2206/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0169-I/A/3/2004

Wien, am    18. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2240/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 8:

Der vorletzte Länderbericht Österreichs zu CEDAW wurde als gemeinsamer 3., 4.und 5. Bericht im Jahr 2000 dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW-Komitee) zur Prüfung übermittelt. Der Bericht legte über Aktivitäten zur Umsetzung der Konvention bis Mitte 1999 Rechenschaft ab. Der 6. Länderbericht Österreichs zu CEDAW ist 2004 fällig und wurde im September dieses Jahres in englischer Übersetzung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt. Somit bezieht sich die Beantwortung auf den bereits erstellten Bericht, welcher den Zeitraum Mitte 1999 bis Ende 2003 abdeckt. Der 6. CEDAW Bericht wurde durch Mitarbeiterinnen der zuständigen Abteilung meines Ressorts koordiniert, verfasst und redigiert. Es erfolgte keine Beauftragung externer Dienstleister.

Gemäß Art. 18 der Konvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen.

 

 

Frage 3:

Für die Erstellung des Berichtes wurden Beiträge der Ressorts und aller Landesregierungen berücksichtigt.

 

Frage 4:

Da es sich bei den CEDAW-Berichten um Berichte der Bundesregierung handelt, wurden NGOs nur dahingehend in die Berichterstellung einbezogen, als über gemeinsame Aktivitäten mit und Förderungen von NGOs durch staatliche Institutionen berichtet wird.

 

Frage 5:

Gemäß den neuen Richtlinien für die Berichterstellung seit 1.1.2002 wird zu­nächst auf die Empfehlungen des CEDAW-Komitees zum 3., 4. und 5. Länderbe­richt Österreichs eingegangen und anschließend über die Umsetzung der Artikel 2 bis 16 der Konvention berichtet.


 

Frage 6:

Der Bericht bietet eine Fülle an Informationen zu verschiedenen Themen. Darüber hinaus stellen im Berichtzeitraum Mitte 1999 bis Ende 2003 u.a. die gesetzlichen Änderungen - wie die Gleichbehandlungsgesetze bzw. Umsetzung von EU-Richtlinien, Strafrechtsänderungsgesetze, die u.a. im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen von Bedeutung sind, sowie im Arbeits- und Sozialrecht – und Maßnahmen zur Frauenförderung, die Umsetzung des Gender Mainstreaming und der Bildungsbereich Schwerpunkte dar.

 

Frage 7:

Als Datenmaterial wurden von den mitarbeitenden Ressorts und Landesregierungen zur Verfügung gestellte Daten sowie ausgewählte Daten aus öffentlich zugänglichen Statistiken, wie etwa von Statistik Austria, Eurostat, vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice und Parlament, sowie Volkszählungsergebnisse verwendet.

 

Frage 9:

Die deutsche bzw. englische Fassung werden seit Oktober bzw. November 2004 auf der homepage meines Ressorts als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt. Beide Fassungen können auch in gebundener Form kostenlos beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angefordert werden.

 

Frage 10:

Der 6. Länderbericht zu CEDAW enthält keine Schlussfolgerungen und Empfehlungen für politische Maßnahmen. Nach Prüfung durch das CEDAW-Komitee werden von diesem Empfehlungen an die Bundesregierung abgegeben werden. Gemäss unserem Regierungsprogramm und der Verpflichtung zur Umsetzung der Konvention werden weiterhin die Ziele zur Erreichung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt und umgesetzt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin