2209/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0008-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

Wien,       .                2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2233/J-NR/2004 betreffend die weitere Schließungen von Postämtern in Niederösterreich, die die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen am 28. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Gibt es Pläne, in Niederösterreich weitere Postämter zu schließen?

 

Wenn ja: Welche Postämter wären davon betroffen (aufgelistet nach Bezirken)?

 

Wann sollen die Schließungen/Zusammenlegungen erfolgen?

 

Was sind die Gründe für die Schließungen?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, mobiles Postamt, Post-Servicestellen) gefunden werden.

 

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Die Post-Universaldienstverordnung regelt auch genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundenachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle, durch eine Post-Servicestelle bzw. durch einen Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.

 

Frage 5, 5a und 5b:

Welche Maßnahmen sind für die MitarbeiterInnen der geschlossenen Standorte geplant?

 

Wird es zu Frühpensionierungen kommen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

Wird ein Sozialplan erarbeitet werden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Frage 6:

Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn durch eine neuerliche Schließung von Postämtern im ländlichen Raum eine weitere Ausdünnung der Nahversorgung für ältere und wenig mobile Menschen droht?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4.

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte "Postämterkommission" eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich BürgerInnen, insbesondere aber BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Frage 7:

Planen Sie im neuen Postgesetz eine Regelung, die - ähnlich wie in Deutschland - eine Mindestanzahl von Postämtern für bestimmte Regionen verankert?

 

Antwort:

Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an Postämtern in Österreich bzw. in einzelnen Regionen in einem neuen Postgesetz bzw. einer Postgesetznovelle festzulegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen