2204/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0014-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,       .             2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2291/J-NR/2004 betreffend sichtbare Schutzwege, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 10. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Frage 1:

Sind Ihnen diese Pilotprojekte bekannt?

 

Antwort:

Die konkreten Projekte der Gemeinde St. Valentin sind mir nicht bekannt, jedoch gibt es ähnliche Projekte häufig.

 

Frage 2:

Wie beurteilen Sie die Bedeutung dieser Schutzwegmarkierungen für die Sicherheit der FußgängerInnen?

 

Antwort:

Zu konkreten Untersuchungen über die Auswirkungen solcher Schutzwegmarkierungen liegen mir derzeit keine Informationen vor; ich betrachte Initiativen und Untersuchungen in diesen Bereichen jedoch als durchaus positiv und sinnvoll.

 

 

 

Frage 3:

Sind Sie bereit, durch eine Novellierung der StVO die Anbringung von gelb unterlegten Schutztafeln österreichweit zu ermöglichen?

 

a) Wenn nein - warum nicht?

 

b) Wenn ja - wann ist mit einer Gesetzesänderung zu rechnen?

 

Antwort:

Die Aufbringung von gelben Rahmen beim gegenständlichen Straßenverkehrszeichen ist meiner Ansicht nach kritisch zu betrachten, da sie einerseits zwei Kategorien von Schutzwegen schafft (die, die zusätzlich gekennzeichnet sind und die, die bereits bestehen), andererseits das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen klare Vorgaben hinsichtlich der Form der Straßenverkehrszeichen enthält, und somit diese Ausstattung eine unzulässige Abweichung darstellen könnte. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung halte ich daher nicht für sinnvoll.

 

Letztendlich obliegt es jedoch schon aus verfassungsrechtlichen Gründen den Ländern, die Zulässigkeit der gegenständlichen Straßenverkehrszeichen zu beurteilen, da mir hinsichtlich der Vollziehung der Straßenverkehrsordnung keinerlei Kompetenz zukommt.

 

Frage 4:

Sind Sie bereit, durch eine Novellierung der StVO rot-weiß-rote Bodenmarkierungen bei Schutzwegen österreichweit zu ermöglichen?

 

a) Wenn nein - warum nicht?

 

b) Wenn ja - wann ist mit einer Gesetzesänderung zu rechnen?

 

Antwort:

§ 16 der Bodenmarkierungsverordnung sieht hinsichtlich der Gestaltung von Schutzwegen lediglich vor, dass die weißen Längsstreifen in Fahrtrichtung aufgebracht werden müssen und regelt weiters die Breite und die Abstände der Streifen voneinander. Hinsichtlich der Felder zwischen den weißen Längsstreifen eines Schutzweges wird lediglich geregelt, dass ihre Färbung einen ausreichenden Kontrast bilden muss.

 

Die Aufbringung von roter Farbe in den Zwischenräumen ist daher zulässig; eine Änderung der Straßenverkehrsordnung oder Bodenmarkierungsverordnung ist nicht notwendig.

 

Frage 5:

Welche weiteren, konkreten Maßnahmen sind Sie bereit zu setzen, um die Sicherheit der FußgängerInnen zu erhöhen?

 

 

Antwort:

In Österreich sind ständig zahlreiche Organisationen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, damit beschäftigt, Untersuchungen im Rahmen der Fußgängersicherheit durchzuführen. Entsprechende Ergebnisse werde ich bei meiner Tätigkeit jedenfalls berücksichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach