2192/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.12.2004
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BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragenbeantwortung
Präsidenten des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. Dezember 2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5096-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2281/J betreffend befristete
Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl. II
Nr. 516/2003), welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 9. November 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Das gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 516/2003 spezifische Kontingent für die Betriebe in den Gletscherregionen und für die Schaustellerbetriebe in Wien und das mit Verordnung BGBl. II Nr. 533/2003 freigegebene allgemeine Kontingent haben das Gesamtkontingent für den Wintertourismus 2003/04 gebildet. Aus EDV-technischen Gründen können diese beiden Kontingente nicht gesondert ausgewertet werden. Die folgenden Zahlen beziehen sich daher auf die Auslastung des Gesamtkontingents für den Winterfremdenverkehr 2003/04.
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Nach Auskunft des
Arbeitsmarktservice Österreich haben insgesamt 5.342 Betriebe 14.095 Anträge
auf Saisonbewilligungen im Rahmen des Gesamtkontingents für den Wintertourismus
2003/04 eingebracht.
Davon wurden 10.383 Saisonbewilligungen für 4.191 Betriebe
tatsächlich erteilt. Die Aufteilung der Bewilligungen auf die einzelnen
Bundesländer stellt sich wie folgt dar:
Burgenland |
195 |
Kärnten |
229 |
Niederösterreich |
166 |
Oberösterreich |
346 |
Salzburg |
3.281 |
Steiermark |
650 |
Tirol |
4.671 |
Vorarlberg |
718 |
Wien |
127 |
Für die Einhaltung der in der Niederlassungsverordnung 2004 festgelegten Höchstzahl von 8.000 für befristet beschäftigte Ausländer ist jedoch nicht die oa. Summe der Erteilungen, sondern vielmehr der Jahresdurchschnitt an tatsächlich beschäftigten ausländischen Saisoniers relevant. Auf diese Höchstzahl sind neben den Saisoniers im Fremdenverkehr auch jene in der Land- und Forstwirtschaft (siehe dazu die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2223/J) anzurechnen. Der Gesetzgeber hat im § 5 Abs. 1a Ausländerbeschäftigungsgesetz klargestellt, dass diese Höchstzahl nicht überschritten werden darf, zeitlich begrenzte Überschreitungen aber zulässig sind, sofern der Jahresdurchschnitt insgesamt nicht überschritten wird.
Für
die Berechnung des Jahresdurchschnitts werden die laut AMS-Statistik zum
Monatsende tatsächlich mit Saisonbeschäftigungsbewilligung beschäftigten
Ausländer herangezogen. Der gesamte Jahresdurchschnitt für 2004 kann
konsequenterweise erst am Jahresende festgestellt werden. Nach dem derzeitigen
Beschäftigungsstand ist aber jedenfalls davon auszugehen, dass er eingehalten
werden wird. Der Durchschnitt des 1. Halbjahres 2004 beträgt 7.901 befristet
beschäftigte Ausländer.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Von den 10.383 Saisonbewilligungen im Wintertourismus 2003/04 entfielen in Summe 3.968 auf neue EU-Bürger. Das entspricht einem Anteil von rund 38 %. Die Verteilung auf die einzelnen Staaten stellt sich wie folgt dar:
Lettland |
14 |
Litauen |
6 |
Polen |
231 |
Slowakei |
1.405 |
Slowenien |
151 |
Tschechische Republik |
489 |
Ungarn |
1.672 |
Antwort zu
den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Bekanntlich wurde die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung mit
1. Juli 2002 von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden übertragen.
Seitdem werden die Kontrollaufgaben nach dem AuslBG von den Organen der
Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wahrgenommen und die
Statistiken über die Kontrollaktivitäten im Bundesministerium für Finanzen
geführt. Ich darf daher diesbezüglich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 2280/J durch den Bundesminister für Finanzen verweisen.