2190/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 9. Dezember 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5092-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2275/J betreffend befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl. II Nr. 533/2003), welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Das gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 516/2003 spezifische Kontingent für die Betriebe in den Gletscherregionen und für die Schaustellerbetriebe in Wien und das mit Verordnung BGBl. II Nr. 533/2003 freigegebene allgemeine Kontingent haben das Gesamtkontingent für den Wintertourismus 2003/04 gebildet. Aus EDV-technischen Gründen können diese beiden Kontingente nicht gesondert ausgewertet werden. Die folgenden Zahlen beziehen sich daher auf die Auslastung des Gesamtkontingents für den Winterfremdenverkehr 2003/04.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nach Auskunft des Arbeitsmarktservice Österreich haben insgesamt 5.342 Betriebe 14.095 Anträge auf Saisonbewilligungen im Rahmen des Gesamtkontingents für den Wintertourismus 2003/04 eingebracht.

 

Davon wurden 10.383 Saisonbewilligungen für 4.191 Betriebe tatsächlich erteilt. Die Aufteilung der Bewilligungen auf die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:

 

Burgenland:

195

Kärnten:

229

Niederösterreich:

166

Oberösterreich:

346

Salzburg:

3.281

Steiermark:

650

Tirol:

4.671

Vorarlberg:

718

Wien:

127

 

 

Für die Einhaltung der in der Niederlassungsverordnung 2004 festgelegten Höchstzahl von 8.000 für befristet beschäftigte Ausländer ist jedoch nicht die oa. Summe der Erteilungen, sondern vielmehr der Jahresdurchschnitt an tatsächlich beschäftigten ausländischen Saisoniers relevant. Auf diese Höchstzahl sind neben den Saisoniers im Fremdenverkehr auch jene in der Land- und Forstwirtschaft (siehe dazu die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2223/J) anzurechnen. Der Gesetzgeber hat im § 5 Abs. 1a Ausländerbeschäftigungsgesetz klargestellt, dass diese Höchstzahl nicht überschritten werden darf, zeitlich begrenzte Überschreitungen  aber zulässig sind, sofern der Jahresdurchschnitt insgesamt nicht überschritten wird.

 

Für die Berechnung des Jahresdurchschnitts werden die laut AMS-Statistik zum
Monatsende tatsächlich mit Saisonbeschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländer herangezogen. Der gesamte Jahresdurchschnitt für 2004 kann konsequenterweise erst am Jahresende festgestellt werden. Nach dem derzeitigen Beschäftigungsstand ist aber jedenfalls davon auszugehen, dass er eingehalten werden wird. Der Durchschnitt des 1. Halbjahres 2004 beträgt 7.901 befristet beschäftigte Ausländer.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Von den 10.383 Saisonbewilligungen im Wintertourismus 2003/04 entfielen in Summe 3.968 auf neue EU-Bürger. Das entspricht einem Anteil von rund 38 %. Die Verteilung auf die einzelnen Staaten stellt sich wie folgt dar:

 

Lettland

14

Litauen

6

Polen

231

Slowakei

1.405

Slowenien

151

Tschechische Republik

489

Ungarn

1.672

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

Bekanntlich wurde die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung mit 1. Juli 2002 von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden übertragen. Seitdem werden die Kontrollaufgaben nach dem AuslBG von den Organen der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wahrgenommen und die Statistiken über die Kontrollaktivitäten im Bundesministerium für Finanzen geführt. Ich darf daher diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2276/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.