2206/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. Dezember 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2240/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen
1, 2 und 8:
Der vorletzte
Länderbericht Österreichs zu CEDAW wurde als gemeinsamer 3., 4.und 5. Bericht
im Jahr 2000 dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen
(CEDAW-Komitee) zur Prüfung übermittelt. Der Bericht legte über Aktivitäten zur
Umsetzung der Konvention bis Mitte 1999 Rechenschaft ab. Der 6. Länderbericht
Österreichs zu CEDAW ist 2004 fällig und wurde im September dieses Jahres in
englischer Übersetzung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen
übermittelt. Somit bezieht sich die Beantwortung auf den bereits erstellten
Bericht, welcher den Zeitraum Mitte 1999 bis Ende 2003 abdeckt. Der 6. CEDAW
Bericht wurde durch Mitarbeiterinnen der zuständigen Abteilung meines Ressorts
koordiniert, verfasst und redigiert. Es erfolgte keine Beauftragung externer
Dienstleister.
Gemäß Art. 18
der Konvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle vier Jahre einen
Bericht vorzulegen.
Frage 3:
Für die
Erstellung des Berichtes wurden Beiträge der Ressorts und aller
Landesregierungen berücksichtigt.
Frage 4:
Da es sich bei
den CEDAW-Berichten um Berichte der Bundesregierung handelt, wurden NGOs nur
dahingehend in die Berichterstellung einbezogen, als über gemeinsame
Aktivitäten mit und Förderungen von NGOs durch staatliche Institutionen
berichtet wird.
Frage 5:
Gemäß den
neuen Richtlinien für die Berichterstellung seit 1.1.2002 wird zunächst auf
die Empfehlungen des CEDAW-Komitees zum 3., 4. und 5. Länderbericht
Österreichs eingegangen und anschließend über die Umsetzung der Artikel 2 bis
16 der Konvention berichtet.
Frage 6:
Der Bericht
bietet eine Fülle an Informationen zu verschiedenen Themen. Darüber hinaus
stellen im Berichtzeitraum Mitte 1999 bis Ende 2003 u.a. die gesetzlichen
Änderungen - wie die Gleichbehandlungsgesetze bzw. Umsetzung von
EU-Richtlinien, Strafrechtsänderungsgesetze, die u.a. im Zusammenhang mit
Gewalt gegen Frauen von Bedeutung sind, sowie im Arbeits- und Sozialrecht – und
Maßnahmen zur Frauenförderung, die Umsetzung des Gender Mainstreaming und der
Bildungsbereich Schwerpunkte dar.
Frage 7:
Als
Datenmaterial wurden von den mitarbeitenden Ressorts und Landesregierungen zur
Verfügung gestellte Daten sowie ausgewählte Daten aus öffentlich zugänglichen
Statistiken, wie etwa von Statistik Austria, Eurostat, vom Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice und Parlament, sowie
Volkszählungsergebnisse verwendet.
Frage 9:
Die deutsche
bzw. englische Fassung werden seit Oktober bzw. November 2004 auf der homepage
meines Ressorts als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt. Beide Fassungen können
auch in gebundener Form kostenlos beim Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen angefordert werden.
Frage 10:
Der 6. Länderbericht zu CEDAW enthält keine
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für politische Maßnahmen. Nach Prüfung
durch das CEDAW-Komitee werden von diesem Empfehlungen an die Bundesregierung
abgegeben werden. Gemäss unserem Regierungsprogramm und der Verpflichtung zur
Umsetzung der Konvention werden weiterhin die Ziele zur Erreichung der
faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt und umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin