2174/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
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BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den
Herrn Präsidenten ZI.
LE.4.2.4/0064 -I 3/2004
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien,
am 6. DEZ. 2004
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard
Steier, Kolleginnen
und
Kollegen vom 14. Oktober 2004, Nr. 2215/J, betreffend
Recycling von
PKW-Katalysatoren
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom
14. Oktober 2004, Nr. 2215/J, betreffend Recycling von PKW-Katalysatoren,
beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2 sowie 5 und 6:
Vorweg ist darauf
hinzuweisen, dass gemäß Anlage 1 Z. 5.1 Altfahrzeugeverordnung Kataly-
satoren vor dem Einbringen in den eigentlichen Shredderprozess zu demontieren
sind. Somit
erfolgt eine
systematische Demontage und getrennte Erfassung bei Altfahrzeugbehandlern.
Nach den mir vorliegenden Informationen
wurde bislang bei keiner Kontrolle eines Shredder-
betriebes festgestellt, dass Katalysatoren am Fahrzeug verblieben wären und somit
dem Re-
cycling entzogen würden. Diesbezüglich findet auch eine Kontrolle durch
die Shredderbetriebe
selbst statt. Die Sammeleffizienz ist
aufgrund der vollständigen getrennten Erfassung als aus-
gezeichnet zu bewerten.
Gemäß den
Meldepflichten der Hersteller und Importeure sowie der so genannten Erstüber-
nehmer
laut Altfahrzeugeverordnung wurden im Jahr 2003 25.394 kg Katalysatoren
demontiert
und der
Österreichischen Edelmetall Recycling GmbH in 5302 Henndorf zur Verwertung über-
geben.
Bezogen auf das durchschnittliche
Bauteilgewicht von ca. 4,6 kg und der insgesamt behandel-
ten Anzahl der Fahrzeuge in Österreich
bedeutet das, dass ca. 7 % der Altfahrzeuge einen
Katalysator aufweisen. Dies ist
allerdings beim Durchschnittsalter der Altfahrzeuge von 13,2
Jahren nicht weiter verwunderlich. Es ist erst in den nächsten Jahren
davon auszugehen, dass
die Anzahl der Altfahrzeuge mit Katalysator steigen wird.
Zu Frage 3:
Prinzipiell gibt es
zwei Arten von Katalysatoren: Solche mit keramischen Trägern und eher
selten
jene mit Metalllamellenträgern. Die Verwertung beider Arten erfolgt in etwa
gleich: Ers-
ter Schritt ist das mechanische Zerkleinern und Auftrennen in metallische
Grobfraktion (Stahl)
und Feinfraktion
(Keramikpulver mit Edelmetallen oder Staub mit Edelmetallen). Die Feinfrak-
tion geht direkt in eine Scheideanstallt zur Rückgewinnung der Edelmetalle
(Reststoffe: ledig-
lich Schlacke, die in der Regel selbst
wieder recycliert wird), der Metallschrott geht in die
Stahlerzeugung. Alternativ dazu wird
auch nur entmantelt (Metallschere) und der Keramikblock
als Ganzes an Scheideanstalten
verkauft. Der Edelmetallgehalt in der Keramik ist mit natürli-
chen Rohstoffen durchaus vergleichbar.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich sind
KFZ-Katalysatoren als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Verbringungen
müssen daher nicht spezifisch genehmigt werden. Nach den mir vorliegenden
Informationen
sind derzeit keine
Exporte bekannt.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Wie die in der Anfrage erwähnte
Publikation der Universität Leoben im Auftrag des Umwelt-
bundesamtes zeigte,
reichern sich diese Stoffe in unmittelbarer Nähe hochfrequentierter Stra-
ßen an. In Böden sammeln sich die Einträge seit der Einführung der
Katalysatoren. Um aktuel-
le Einträge feststellen zu können, werden
vom Umweltbundesamt u. a. Biomonitoringmetho-
den eingesetzt, wobei Moose als effiziente Speicher von deponierten
Schadstoffen gemessen
werden. Derzeit wird am Umweltbundesamt an
einer Untersuchung gearbeitet, die die durch Straßenverkehr verursachten Schwermetalldepositionen mit dieser Methode
abschätzt. Im
Rahmen dieser Studie wird getestet, ob
sich die Methode auch für Platingruppenelemente
eignet. Erste Ergebnisse bestätigen dies. Ziel ist, in Zukunft die
zeitliche Entwicklung der Ein-
träge dieser Stoffe in die Umwelt beobachten zu können.
Der Bundesminister: