2207/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0006-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2217/J-NR/2004 betreffend zu befürchtender
Schließung von Wiener Postämtern, die die Abgeordneten Ruth Becher und
GenossInnen am 21. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4, 6 und 7:
Planen Sie in Wien Postämter zu schließen?
Wenn ja, wie viele der noch bestehenden 124 Wiener
Postämter sollen geschlossen werden?
Welche Postämter wären von der geplanten Schließung
betroffen (bitte aufgelistet nach Wiener Gemeindebezirken)?
Wann sollen die Postämter geschlossen werden?
Welche Gründe können Sie für die Schließung Wiener
Postämter anführen?
Ist die Schließung Wiener Postämter mit dem
Versorgungsauftrag der Universaldienstverordnung vereinbar?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden
laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern
statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen
eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen
unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir
berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass
bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.
Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung
vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden
informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist
es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist,
muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles
Postamt) gefunden werden.
Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die
Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den
Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon
aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.
Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor,
dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den
Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst
frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.
Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau,
wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein
Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes
auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn
darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner
bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet Ist.
Frage 5:
Wie viele MitarbeiterInnen wären von der geplanten
Postämter-Schließung betroffen?
Antwort:
Die Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der
Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.
Fragen 8, 9 und 10:
Wird das neue Postgesetz eine Mindestanzahl
österreichischer und Wiener Postämter vorsehen?
Wenn ja, wie viele sind in welchen Wiener
Gemeindebezirken vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an
Postämtern in Österreich bzw. in einzelnen Bundesländern in einem neuen
Postgesetz bzw. Postgesetznovelle festzulegen.
Wie ich schon in meiner Antwort zu Fragepunkt 6
ausgeführt habe, muss den Kunden der Österreichischen Post AG im Falle einer
Zusammenlegung von Standorten jedenfalls eine Alternative geboten werden;
entweder in Form eines Post-Partners oder einer Post-Servicestelle. Dadurch
wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.
Alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG haben
sich selbstverständlich an den Vorgaben der Post-Universaldienstordnung zu
orientieren. Das BMVIT wird darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Mit freundlichen Grüßen