2201/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.12.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
GÜNTHER
PLATTER
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Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Dezember 2004
DVR:
0000051 GZ
4452/122-II/BK/4.5/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 29.10.2004
unter der Nr. 2236/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Gewaltprävention und Betreuung von
Gewaltopfern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2005 ist Vorsorge
dafür getroffen worden, dass es zu einer Erhöhung der budgetären Mittel für die
Interventionsstellen kommen wird. Die genaue Höhe der zusätzlichen Mittel ist
zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht exakt bezifferbar, da diese - im Rahmen der
budgetären Möglichkeiten - von den Budgetansuchen der Interventionsstellen
abhängig sind.
Zu Frage 2:
Die Aufwendungen für die
Interventionsstellen wurden in den vergangenen Jahren überwiegend
kontinuierlich erhöht. Darüber hinaus finanziert das Bundesministerium für
Inneres seit Jahren Förderprojekte einzelner Interventionsstellen gegen Gewalt
in der Familie. Im Jahr 2003 gab es eine außergewöhnliche Einmalzahlung für die
Interventionsstellen in der Höhe von 140 000 €. Diese zusätzliche Einmalzahlung
wurde im Jahr 2004 nicht geleistet.
Für das Jahr 2005 ist eine
Erhöhung der Budgetmittel vorgesehen.
Zu Frage 3:
Wesentlich ist neben der Bereitstellung
der finanziellen Mittel die effiziente Vollziehung der relevanten Gesetze durch
die Exekutive. Durch die Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes wird die
Gewaltspirale zwischen Täter und Opfer unterbrochen und primär für Schutz und
Sicherheit des betroffenen Opfers gesorgt. Einen
Kernpunkt stellt weiters die Kooperation von Sicherheitsbehörden mit den
Institutionen (Interventionsstellen, Frauenhäuser, Männerberatungsstellen,
Jugendwohlfahrt, etc.) dar, die bei häuslicher Gewalt vielfach entscheidende
Maßnahmen treffen.
Zu Frage 4:
Diesen Opfern wird durch
eine effiziente Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes durch die Exekutive
geholfen. Des Weiteren werden Opfer von schwerer häuslicher Gewalt von
besonders geschulten ExekutivbeamtInnen der Kriminalpolizeilichen Beratung
beraten sowie eine Gefährlichkeitsprognose zur Optimierung der Sicherheit des
Opfers erstellt. Mit den Tätern werden gesondert Norm verdeutlichende Gespräche
geführt. Aufgrund der ständigen Vernetzung zu anderen Opferschutzeinrichtungen
wird eine Betreuung aller Opfer angestrebt.
Zu Frage 5:
Neben der bereits erwähnten effizienten
Vollziehung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden folgende weitere
Maßnahmen ergriffen:
Täterorientierte
Normverdeutlichung zur
Verhinderung weiterer Straftaten
Gerade
die erste polizeiliche Reaktion beeinflusst im Kontext häuslicher Gewalt das
weitere Verhalten von Täter und Opfer. Bringt die polizeiliche Intervention die
konsequente Nichtduldung häuslicher Gewalt zum Ausdruck, so ist dieses Einschreiten
geeignet, die Gefahr der Wiederholung der Gewalt zu minimieren und in weiterer
Folge auch die strukturellen Bedingungen zu verändern.
Aus-
und Fortbildung der Exekutive
Für
eine effektive Prävention häuslicher Gewalt kommt der Schulung der ExekutivbeamtInnen
eine besondere Bedeutung zu. Großer Wert wird darauf gelegt, den BeamtInnen ein
Verständnis für Wesen und Dynamik von Gewaltbeziehungen sowie für die Situation
eines Menschen, der Opfer einer Gewaltbeziehung wurde, zu vermitteln.
Zu Frage 6:
Hier
sind insbesonders die Regionalisierungsprojekte der Interventionsstellen Oberösterreich, Niederösterreich und
Salzburg durch das Bundesministerium für Inneres anzuführen. Da aufgrund der
geringeren Anonymität auf dem Land das Instrument der Wegweisung bzw. des
Betretungsverbotes im ländlichen Raum mit mehr Zurückhaltung als im städtischen
Bereich eingesetzt wird, fördert das Innenministerium zahlreiche Projekte zur
Regionalisierung des Beratungsangebotes. Ziel dieser Projekte ist es, auch in
den ländlichen Regionen eine nachhaltige Verankerung des Gewaltschutzgesetzes
und der Gewaltprävention zu erreichen.
Zu
Frage 7:
Die Vorschläge, die in
verschiedenen Arbeitskreisen erarbeitet worden sind, zielen vor allem auf eine
Fortsetzung der Vernetzungsarbeit zwischen Beratungseinrichtungen und Exekutive
ab.
Zu Frage 8:
Dem Beirat gehören fünfzehn
Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Für je
ein Mitglied kommt dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Justiz, dem
Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ein Vorschlagrecht zu. Die Länder
haben das Recht, für zwei Mitglieder einstimmig Vorschläge zu erstatten. Für
vier Mitglieder haben Organisationen, zu deren wesentlichen Aufgaben der Schutz
von Menschen vor Gewalt zählt, ein Vorschlagrecht. Die restlichen fünf
Mitglieder ernennt der Bundesminister für Inneres.
Die Mitglieder des
Präventionsbeirates setzen sich derzeit aus folgenden Bereichen zusammen:
Zu Frage 9:
Der Präventionsbeirat ist im
Februar 1997 zur Sicherung der Kooperation zwischen den an der Umsetzung des
Gewaltschutzgesetzes beteiligten Institutionen, zur Überwachung der
Implementierung dieses Gesetzes und zur Fortentwicklung des diesem Gesetz
zugrunde liegenden Konzeptes eingesetzt worden.
Dem Präventionsbeirat
obliegen insbesondere die Erstattung von Vorschlägen für Richtlinien für die
Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention durch den Bundesminister für
Inneres sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu derartigen Förderansuchen.
Zu Frage 10:
Von jeder Sitzung des
Präventionsbeirates wird ein umfangreiches Protokoll erstellt. Diese liegen in
der Geschäftsstelle des Präventionsbeirates auf.
Zu Frage 11:
In der ersten Phase der
Arbeit lag das Schwergewicht auf der organisatorischen Vorbereitung des
Inkrafttretens des Gewaltschutzgesetzes per 1. Mai 1997. Maßnahmen der Schulung
und der internen Organisation – wie etwa der Schaffung der „KontaktbeamtInnen Gewalt
in der Familie“ im Bereich der Bundesgendarmerie – sowie der Aufbau eines
flächendeckenden Netzes an Interventionsstellen sind im Vordergrund gestanden.
Die nach Implementierung des Gewaltschutzgesetzes erfolgten Änderungen zum
Sicherheitspolizeigesetz betreffend Gewalt in der Familie sind auf Initiativen
des Präventionsbeirates zurückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des
Präventionsbeirates ist die Prävention von Frauenhandel. Dazu ist eine
„Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels – IBF“ eingerichtet
worden.