2168/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0011-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2190/J-NR/2004 betreffend nachgewiesene
gravierende Mängel der Interoperabilität des Mautsystems mit der Schweiz, die
die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 12. Oktober 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Zahlen wurden Ihnen von der ASFINAG bzw. der
Europass bezüglich täglicher Fehlbuchungen von Schweizer Zahlungsverpflichteten
vorgelegt?
Antwort:
Im Zuge der von der ASFINAG durchgeführten
Stichproben bei mit Schweizer Fahrzeuggeräten ausgerüsteten Fahrzeugen wurden
hinsichtlich der Erfassungsquote keine Auffälligkeiten festgestellt.
Frage 2:
Wie hoch beziffern sich die Einnahmenverluste durch
die technischen Systemfehler seit Einführung der Maut im Zusammenhang mit der
Schweiz?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der Verwendung Schweizer
Fahrzeuggeräte liegen keine spezifischen technischen Systemfehler vor, die zu
Einnahmenverlusten geführt hätten.
Frage 3:
Wer wird für den Einnahmenverlust des österreichischen
Steuerzahlers aufkommen?
Antwort:
Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass die
Mauteinnahmen nicht dem Bundesbudget, sondern der ASFINAG zufließen, welche die
Mauten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als privatrechtliche Entgelte
einhebt.
Frage 4:
Was werden Sie zur Reparatur der 140-fachen
Fehlerrate durch Schweizer LKWs und Busse in Österreich unternehmen?
Antwort:
Ich möchte auf meine Anfragebeantwortung zu den
Fragepunkten 5 bis 7 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1997/J-NR/2004 verweisen. Bei der Fehlerrate handelt es sich um eine
Leistungskennzahl, die für die Beurteilung eines bereits in Betrieb befindlichen
Mautsystems irrelevant ist.
Mit freundlichen Grüßen
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