2207/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0006-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

 

Wien,       .                   2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2217/J-NR/2004 betreffend zu befürchtender Schließung von Wiener Postämtern, die die Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen am 21. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4, 6 und 7:

Planen Sie in Wien Postämter zu schließen?

 

Wenn ja, wie viele der noch bestehenden 124 Wiener Postämter sollen geschlossen werden?

 

Welche Postämter wären von der geplanten Schließung betroffen (bitte aufgelistet nach Wiener Gemeindebezirken)?

 

Wann sollen die Postämter geschlossen werden?

 

Welche Gründe können Sie für die Schließung Wiener Postämter anführen?

 

Ist die Schließung Wiener Postämter mit dem Versorgungsauftrag der Universaldienstverordnung vereinbar?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles Postamt) gefunden werden.

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.

 

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet Ist.

 

Frage 5:

Wie viele MitarbeiterInnen wären von der geplanten Postämter-Schließung betroffen?

 

Antwort:

Die Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Fragen 8, 9 und 10:

Wird das neue Postgesetz eine Mindestanzahl österreichischer und Wiener Postämter vorsehen?

 

Wenn ja, wie viele sind in welchen Wiener Gemeindebezirken vorgesehen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an Postämtern in Österreich bzw. in einzelnen Bundesländern in einem neuen Postgesetz bzw. Postgesetznovelle festzulegen.

 

Wie ich schon in meiner Antwort zu Fragepunkt 6 ausgeführt habe, muss den Kunden der Österreichischen Post AG im Falle einer Zusammenlegung von Standorten jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners oder einer Post-Servicestelle. Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.

 

Alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG haben sich selbstverständlich an den Vorgaben der Post-Universaldienstordnung zu orientieren. Das BMVIT wird darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen