2196/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/169-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. Dezember 2004
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2214/J-NR/2004 betreffend Ankauf einer Sphinx-Skulptur sowie von sechs Uschebtis (ägyptische Grabbeigaben) durch das KHM, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 14. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Das Kunsthistorische Museum hat die Sphinx-Skulptur gekauft von
Herrn José Malleu Coll,
Firma Golma (Compray y Venta de Antigiudades),
Parellada, 8 Pp 11, ES 07003 Palma de Mallorca,
Tel.: 0034-71-714718, Fax: 0434-71-713481
Ad 2.:
Der Händler hat sich mit Schreiben und einem
Kaufangebot vom 31. Mai 1996 an den damaligen Direktor der Ägyptisch-Orientalischen
Sammlung des KHM, Universitätsprofessor Dr. Helmut Satzinger, gewandt. José
Malleu Colt besitzt auf Mallorca eine Galerie, die auf antike Kunstgegenstände
spezialisiert ist.
Ad 3.:
Laut Auskunft des Händlers war die
Sphinx-Skulptur des Pharao Amenophis III in spanischem Privatbesitz. Sowohl der
Direktor der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung Prof. Satzinger, als auch
Generaldirektor Dr. Seipel haben vor Ankauf dieser Sphinx mit dem ägyptischen
Behörden zur Klärung der
Provenienz Rücksprache gehalten. Diese stellten ausdrücklich fest, dass
keinerlei
Einwände von Seiten der Ägyptischen
Altertümerverwaltung gegen einen möglichen Ankauf des Objektes durch das KHM
bestünden.
Ad 4.:
Das seinerzeitige Bundesministerium für
Unterricht and kulturelle Angelegenheiten hat bereits 1996 den Ankauf dieser
dem KHM angebotenen ägyptischen Skulptur befürwortet. In Hinsicht auf die
Erlangung der Vollrechtsfähigkeit durch das KHM per 1. Januar 1999 hat
Generaldirektor Dr. Seipel im Frühjahr 1998 einen Kaufvertrag mit dem Händler
unterzeichnet, der vorsah, dass die Ratenzahlungen erst mit Beginn der
Vollrechtsfähigkeit ab 1999 einsetzen würden.
Ad 5.:
Die Verbindlichkeiten aus dem Ankauf der Sphinx
wurden wie folgt gedeckt:
|
Betrag |
|||
Anlagedatum |
€ |
|
|
|
30.06.1999 |
271.960,84 |
|
|
|
23.08.1999 |
288.461,54 |
|
|
|
03.12.1999 |
249.500,99 |
|
|
|
31.01.2000 |
254.971,96 |
|
|
|
03.02.2000 |
254.971,95 |
|
|
|
07.07.2000 |
265.816,06 |
|
|
|
31.01.2001 |
434.310,53 |
|
|
|
06.06.2001 |
467.841,73 |
|
|
|
31.01.2002 |
225.861,10 |
|
|
|
31.03.2002 |
225.861,10 |
|
|
|
31.05.2002 |
450.298,32 |
|
|
|
30.06.2003 |
218.684,39 |
|
|
|
|
3.608.540,51 |
|
|
|
Ad 6.:
Da sich die Frage auf einen Rechungshof-Rohbericht bezieht, ist das
Endergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof abzuwarten.
Ad 7.:
Die Erfassung in den einzelnen Jahresabschlüssen
stellt sich wie folgt dar:
1999: ATS 11,144.788,60 (€ 809.923,37)
2000: ATS 10.674.689,92 (€ 775.759,97)
2001: € 902.152,26
2002: € 902.020,52
2003: € 218,684,39
Ad 8.:
Da sich die Frage auf einen Rechungshof-Rohbericht bezieht, ist das
Endergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof abzuwarten.
Ad 9, 10 und 11:
Die Uschebtis wurden vom Kunsthistorischen Museum im Rahmen der
Vollrechtsfähigkeit erworben. Der Ankauf ist Gegenstand eines
Prüfungsverfahrens des Rechungshofes, dessen Ergebnis abzuwarten ist.
Ad 12.:
Über die gesamte Vereinsgebarung entscheiden ausschließlich die Vereinsorgane des „Vereins der Freunde des KHM“. Der Verein ist dem BMBWK nicht rechenschaftspflichtig.
Die
Bundesministerin:
GEHRER
eh.