2209/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0008-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2233/J-NR/2004 betreffend die weitere Schließungen von Postämtern in
Niederösterreich, die die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und
GenossInnen am 28. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Gibt es Pläne, in Niederösterreich weitere Postämter
zu schließen?
Wenn ja: Welche Postämter wären davon betroffen
(aufgelistet nach Bezirken)?
Wann sollen die Schließungen/Zusammenlegungen
erfolgen?
Was sind die Gründe für die Schließungen?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden
laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern
statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen
eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen
unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir
berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass
bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.
Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung
vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden
informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist
es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist,
muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, mobiles Postamt,
Post-Servicestellen) gefunden werden.
Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die
Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den
Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon
aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.
Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor,
dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den
Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst
frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.
Die Post-Universaldienstverordnung regelt auch
genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf
ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des
Postamtes auf Grund mangelnder Kundenachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und
wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle,
durch eine Post-Servicestelle bzw. durch einen Landzusteller (mobiles Postamt)
gewährleistet ist.
Frage 5, 5a und 5b:
Welche Maßnahmen sind für die MitarbeiterInnen der
geschlossenen Standorte geplant?
Wird es zu Frühpensionierungen kommen? Wenn ja, in
welchem Ausmaß?
Wird ein Sozialplan erarbeitet werden? Wenn ja, mit
welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der
Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.
Frage 6:
Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für
BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn
durch eine neuerliche Schließung von Postämtern im ländlichen Raum eine weitere
Ausdünnung der Nahversorgung für ältere und wenig mobile Menschen droht?
Antwort:
Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss
den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten;
entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein
mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit
Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage
4.
Die Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind
mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die
wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist
selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG
jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu
orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter
dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser
Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der
Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die
Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen
den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und
Lösungsmöglichkeiten beraten.
Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte
"Postämterkommission" eingesetzt werden. An diese Kommission werden
sich BürgerInnen, insbesondere aber BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der
betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und
entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese
Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu
sichern.
Frage 7:
Planen Sie im neuen Postgesetz eine Regelung, die -
ähnlich wie in Deutschland - eine Mindestanzahl von Postämtern für bestimmte
Regionen verankert?
Antwort:
Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an
Postämtern in Österreich bzw. in einzelnen Regionen in einem neuen Postgesetz
bzw. einer Postgesetznovelle festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen