2173/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0012-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 10. Dezember 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2196/J-NR/2004 betreffend Koordination der Fragen des übergeordneten
Straßennetzes zwischen Bund und Ländern, die die Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Freundinnen und Freunde am 13.
Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche Schritte haben Sie bzw. Ihr Vorgänger wann
im einzelnen gesetzt, um die einzelnen Punkte dieser Entschließung umzusetzen?
Welche Schritte werden Sie zur Umsetzung der noch
nicht umgesetzten Inhalte dieser Entschließung wann im einzelnen setzen?
Antwort:
Auf der Grundlage des Entschließungsantrages
E125-NR/XXI.GP vom 28. Februar 2002 wurden zwischen der Gruppe Straße im bmvit
und den Baudirektoren der Bundesländer eine Vereinbarung über die weitere
Zusammenarbeit nach Verländerung der Bundesstraßen B ausverhandelt.
Das einvernehmlich erzielte Ergebnis wurde vom
niederösterreichischen Straßenbauvertreter namens aller Straßenbauleiter der
Bundesländer in der Vereinbarung vom 21. Juli 2003 dokumentiert.
Kernpunkt der Vereinbarung ist die gemeinsame
Nutzung der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr (FSV) als Plattform für
ein einheitliches Richtlinien- und Zulassungswesen sowie die Installierung
eines „Round-Tables-Straße“ in dem auf leitender Ebene aktuelle
Koordinierungsprobleme zwischen Bund, Ländern und ASFINAG besprochen werden.
Frage 3:
Werden Sie bei der beabsichtigten Verländerung von
Aufgaben des Bundes beim Nah- und Regionalverkehr den Ländern so wie bei der
Verländerung der Bundesstraßen B mehr Geld als bisher dafür erforderlich zur
Verfügung stellen, wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Die von Herrn Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka
eingesetzte Arbeitsgruppe sowie die externen Experten sind gerade bei der
Bestandserhebung. Im Laufe der ersten Hälfte des nächsten Jahres ist mit
abschließenden Ergebnissen zu rechnen, die dann einer breiten Diskussion
zugeführt werden sollen, damit bis Ende nächsten Jahres gegebenenfalls
Gesetzesänderungen und Mittelumschichtungen veranlasst werden können. Das
Ergebnis des derzeitigen Diskussionsprozesses ist noch offen. Sollte eine
Regionalisierung der Nahverkehrsfinanzierung tatsächlich durchgeführt werden,
können selbstverständlich nur die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung
gestellt werden, da andernfalls die zwingenden Budgetgrundsätze der Sparsamkeit
und Zweckmäßigkeit verletzt würden.
Mit freundlichen Grüßen
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