Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2222/J-NR/2004 betreffend den Neubau der
Hochleistungsstrecke Tauernbahn, die die Abgeordneten Rest-Hinterseer,
Freundinnen und Freunde am 21. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Muss die auf den ersten Blick minimale Korrektur
durch die 2. ÖBB-Ü-VO-Novelle so verstanden werden, dass die damals zuständige
Ministerin Forstinger zwar die Finanzierung des zweigleisigen Neubaus
"Schlossbachgraben - Angertal", besser bekannt unter dem Begriff
"Angerschluchtbrücke", im GVP für den Zeitraum 2002 bis 2006 beließ,
nicht aber die Finanzierung des Schlossalmtunnels, der ab Steinbach zu bauen
wäre?
Antwort:
Ja.
Fragen 2 bis 4 und 7:
Können Sie vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen
Äußerungen zum Thema GVP-Umsetzung bestätigen, dass die Neubaustrecke
Steinbach-Schloßbachgraben wie im GVP vorgesehen errichtet wird, wenn nein,
warum nicht?
Welche entsprechenden Festlegungen sind im mehrjährigen
Rahmenprogramm für die Schienen-Infrastruktur im einzelnen vorgesehen?
In den SN vom 30. September 2004 wird ganzseitig
unter dem Titel "Die Infrastrukturoffensive der ÖBB" für
Verkehrsminister Gorbach geworben. Bei der Beschreibung der zweigleisigen
Tauernachse fällt allerdings auf, dass die anstehenden Tunnelbauten im
Gasteiner Tal mit keinem Wort erwähnt werden. Ist der Bau der im vierjährigen
Mediationsforum erarbeiteten Tunnelvarianten nicht mehr vorgesehen?
Wie stehen Sie zur Errichtung des Schlossalmtunnels?
Antwort:
Im Zusammenhang mit den Vorgaben des
Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 und dem neu zu erstellenden Rahmenplan für die
mehrjährige Investitionstätigkeit in die Eisenbahninfrastruktur ab dem Jahr
2005 waren sämtliche „GVP-Vorhaben“ einer Evaluierung und Neubewertung zu
unterziehen sowie zwischenzeitlich neu aufgetretene Erfordernisse zu
berücksichtigen.
Der für die Jahre 2005 - 2010 gültige Rahmenplan
wurde unter Berücksichtigung der Festlegungen des § 43 Abs. 1 BBG und der
vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen erstellt und wird derzeit mit dem
BMF einer letzten Abstimmung unterzogen. Aussagen über einzelne Projekte können
daher erst nach Vorliegen des endgültigen Rahmenplanes getroffen werden.
Fragen 5 und 6:
Wer hat diese ganzseitige Anzeige in den SN
finanziert?
Wie war insbesondere der Aufteilungsschlüssel
zwischen Bundesministerium, Asfinag und ÖBB?
Antwort:
Die
angesprochene ganzseitige Anzeige wurde vom bmvit nicht direkt an die SN
bezahlt, sondern an die Werbeagentur CI & M Werbeagentur Ges.m.b.H., die
diese Kampagne für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie abwickelt. Der Aufteilungsschlüssel erfolgte durch die Werbeagentur
CI & M nach angenommener Medienrelevanz.
Frage 8:
Wie lauten die aktuellen Kostenschätzungen für die
erwähnten Teilprojekte des Neubaus der Hochleistungsstrecke Tauernbahn im
einzelnen, und auf welche Projektänderungen sind die Kostenveränderungen
gegenüber bisherigen Angaben im einzelnen zurückzuführen?
Antwort:
Folgende aktuelle Kostenschätzungen liegen vor:
- Brandstatt - Loifarn, zweigleisiger Ausbau, und
Bf. Loifarn, Bahnhofsumbau 71,7 Mio. €
- Schlossbachgraben - Angertal, zweigleisiger
Ausbau 14,4 Mio. €
- Steinbach - Schlossbachgraben, zweigleisiger
Ausbau 116,0 Mio. €
Die angegebenen Kosten beinhalten die Gesamtkosten,
d.h. auch die aktivierungsfähigen Eigenleistungen der Österreichischen
Bundesbahnen. Abweichungen zu früheren Kostenangaben können sich daraus
ergeben, dass bisher von der SCHIG mbH nur der cashmäßige Sachaufwand
finanziert wurde und sich Kostenangaben darauf bezogen haben.
Frage 9:
Werden Sie die Möglichkeiten der RL 1999/62/EG wie
angekündigt "mutig" (also: wie seit Jahren in Italien gehandhabt und
in Deutschland gesetzlich festgelegt) interpretieren und anwenden und daher
einen Teil der Einnahmen z.B. der Tauernautobahn für den Ausbau der Tauernbahn
heranziehen?
Antwort:
Der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie
ist nicht ermächtigt, über die Mauteinnahmen, die von der ASFINAG im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung als privatrechtliche Entgelte vereinnahmt
werden, für Zwecke des Eisenbahnbaues zu verfügen.
Eine der Richtlinie 1999/62/EG Art.9 Abs.2
entsprechende Ermächtigung wäre auch nicht zweckmäßig, da die Einnahmen von der
ASFINAG zur Gänze für Erhaltung, Betrieb, Verwaltung und Finanzierung, als auch
für andere dringende Projekte auf der Tauernautobahn (u. a. für Lärmschutzmaßnahmen und Maßnahmen
zur Tunnelsicherheit) benötigt werden. Erst die Möglichkeit eines Zuschlages
auf die Maut im Rahmen einer neuen Wegekostenrichtlinie würde die Voraussetzung
zur Querfinanzierung des Bahnausbaus schaffen.
Mit freundlichen Grüßen