2201/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.12.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER PLATTER

 

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Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am 16. Dezember 2004

DVR: 0000051

 

GZ 4452/122-II/BK/4.5/04

 
 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 29.10.2004 unter der Nr. 2236/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewaltprävention und Betreuung von Gewaltopfern“  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2005 ist Vorsorge dafür getroffen worden, dass es zu einer Erhöhung der budgetären Mittel für die Interventionsstellen kommen wird. Die genaue Höhe der zusätzlichen Mittel ist zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht exakt bezifferbar, da diese - im Rahmen der budgetären Möglichkeiten - von den Budgetansuchen der Interventionsstellen abhängig sind.

 

Zu Frage 2:

Die Aufwendungen für die Interventionsstellen wurden in den vergangenen Jahren überwiegend kontinuierlich erhöht. Darüber hinaus finanziert das Bundesministerium für Inneres seit Jahren Förderprojekte einzelner Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie. Im Jahr 2003 gab es eine außergewöhnliche Einmalzahlung für die Interventionsstellen in der Höhe von 140 000 €. Diese zusätzliche Einmalzahlung wurde im Jahr 2004 nicht geleistet.

Für das Jahr 2005 ist eine Erhöhung der Budgetmittel vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

Wesentlich ist neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel die effiziente Vollziehung der relevanten Gesetze durch die Exekutive. Durch die Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes wird die Gewaltspirale zwischen Täter und Opfer unterbrochen und primär für Schutz und Sicherheit des betroffenen Opfers gesorgt. Einen Kernpunkt stellt weiters die Kooperation von Sicherheitsbehörden mit den Institutionen (Interventionsstellen, Frauenhäuser, Männerberatungsstellen, Jugendwohlfahrt, etc.) dar, die bei häuslicher Gewalt vielfach entscheidende Maßnahmen treffen.

 

Zu Frage 4:

Diesen Opfern wird durch eine effiziente Vollziehung des Gewaltschutzgesetzes durch die Exekutive geholfen. Des Weiteren werden Opfer von schwerer häuslicher Gewalt von besonders geschulten ExekutivbeamtInnen der Kriminalpolizeilichen Beratung beraten sowie eine Gefährlichkeitsprognose zur Optimierung der Sicherheit des Opfers erstellt. Mit den Tätern werden gesondert Norm verdeutlichende Gespräche geführt. Aufgrund der ständigen Vernetzung zu anderen Opferschutzeinrichtungen wird eine Betreuung aller Opfer angestrebt.

 

Zu Frage 5:

Neben der bereits erwähnten effizienten Vollziehung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

 

Täterorientierte Normverdeutlichung  zur Verhinderung weiterer Straftaten

 

Gerade die erste polizeiliche Reaktion beeinflusst im Kontext häuslicher Gewalt das weitere Verhalten von Täter und Opfer. Bringt die polizeiliche Intervention die konsequente Nichtduldung häuslicher Gewalt zum Ausdruck, so ist dieses Einschreiten geeignet, die Gefahr der Wiederholung der Gewalt zu minimieren und in weiterer Folge auch die strukturellen Bedingungen zu verändern.

 

Aus- und Fortbildung der Exekutive

 

Für eine effektive Prävention häuslicher Gewalt kommt der Schulung der ExekutivbeamtInnen eine besondere Bedeutung zu. Großer Wert wird darauf gelegt, den BeamtInnen ein Verständnis für Wesen und Dynamik von Gewaltbeziehungen sowie für die Situation eines Menschen, der Opfer einer Gewaltbeziehung wurde, zu vermitteln.

 

Zu Frage 6:

Hier sind insbesonders die Regionalisierungsprojekte der Interventionsstellen  Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg durch das Bundesministerium für Inneres anzuführen. Da aufgrund der geringeren Anonymität auf dem Land das Instrument der Wegweisung bzw. des Betretungsverbotes im ländlichen Raum mit mehr Zurückhaltung als im städtischen Bereich eingesetzt wird, fördert das Innenministerium zahlreiche Projekte zur Regionalisierung des Beratungsangebotes. Ziel dieser Projekte ist es, auch in den ländlichen Regionen eine nachhaltige Verankerung des Gewaltschutzgesetzes und der Gewaltprävention zu erreichen.

 

Zu Frage 7:

Die Vorschläge, die in verschiedenen Arbeitskreisen erarbeitet worden sind, zielen vor allem auf eine Fortsetzung der Vernetzungsarbeit zwischen Beratungseinrichtungen und Exekutive ab.

 

Zu Frage 8:

Dem Beirat gehören fünfzehn Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Für je ein Mitglied kommt dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Justiz, dem Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ein Vorschlagrecht zu. Die Länder haben das Recht, für zwei Mitglieder einstimmig Vorschläge zu erstatten. Für vier Mitglieder haben Organisationen, zu deren wesentlichen Aufgaben der Schutz von Menschen vor Gewalt zählt, ein Vorschlagrecht. Die restlichen fünf Mitglieder ernennt der Bundesminister für Inneres.

 

Die Mitglieder des Präventionsbeirates setzen sich derzeit aus folgenden Bereichen zusammen:

 

 

Zu Frage 9:

Der Präventionsbeirat ist im Februar 1997 zur Sicherung der Kooperation zwischen den an der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes beteiligten Institutionen, zur Überwachung der Implementierung dieses Gesetzes und zur Fortentwicklung des diesem Gesetz zugrunde liegenden Konzeptes eingesetzt worden.

Dem Präventionsbeirat obliegen insbesondere die Erstattung von Vorschlägen für Richtlinien für die Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention durch den Bundesminister für Inneres sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu derartigen Förderansuchen.

 

Zu Frage 10:

Von jeder Sitzung des Präventionsbeirates wird ein umfangreiches Protokoll erstellt. Diese liegen in der Geschäftsstelle des Präventionsbeirates auf.

 

Zu Frage 11:

In der ersten Phase der Arbeit lag das Schwergewicht auf der organisatorischen Vorbereitung des Inkrafttretens des Gewaltschutzgesetzes per 1. Mai 1997. Maßnahmen der Schulung und der internen Organisation – wie etwa der Schaffung der „KontaktbeamtInnen Gewalt in der Familie“ im Bereich der Bundesgendarmerie – sowie der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Interventionsstellen sind im Vordergrund gestanden. Die nach Implementierung des Gewaltschutzgesetzes erfolgten Änderungen zum Sicherheitspolizeigesetz betreffend Gewalt in der Familie sind auf Initiativen des Präventionsbeirates zurückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Präventionsbeirates ist die Prävention von Frauenhandel. Dazu ist eine „Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels – IBF“ eingerichtet worden.