2203/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0011-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

 

Wien,       .             2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2250/J-NR/2004 betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros, die die Abgeordneten Becher und GenossInnen am 9. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Gründe können Sie anführen, die Sie im Oktober 2003 veranlassten, ein Verwaltungsüber-

einkommen mit Bundeskanzler Schüssel zur Finanzierung eines eigenen Vizekanzlerkabinetts am Minoritenplatz abzuschließen, obwohl zur Ausübung Ihres Amtes als Vizekanzlers die Ressourcen und die Infrastruktur Ihres Büros im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in der Radetzkystraße im 3. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung stünden bzw. gestanden wären?

 

Antwort:

Ich erlaube mir auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2249/J-NR/2004vom 9. November 2004 zu verweisen.

 

Frage 2:

Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Funktionen und Namen, waren mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen dieser Anfrage in Ihrem Vizekanzlerkabinett beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert jeweils das Dienstverhältnis der MitarbeiterInnen?

Antwort:

Im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis zum Einlangen dieser Anfrage waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, folgende MitarbeiterInnen im Vizekanzlerkabinett beschäftigt:

 

(Die Aufstellung der MitarbeiterInnen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss an den Namen werden die Funktion sowie die Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis angeführt)

 

Dr. Christian EBNER, Kabinettschef, Vertragsbedienstetengesetz

Mag. Helfried JEDLAUCNIK, Wirtschaftspolitischer Referent, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz (bis 30. September 2004)

Mag. Christine KILZER, Politische Referentin, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

Mag. Herbert RAUCH, Bürgerservice, Vertragsbedienstetengesetz (bis 11. Juli 2004)

Stefan SAUMWEBER, Bürgerservice, Vertragsbedienstetengesetz (Nachfolger von Mag. Rauch)

Mag. Barbara STEINER, Referentin, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

Birgit OSSBERGER, Koordinatorin, Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

 

Frage 3:

Das Bundeskanzleramt trägt laut dem oben angeführten Verwaltungsübereinkommen die Personalkosten für acht Planstellen des Vizekanzlerbüros. Wie viele waren davon mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen dieser Anfrage dem Vizekanzlerbüro tatsächlich zugewiesen?

 

Antwort:

Per 1. Jänner 2004 bis zum Einlangen dieser Anfrage waren alle Planstellen gemäß Verwaltungsübereinkommen dem Vizekanzlerkabinett zugewiesen.

 

Frage 4:

Für wieviele im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personen nach Funktionen und Namen trägt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten?

 

Antwort:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie trägt für alle unter Punkt 2 angeführten MitarbeiterInnen die Kosten. Gemäß dem mit dem Bundeskanzleramt abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommen überträgt das Bundeskanzleramt, für die Dauer meiner Amtszeit als Vizekanzler, für die Bedeckung der Ausgaben im Zusammenhang mit den auf den für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gebundenen Planstellen im Vizekanzlerkabinett beschäftigten Bediensteten, Finanzmittel im Ausmaß von € 330.000,-- je Kalenderjahr.

 

 

 

 

Frage 5:

Wie hoch sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getragenen Personalkosten pro Kalenderjahr (bitte namentlich nach DienstnehmerInnen und inkludierter Sonderzahlungen sowie Überstundenpauschalen auflisten)?

 

Antwort:

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getragenen Personalkosten inklusive der Sonderzahlungen und Überstundenpauschalen für die MitarbeiterInnen des Vizekanzlerkabinetts (ausgenommen Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräfte sowie sonstiges Hilfspersonal) beliefen sich im Zeitraum 1. November 2003 bis 31. Oktober 2004 auf rund € 353.100,--.

 

Frage 6:

Auf welcher Grundlage erfolgt die Ermittlung des Gehaltsanspruchs für das im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personal?

 

Antwort:

Der Gehaltsanspruch für das im Vizekanzlerkabinett beschäftigte Personal wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt, wobei Sonderverträge im Rahmen der üblichen Verwaltungspraxis abgeschlossen wurden. Bei allen MitarbeiterInnen des Kabinetts wurde darauf geachtet, dass die Bezahlung im Rahmen der vorgegebenen Planstellen(Arbeitsplatz)bewertungen erfolgt.

 

Frage 7:

Mit welchen MitarbeiterInnen des Vizekanzlerbüros wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart (bitte geordnet nach namentlichen DienstnehmerInnen)?

 

Antwort:

Es wurde mit keinen MitarbeiterInnen des Vizekanzlerkabinetts Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Frage 8:

Mit welchen Kosten schlagen sich die Miet- und Betriebskosten der am Minoritenplatz 3 gelegenen Vizekanzler-Dependance pro Kalenderjahr zu Buche?

 

Antwort:

Da das Gebäude Minoritenplatz 3 ein sogenannter Kulturbau ist, fallen im bmvit keine Mietkosten an; im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu Fragepunkt 10 der gleichlautenden Anfrage.

 


Fragen 9 und 10:

Welche Umbauten wurden seit Ihrem Amtsantritt als Vizekanzler am 21.10.2004 im gleichnamigen Büro vorgenommen?

Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

 

Antwort:

Es erfolgten keine Umbauten.

 

Fragen 11 und 12:

Welche Anschaffungen für Büromittel wurden für das Vizekanzlerbüro seit 21.10.2003 vorgenommen?

 

Mit welchen Kosten schlugen sich diese im Konkreten zu Buche?

 

Antwort:

Im gefragten Zeitraum wurde für das Vizekanzlerbüro Büromaterial in der Höhe von € 10.042,29 angeschafft.

 

Fragen 13 und 14:

Welche technischen Ausstattungen (EDV-Anlagen, Mobiltelefone, Laptops u.a.) wurden seit Ihrem Amtsantritt im Oktober 2003 beschafft?

 

Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

 

Antwort:

Für die technische Ausstattung sind Kosten in der Höhe von € 9.509,64 angefallen.

Desweiteren wurden für die EDV-Ausstattung Mittel in der Höhe von € 69.200,00 aufgewendet.

 

Frage 15:

Auf wie viele Dienstautos und Chauffeure können Sie als Vizekanzler zurückgreifen?

 

Antwort:

Als Vizekanzler kann ich auf einen Chauffeur sowie ein Dienstauto zurückgreifen.

 

Fragen 16, 17 und 18:

Wurden unter Ihrer Ägide als Vizekanzler neue Dienstfahrzeuge angeschafft?

 

Wenn ja, warum und um welche und wie viele handelt es sich dabei?

 

Wie hoch waren jeweils die Kosten für die neu angeschafften Dienstautos?

 


Antwort:

Ja, es wurde ein Dienstfahrzeug (Audi A 8, 3.0 V 6 MTT, 163kW) angeschafft, da infolge eines Totalschadens am vorangegangenen Dienstkraftwagen eine Nachbeschaffung erforderlich war. Die Kosten innerhalb der Richtlinie für die Anschaffung von Dienstfahrzeugen betrugen € 67.247,92 inklusive UST.

 

Fragen 19 und 20:

Planen Sie als Vizekanzler oder als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ein oder mehrere neue Dienstautos anzuschaffen?

 

Wenn ja, wann sollen diese beschaffen werden und wie viel wird diese Anschaffung kosten?

 

Antwort:

Es ist nicht vorgesehen, neue Dienstautos anzuschaffen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen