2191/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 9. Dezember 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5094-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2277/J betreffend befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus 2004, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nach Auskunft des Arbeitsmarktservice Österreich haben insgesamt 4.887 Betriebe 9.389 Anträge auf Saisonbewilligungen im Rahmen des Kontingents für den Sommertourismus 2004 eingebracht.

 

Davon wurden 7.036 Saisonbewilligungen für 4.716 Betriebe tatsächlich erteilt. Die Aufteilung der Bewilligungen auf die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:

 


Burgenland

556

Kärnten

422

Niederösterreich

305

Oberösterreich

683

Salzburg

1.179

Steiermark

582

Tirol

2.596

Vorarlberg

434

Wien

279

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Von den 7.036 Saisonbewilligungen im Sommertourismus 2004 entfielen in Summe 2.767 auf neue EU-Bürger. Das entspricht einem Anteil von rund 39 %. Die Verteilung auf die einzelnen Staaten stellt sich wie folgt dar:

 

Lettland

4

Litauen

8

Polen

283

Slowakei

1.004

Slowenien

112

Tschechische Republik

300

Ungarn

1.056

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

Bekanntlich wurde die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung mit 1. Juli 2002 von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden übertragen. Seitdem werden die Kontrollaufgaben nach dem AuslBG von den Organen der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wahrgenommen und die Statistiken über die Kontrollaktivitäten im Bundesministerium für Finanzen geführt. Ich darf daher diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2279/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.