2196/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ 10.000/169-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 13. Dezember 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2214/J-NR/2004 betreffend Ankauf einer Sphinx-Skulptur sowie von sechs Uschebtis (ägyptische Grabbeigaben) durch das KHM, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 14. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Das Kunsthistorische Museum hat die Sphinx-Skulptur gekauft von

Herrn José Malleu Coll,

Firma Golma (Compray y Venta de Antigiudades),

Parellada, 8 Pp 11, ES 07003 Palma de Mallorca,

Tel.: 0034-71-714718, Fax: 0434-71-713481

 

Ad 2.:

Der Händler hat sich mit Schreiben und einem Kaufangebot vom 31. Mai 1996 an den damaligen Direktor der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung des KHM, Universitätsprofessor Dr. Helmut Satzinger, gewandt. José Malleu Colt besitzt auf Mallorca eine Galerie, die auf antike Kunstgegenstände spezialisiert ist.

 

Ad 3.:

Laut Auskunft des Händlers war die Sphinx-Skulptur des Pharao Amenophis III in spanischem Privatbesitz. Sowohl der Direktor der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung Prof. Satzinger, als auch Generaldirektor Dr. Seipel haben vor Ankauf dieser Sphinx mit dem ägyptischen Behörden zur  Klärung der Provenienz Rücksprache gehalten. Diese stellten ausdrücklich fest, dass keinerlei

 

Einwände von Seiten der Ägyptischen Altertümerverwaltung gegen einen möglichen Ankauf des Objektes durch das KHM bestünden.

 

Ad 4.:

Das seinerzeitige Bundesministerium für Unterricht and kulturelle Angelegenheiten hat bereits 1996 den Ankauf dieser dem KHM angebotenen ägyptischen Skulptur befürwortet. In Hinsicht auf die Erlangung der Vollrechtsfähigkeit durch das KHM per 1. Januar 1999 hat Generaldirektor Dr. Seipel im Frühjahr 1998 einen Kaufvertrag mit dem Händler unterzeichnet, der vorsah, dass die Ratenzahlungen erst mit Beginn der Vollrechtsfähigkeit ab 1999 einsetzen würden.

 

Ad 5.:

Die Verbindlichkeiten aus dem Ankauf der Sphinx wurden wie folgt gedeckt:

 

 

Betrag

Anlagedatum

 

 

30.06.1999

271.960,84

 

 

23.08.1999

288.461,54

 

 

03.12.1999

249.500,99

 

 

31.01.2000

254.971,96

 

 

03.02.2000

254.971,95

 

 

07.07.2000

265.816,06

 

 

31.01.2001

434.310,53

 

 

06.06.2001

467.841,73

 

 

31.01.2002

225.861,10

 

 

31.03.2002

225.861,10

 

 

31.05.2002

450.298,32

 

 

30.06.2003

218.684,39

 

 

 

3.608.540,51

 

 

 

Ad 6.:

Da sich die Frage auf einen Rechungshof-Rohbericht bezieht, ist das Endergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof abzuwarten.

 

Ad 7.:

Die Erfassung in den einzelnen Jahresabschlüssen stellt sich wie folgt dar:

1999: ATS 11,144.788,60 (€ 809.923,37)

2000: ATS 10.674.689,92 (€ 775.759,97)

2001: € 902.152,26

2002: € 902.020,52

2003: € 218,684,39

 

Ad 8.:

Da sich die Frage auf einen Rechungshof-Rohbericht bezieht, ist das Endergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof abzuwarten.

 

Ad 9, 10 und 11:

Die Uschebtis wurden vom Kunsthistorischen Museum im Rahmen der Vollrechtsfähigkeit erworben. Der Ankauf ist Gegenstand eines Prüfungsverfahrens des Rechungshofes, dessen Ergebnis abzuwarten ist.

 

Ad 12.:

Über die gesamte Vereinsgebarung entscheiden ausschließlich die Vereinsorgane des „Vereins der Freunde des KHM“. Der Verein ist dem BMBWK nicht rechenschaftspflichtig.

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.