2189/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 9. Dezember 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5086-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2223/J betreffend befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft 2004, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2004an mich richteten, stelle ich fest:

 

Vorweg ist zu bemerken, dass bereits am 27. Jänner 2004 eine Verordnung (BGBl. II Nr. 50/2004) in Kraft getreten ist, mit der ein Kontingent von 4.699 für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft freigegeben wurde. Dieses bildete in der Folge mit dem Kontingent, das Gegenstand dieser parlamentarischen Anfrage ist, für den Rest des Jahres das Gesamtkontingent für die Land- und Forstwirtschaft.

 

Die folgenden Daten beziehen sich auf alle Beschäftigungsbewilligungen, die ab dem 3. April 2004 (Datum des Inkrafttretens der anfragegegenständlichen Verordnung) im Rahmen dieses Gesamtkontingents erteilt wurden, weil aus EDV-technischen Gründen ab diesem Zeitpunkt eine Zurechnung zu einer der Verordnungen nicht mehr möglich ist.


Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nach den EDV-Daten des Arbeitsmarktservice Österreich wurden von Anfang April bis Ende Oktober 2004 von insgesamt 8.536 Betrieben 23.979 Anträge auf landwirtschaftliche Saisonbewilligungen eingebracht.

 

Tatsächlich erteilt wurden 23.632 Saisonbewilligungen, die sich auf insgesamt 8.361 land- und forstwirtschaftliche Betriebe verteilen. Die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:

 

Burgenland                        4.042

Kärnten                        341

Niederösterreich                        8.678

Oberösterreich                        2.407

Salzburg                        271

Steiermark                        6.288

Tirol                        476

Vorarlberg                        135

Wien                        994

 

Bei diesen Zahlen ist aber zu berücksichtigen, dass gerade in der Landwirtschaft der gesetzlich vorgesehene maximale Geltungszeitraum von sechs Monaten in der Regel nicht in Anspruch genommen wird und die Beschäftigungsbewilligungen für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden. Die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse dienen in der Regel zur Abdeckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfes in den landwirtschaftlichen Saisonspitzen. Insofern besteht im Rahmen des Landwirtschaftskontingents ein relativ hoher Umsatz an Bewilligungen, wobei jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr aufrechte Bewilligungen vorliegen als Kontingentplätze vorhanden sind.

 

Für die Einhaltung der in der Niederlassungsverordnung 2004 festgelegten Höchstzahl von 8.000 für befristet beschäftigte Ausländer ist jedoch nicht die o.a. Summe der Erteilungen, sondern vielmehr der Jahresdurchschnitt an tatsächlich beschäftigten ausländischen Saisoniers relevant. Auf diese Höchstzahl sind neben den Saisoniers für die Land- und Forstwirtschaft auch jene für den Fremdenverkehr anzurechnen. Der Gesetzgeber hat im § 5 Abs. 1a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) klargestellt, dass diese Höchstzahl nicht überschritten werden darf, zeitlich begrenzte Überschreitungen aber zulässig sind, sofern der Jahresdurchschnitt insgesamt nicht überschritten wird.

 

Für die Berechnung des Jahresdurchschnitts werden die laut AMS-Statistik zum Monatsende tatsächlich mit Saisonbeschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländer herangezogen. Der gesamte Jahresdurchschnitt kann konsequenterweise erst am Jahresende festgestellt werden. Nach dem derzeitigen Beschäftigungsstand ist aber jedenfalls davon auszugehen, dass er eingehalten werden kann. Der Durchschnitt des 1. Halbjahres 2004 beträgt 7.901 befristet beschäftigte Ausländer.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Von den 23.632 Saisonbewilligungen entfielen in Summe 16.094 Saisonbewilligungen auf neue EU-Bürger. Das entspricht einem Anteil von rund 68 % an den gesamten Erteilungen. Die Verteilung auf die einzelnen Staaten stellt sich wie folgt dar:

 

Lettland                             3

Litauen                            30

Polen                          5.127

Slowakei                    3.128

Slowenien                  2.775

Tschechien                1.050

Ungarn                       3.981

 


Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

Bekanntlich wurde die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung mit 1. Juli 2002 von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden übertragen. Seitdem werden die Kontrollaufgaben nach dem AuslBG von den Organen der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wahrgenommen und die Statistiken über die Kontrollaktivitäten im Bundesministerium für Finanzen geführt. Ich darf daher diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2224/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.