2180/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen
und Kollegen haben
am 13. Oktober 2004 unter der Nr. 2195/J/J an
mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Spielboden Dornbirn gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Kulturinitiativenbeirat hat anläßlich seiner Sitzung am
3. Februar 2004 eine Em-
pfehlung zur Bereitstellung eines
Investitionskostenbeitrages des Bundes für die
Spielboden Dornbirn
VeranstaltungsGmbH - unter der Voraussetzung der budgetä-
ren Bedeckbarkeit - ausgesprochen.
Zu Frage 2:
Der Bund war vor 25 Jahren maßgeblich
an der Institutionalisierung und Finanzie-
rung des Spielboden
Dornbirn beteiligt. In den Jahren 1997/98 leistete der Bund an-
läßlich der Beziehung und Adaptierung der ehemaligen „Rhomberghalle" erneut
einen
Investitionskostenbeitrag. Im Jahr 2002 erhielt der Spielboden Dornbirn eine
Erhöhung seiner Jahresförderung und zählt schon seit Jahren zur Gruppe der vier
vom Bundeskanzleramt
am höchsten geförderten regionalen Initiativen.
Eine Beteiligung an dem aktuellen
Zubauvorhaben ist aus Sicht des Bundes ange-
sichts anderer
wichtiger Förderungsprojekte und des in diesem Zusammenhang be-
schränkten budgetären Spielraums nicht möglich.
Zu Frage 3:
Da Investitionskostenzuschüsse
grundsätzlich nur nach Sicherstellung der Finanzie-
rung aller förderungswürdigen Kunst- und
Kulturprojekte und Kulturprogramme in
Erwägung gezogen werden können, war die Budgetentwicklung der zuständigen
Abteilung der Kunstsektion
abzuwarten. Bereits im September war der vollständige
Verbrauch der Mittel für die Förderung von Kulturprojekten im Rahmen der
regiona-
len Kulturinitiativen absehbar, sodaß dem Ersuchen um Investitionsförderung
leider
nicht entsprochen werden konnte.