2173/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0012-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

 

 

Wien, 10. Dezember 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2196/J-NR/2004 betreffend Koordination der Fragen des übergeordneten Straßennetzes zwischen Bund und Ländern, die die Abgeordneten Dr. Gabriela

Moser, Freundinnen und Freunde am 13. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Welche Schritte haben Sie bzw. Ihr Vorgänger wann im einzelnen gesetzt, um die einzelnen Punkte dieser Entschließung umzusetzen?

 

Welche Schritte werden Sie zur Umsetzung der noch nicht umgesetzten Inhalte dieser Entschließung wann im einzelnen setzen?

 

Antwort:

Auf der Grundlage des Entschließungsantrages E125-NR/XXI.GP vom 28. Februar 2002 wurden zwischen der Gruppe Straße im bmvit und den Baudirektoren der Bundesländer eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit nach Verländerung der Bundesstraßen B ausverhandelt.

 

Das einvernehmlich erzielte Ergebnis wurde vom niederösterreichischen Straßenbauvertreter namens aller Straßenbauleiter der Bundesländer in der Vereinbarung vom 21. Juli 2003 dokumentiert.

 

Kernpunkt der Vereinbarung ist die gemeinsame Nutzung der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr (FSV) als Plattform für ein einheitliches Richtlinien- und Zulassungswesen sowie die Installierung eines „Round-Tables-Straße“ in dem auf leitender Ebene aktuelle Koordinierungsprobleme zwischen Bund, Ländern und ASFINAG besprochen werden.

 

Frage 3:

Werden Sie bei der beabsichtigten Verländerung von Aufgaben des Bundes beim Nah- und Regionalverkehr den Ländern so wie bei der Verländerung der Bundesstraßen B mehr Geld als bisher dafür erforderlich zur Verfügung stellen, wenn nein,  warum nicht?

 

Antwort:

Die von Herrn Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka eingesetzte Arbeitsgruppe sowie die externen Experten sind gerade bei der Bestandserhebung. Im Laufe der ersten Hälfte des nächsten Jahres ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen, die dann einer breiten Diskussion zugeführt werden sollen, damit bis Ende nächsten Jahres gegebenenfalls Gesetzesänderungen und Mittelumschichtungen veranlasst werden können. Das Ergebnis des derzeitigen Diskussionsprozesses ist noch offen. Sollte eine Regionalisierung der Nahverkehrsfinanzierung tatsächlich durchgeführt werden, können selbstverständlich nur die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, da andernfalls die zwingenden Budgetgrundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Hubert Gorbach