2180/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 13. Oktober 2004 unter der Nr. 2195/J/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Spielboden Dornbirn gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Kulturinitiativenbeirat hat anläßlich seiner Sitzung am 3. Februar 2004 eine Em-
pfehlung zur Bereitstellung eines Investitionskostenbeitrages des Bundes für die
Spielboden Dornbirn VeranstaltungsGmbH - unter der Voraussetzung der budgetä-
ren Bedeckbarkeit - ausgesprochen.

Zu Frage 2:

Der Bund war vor 25 Jahren maßgeblich an der Institutionalisierung und Finanzie-
rung des Spielboden Dornbirn beteiligt. In den Jahren 1997/98 leistete der Bund an-
läßlich der Beziehung und Adaptierung
der ehemaligen „Rhomberghalle" erneut
einen Investitionskostenbeitrag. Im Jahr 2002 erhielt der Spielboden Dornbirn eine
Erhöhung seiner Jahresförderung und zählt schon seit Jahren zur Gruppe der vier
vom Bundeskanzleramt am höchsten geförderten regionalen Initiativen.

Eine Beteiligung an dem aktuellen Zubauvorhaben ist aus Sicht des Bundes ange-
sichts anderer wichtiger Förderungsprojekte und des in diesem Zusammenhang be-
schränkten budgetären Spielraums nicht möglich.

Zu Frage 3:

Da Investitionskostenzuschüsse grundsätzlich nur nach Sicherstellung der Finanzie-
rung aller förderungswürdigen Kunst- und Kulturprojekte und Kulturprogramme in
Erwägung gezogen werden können, war die Budgetentwicklung der zuständigen
Abteilung der Kunstsektion abzuwarten. Bereits im September war der vollständige
Verbrauch der Mittel für die Förderung von Kulturprojekten im Rahmen der regiona-
len Kulturinitiativen absehbar, sodaß dem Ersuchen um Investitionsförderung leider
nicht entsprochen werden konnte.