2211/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0010-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien,       .                     2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2268J-NR/2004 betreffend Konsequenzen aus der REFLEX-Studie (Ergebnis: genotoxische Effekte durch elektromagnetische Felder z.B. des Mobilfunks) und Arbeitsergebnisse des Wissenschaftlichen Beirates Funk des BMVIT zu "Mobilfunk und Gesundheit", die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 9. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2: 

Sind dem Ministerium die REFLEX-Studie und ihre Ergebnisse bekannt?

 

Sind dem Ministerium die TNO-Studie und ihre Ergebnisse bekannt?

 

Antwort:

Die Arbeiten für diese Studien sind mir bekannt.

 

Frage 3:

Gibt es eine Stelle im BMVIT selbst, die die neuen Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen ständig verfolgt, evaluiert und erforderliche Maßnahmen ergreift?

Wenn ja, welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dieser Stelle zur Verfügung?

Wenn nein, warum gibt es keine derartige Stelle?

 

 

 

Antwort:

Im BMVIT selbst ist keine derartige Stelle eingerichtet, aus diesem Grund habe ich den wissenschaftlichen Beirat ins Leben gerufen, damit dieser mit unabhängigen Wissenschaftern besetzte Beirat die aktuelle wissenschaftliche Forschung evaluiert und für die Politik die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen liefert.

 

Frage 4:

Wurden die Ergebnisse der REFLEX-Studie in die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" integriert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum findet sich darüber in den am 4.11.2004 präsentierten Ergebnissen des WBF keinerlei Aussage oder Information?

 

Antwort:

Grundlage der Arbeit des wissenschaftlichen Beirates war ein ausschließlich wissenschaftlicher Zugang zu den ihm gestellten Aufgaben. Dies war daher auch zentrales Auswahlkriterium für die heranzuziehenden Studien. Durch das Selbstergänzungsrecht des Beirates war auch eine Unabhängigkeit von jeglichen industriellen Interessen sichergestellt. Die Arbeiten der Reflex-Studie wurden nicht in die vom WBF präsentierten Erkenntnisse einbezogen, weil der Endbericht für diese Studie zum Zeitpunkt des Abschlusses seiner Arbeiten (Konsensusmeeting) noch nicht vorlag und die Studie auch noch nicht approbiert war.

Darüber hinaus war ein Mitglied des WBF auch an der Ausarbeitung der Reflex-Studie beteiligt. Ein Mitautor der Reflex-Studie, Herr Prof. Rüdiger, hat überdies zu den Ergebnissen der Studie in einem TV-Interview wörtlich festgestellt: „Ich kann auch nicht auf wissenschaftlich seriöser Weise diese Befunde, die ja in geringen Kulturen gemacht worden sind, jetzt in ein Risiko für den Menschen übersetzen, das wäre wissenschaftlich nicht seriös.“

Alle diese Überlegungen haben dazu geführt, die Reflex-Studie noch nicht zu berücksichtigen, was ich aus wissenschaftlicher Sicht auch für richtig halte. Aus diesem Grund wäre es auch falsch, ohne entsprechende Analyse der Reflex-Studie Folgehandlungen zu setzen. Ich werde jedoch bei den weiteren Arbeiten des WBF auch auf eine Auseinandersetzung mit der Reflex-Studie achten um auch auf entsprechend aktualisierte Entscheidungsgrundlagen zurückgreifen zu können.

 

Frage 5:

Wurden die Ergebnisse der TNO-Studie in die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" integriert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum findet sich darüber in den am 4.11.2004 präsentierten Ergebnissen des WBF keinerlei Aussage oder Information?

 

Antwort:

Grundsätzlich verweise ich auf meine Einleitung der Antwort zu Fragepunkt 4. Die Autoren der TNO Studie selbst betonen im Originaltext der TNO-Verlautbarung vom 12. November 2003, dass diese Studie repliziert werden muss. Erst wenn diese Effekte neuerlich festgestellt werden, können sie laut Autoren der TNO-Studie wissenschaftlich akzeptiert werden. Diese Erfordernis sei unerlässlich. Derzeit laufen Replikationen des UMTS-Teiles der TNO-Studie in Dänemark sowie in England und in der Schweiz. Ergebnisse sind in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 zu erwarten, mit denen sich der WBF auch beschäftigen wird.

 

Frage 6:

In welcher Form wurden Erkenntnisse über Chromosomenstrangbrüche infolge elektromagnetischer Strahlung in die am 4.11.2004 präsentierten Ergebnisse des WBF aufgenommen?

 

 

Antwort:

Dieses Kriterium wurde aus Auswahlkriterium für Studien herangezogen, es fanden sich jedoch keine Studien zu diesem Thema, die mit den Mindestauswahlkriterien für die wissenschaftliche Analyse vereinbar waren.

 

Frage 7:

Wie kam die Auswahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zustande, angesichts der Tatsache, dass gerade zu den sensiblen Bereichen der Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit keines der Beiratsmitglieder auf Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Medien verweisen kann?

 

Antwort:

Der Vorsitzende des WBF ist als national und international anerkannter Experte für Strahlenschutz und nichtionisierende Strahlen ohne jeden Zweifel hervorragend für diese Funktion qualifiziert. Die übrigen Mitglieder des WBF wurden aus den weiteren wissenschaftlichen Fachgebieten, die durch Auswirkungen nichtionisierender Strahlen berührt sein können, ausgewählt. Dabei wurde auch die Meinung des Obersten Sanitätsrates eingeholt sowie die Ärztekammer eingeladen, entsprechende Experten zu nominieren.

 

Frage 8:

Wie ist die Vergabe der Koordinationsfunktion der Arbeiten des "Wissenschaftlichen Beirats Funk" an ARCS im einzelnen erfolgt, und wie ist dies dotiert?

 

Antwort:

Das ARCS hat im Rahmen seiner normalen Tätigkeit die Arbeit des WBF besorgt.

 

Frage 9:

Wer hat an der Konsenskonferenz des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zu Mobilfunk und Gesundheit im einzelnen teilgenommen?

 

Antwort:

An der Konsenskonferenz haben teilgenommen:

 

Teilnehmer mit Stimmrecht:

-        DDr. Alfred Barth, Univ.-Ass. Für Bereich Arbeitswissenschaft und Organisation am Institut für Managementwissenschaften, TU Wien

-        Ao. Univ.-Prof. Dr. Oswald Jahn, Klinische Abteilung Arbeitsmedizin, Medizinische Universität Wien

-        Doz. Dr. Michael Kundi, Institut für Umwelthygiene der Universität Wien

-        Univ.-Doz. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Institut für Krebsforschung der Medizinischen Universität Wien

-        Prim. Univ.-Prof. Dr. Heinz Ludwig (verhindert, jedoch schriftlicher Beitrag),  Vorstand der I. Medizinischen Abteilung (Onkologie), Wilhelminenspital Wien

-        DI Dr. Georg Neubauer, ARC Seibersdorf GesmbH, Business Area of Mobile Communications Safety

-        Univ.-Prof. DI Dr. Norbert Vana, Universitätsprofessor für Dosimetrie und technischer Strahlenschutz, TU Wien, Atominstitut der österreichischen Universitäten

-        Univ.-Prof. Dr. Christian Wolf, StV. Leiter der klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin, Medizinuniversität Wien

-        Univ.-Prof. DDr. Josef Zeitlhofer, Leiter der Schlafambulanz, Universitätsklinik für Neurologie, Medizinuniversität Wien

 

Teilnehmer ohne Stimmrecht:

-        Dr. Brigitte Kraus, BMGF

-        HR DI Franz Prull, BKA/KommAustria

-        Dr. Cornelia Sauter, Universitätsklinik für Neurologie, Medizinuniversität Wien

-        MR Dr. Christian Singer, BMVIT

-        Dr. Katharina Stangl, BMLFUW

 

Frage 10:

Welche Studien wurden in den Ergebnissen der Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" konkret berücksichtigt?

 

Antwort:

Dazu möchte ich vorausschicken, dass nicht jeder Effekt automatisch als gesundheitsgefährdender Effekt anzusehen ist. Ein Bericht über Effekte darf daher ohne wissenschaftliche Analyse nicht als Beweis für die Schädlichkeit dieser Effekte herangezogen werden. Weiters ist nicht jeder Bericht über Effekte als wissenschaftliche Studie zu werten. Die Auswahl der Studien erfolgte über wissenschaftliche Suchmaschinen mittels festgelegter Keywords, wobei diese von allen Teilnehmern am Expertenmeeting unter Einbeziehung auch kritischer Stimmen einvernehmlich festgelegt wurden. Es wurden mehrere hundert Studien gesichtet, aber letztlich nur jene Studien, die die geforderten wissenschaftlichen Mindestanforderungen (siehe auch meine Beantwortung zu Fragepunkt 4) erfüllten, herangezogen.  Es wurden überdies ausschließlich Studien ab dem Jahr 1995 gesucht und bewertet, dies deshalb, da sich die jüngeren Studien auf ältere Studien mitbeziehen. Daher sind die Ergebnisse der älteren Studien bereits in den jüngeren involviert. Diese sind – neben mehreren Überblicksstudien, die die Forschung zusammenfassen - insbesondere:

 

-        Röösli & Hug: Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung (REVIEW), 2004

-          Hossmann & Hermann: effects of electromagnetic radiation of mobile phones in the central nervous system, 2003

-        C. M. Krause et al.: effects of electromagnetic field emmitted by cellular phones on the EEG during a memory task, 2000

-        Huber et al.: electromagnetic fields, such as those from mobile phones, alter regional cerebral blood flow and sleep and waking EEG, 2002

-        C. M. Krause et al.: effects of electromagnetic fields emitted by cellular phones on the EEG during an auditory memory task: a double blind replication study, 2004

-        Freude et al.: microwaves emitted by cellular telephones effect human slow brain potentials, 2000

-        K. Mann & J. Röschke: Sleep under exposure to high frequency electromagnetic fields (REVIEW), 2004

-        K. Mann & J. Röschke: effects of pulsed high-frequency electromagnetic fields on human sleep, 1996

-        Wagner et al.: human sleep unter the influence of pulsed radio frequency electromagnetic fields: a polysomnographic study using standardized conditions, 1998

-        Wagner et al: human sleep EEG under the influence of pulsed radio frequency electromagnetic fields. Results of polysomnographies using submaximal high power flux densities, 2000

-        Borbely et al.: pulsed high frequency electromagnetic field effects human sleep and sleep electroencephalogram, 1999

-        Huber et al.: exposure to pulsed high frequency electromagnetic field during waking effects human sleep EEG, 2000

-          Lebedeva et al.: investigation of brain potentials in sleeping hmans exposed to the electromagnetic field of mobile phones, 2001

-        Mann et al.: No effects of pulsed highfrequency electromagnetic fields on heart rate variability during human sleep, 1998

-        Huber et al.: radio frequency electromagnetic field exposure in humans: estimation of SAR distribution in the brain, effects on sleep and heart rate, 2003

-        Mann et al.: effects of pulsed high frequency electromagnetic fields on the neurendocrine system, 1998

-        G. Schmid, C. Sauter, R. Stepansky, I. S. Lobentanz & J. Zeitlhofer: no influence on selected parameters of human visual perception during 1,970 MHz UMTS-like exposure (in Druck)

-        M. Unterlechner, C. Sauter, G. Schmid & J. Zeitlhofer: no effect of a 1.970 GHz electromagnetic field (UMTS) on a human attention and reaction (in Begutachtung)

-        Oftedal et al.: Symptoms experienced in connection with mobile phone use, 2000

-        Hocking: Preliminary report: symptoms associated with mobile phone use, 1998

-        Hietanen et al. : Hypersensitivity symptoms associated with exposure to cellular telephones: no causal links, 2002

-        Koivisto et al.: GSM phone signal does not produce subjective symptoms, 2001

-        Edelstyn et al. : The acute effects of exposure to the electromagnetic field emitted by mobile phones on human attention, 2002

-        Haarala et al. : Effect of a 902 MHz electromagnetic field emitted by mobile phones on human cognitive function: a replication study, 2003

-        Haarala et al. : 902 MHz Mobile phone does not affect short term memory in humans, 2004

-        Koivisto et al.: The effects of electromagnetic field emitted by GSM phones on working memory; 2000

-        Koivisto et al.: Effects of 902 MHz electromagnetic field emitted by cellular telephones on response times in humans, 2000

-        Lee et al.: The effect of the duration of exposure to the electromagnetic field emitted by mobile phones on human attention, 2003

-        Lee et al.: Effect on human attention of exposure to the electromagnetic field emitted by mobile phones, 2001

-        Preece et al.: Effect of a 915-MHz. Simulated mobile phone signal on cognitive function in man, 1999

-        Smythe and Costall: Mobile phone use faciliates memory in male but not in female, 2003

          Rothman et al.: Assessment of cellular telephone and other radio frequency exposure for epidemiologic research, 1996

-        Dreyer et al.: Cause-specific mortality in cellular telephone users, 1999

-        Hardell et al.: Use of cellular telephones and the risk for brain tumors: A case-control study, 1999

-        Hardell et al.: Case-control study on radiology work, medical x-ray investigations, and use of cellular telephones as risk factors for brain tumors, 2000

-        Hardell et al.: Ionizing radiation, cellular telephones and the risk for brain tumours, 2001

-        Muscat et al.: Handheld cellular telephone use and risk of brain cancer, 2000

-        Inskip et al.: Cellular-telephone use and brain tumors, 2001

-        Stang et al.: The possible role of radiofrequency radiation in the development of uveal melanoma, 2001

-          Johansen et al.: Cellular telephones and cancer—A nationwide cohort study in Denmark, 2001

-        Auvinen et al.: Brain tumors and salivary gland cancers among cellular telephone users, 2002

-        Muscat et al.: Handheld cellular telephones and the risk of acoustic neuroma, 2002

-        Hardell et al.: Cellular and cordless telephones and the risk for brain tumours, 2002

-        Hardell et al.: 2002b. Case-control study on the use of cellular and cordless phones and the risk for malignant brain tumours, 2002

 

Frage 11:

Wieviel Zeit (in Menschmonaten) wurde für Beschaffung, Sichtung und Screening der nach Angaben der leitenden Repräsentanten des WBF "mehreren zehntausend" Studien investiert, aus denen die Auswahl der letztlich berücksichtigten maximal 46 "guten" (Zitat WBF) Studien erfolgte?

 

 

Antwort:

Eine Aufstellung über den zeitlichen Aufwand liegt nicht vor, wäre aber auch nicht aussagekräftig: die ausgewiesenen Experten und Expertinnen des WBF wurden auch unter dem Gesichtspunkt ausgewählt, dass sie reiche Erfahrung in ihren Tätigkeitsgebieten haben.

 

Frage 12:

Welche Kosten waren mit der (verzerrten) Verbreitung der Ergebnisse der Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" durch entgeltliche Beilagen, Einschaltungen u. dgl. verbunden?

 

Antwort:

Die Publikation der Ergebnisse der Konsensuskonferenz in einer angesehenen österreichischen Tageszeitung ist keine verzerrte Verbreitung, sondern entspricht vielmehr auch zahlreichen Forderungen nach Information der Öffentlichkeit. Die Anzeigentarife für Beilagen in Tageszeitungen sind öffentlich zugänglich.

 

Frage 13:

Wurden Teile der Kosten a) der Arbeit des WBF insgesamt, b) der Arbeit des WBF zu "Mobilfunk und Gesundheit", c) der (verzerrten) Verbreitung der Ergebnisse der Arbeit des WBF zu "Mobilfunk und Gesundheit" durch entgeltliche Beilagen, Einschaltungen u. dgl. direkt oder indirekt durch Dritte (also: weder durch den Beirat selbst noch das BMVIT selbst, sondern z.B. durch das BMVIT aus Mitteln von Unternehmen, Interessenvertretungen o.ä.) gedeckt? Wenn ja, bitte um Nennung dieser Finanziers und ihrer Beiträge.

 

Antwort:

Unabhängig von der Finanzierung der Kosten des WBF habe ich bei der Auswahl und der Gestaltung der Arbeit des WBF auf dessen vollständige Unabhängigkeit von jeglichen Interessengruppen geachtet. Deshalb enthalten die Statuten des WBF auch das Recht auf ausschließliche Selbstergänzung, damit ist jeglicher Fremdeinfluss ausgeschlossen. Die Kosten der Arbeit des WBF wurden einerseits durch ARCS im Rahmen der Bereitstellung der Infrastruktur getragen, andererseits habe ich den regelmäßigen Forderungen insbesondere von Abgeordneten der Grünen (vgl. zuletzt den Antrag 299/A/(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Forschungsprogramms über Auswirkungen von GSM/UMTS Emissionen) auf finanzielle Beiträge der Mobilfunkbetreiber für die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich entsprochen und die Industrie eingeladen, sich an den Unkosten des WBF, dessen Mitglieder, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben, zu beteiligen. Informationen über einzelne Finanziers und deren Beiträge unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

 

Frage 14:

Sind UmweltmedizinerInnen Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Funk, und wie hat das Fachwissen von UmweltmedizinerInnen darüber hinaus Eingang in die Arbeiten des WBF zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" gefunden?

 

 

Antwort:

Ja, hierbei wären die Mitglieder des WBF Dr. Oswald Jahn, Doz. Dr. Michael Kundi und Univ.-Prof. Dr. Christian Wolf zu nennen.

 

Frage 15:

In welcher Form hat das Vorsorgeprinzip Eingang in die Arbeiten des WBF zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" gefunden, und wie bildet sich dies im einzelnen in den am 4.11.2004 präsentierten Ergebnissen ab?

 

 

Antwort:

Da das Vorsorgeprinzip kein wissenschaftliches Kriterium darstellt, sondern auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse als politische Entscheidungsgrundlage von Bedeutung ist, hat das Vorsorgeprinzip im Rahmen einer rein wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dieser Materie unberücksichtigt zu bleiben. Die Frage der Vorsorge ist von der Politik auf der Basis der wissenschaftlichen Fakten zu beantworten.

 

Frage 16:

Wie begründen Sie die bei der Präsentation der Arbeiten des WBF zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" von Staatssekretär Mainoni aufgestellte Behauptung, dass "die immer wieder behaupteten Gesundheitsgefahren (...) keine realen sind", angesichts der Tatsache, dass der Beirat bei ebenderselben Präsentation explizit feststellte, dass die Ära des intensiven Handy-Telefonierens noch zu kurz sei, um Schäden seriös auszuschließen, und angesichts der mehr als zurückhaltenden Aussagen des Beirats insbesondere zum Thema Mobilfunk und Krebs ("Derzeit kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Mobilfunk und erhöhter Tumorhäufigkeit zu erkennen. Endgültige Beurteilung erst nach Vorliegen der Ergebnisse laufender Studien möglich. Ein möglicher Zusammenhang ist allerdings (...) auch nicht auszuschließen)?

 

Antwort:

Da nach derzeitigem Stand des Wissens keine Gefährdung besteht, erübrigt sich eine nähere Kommentierung der bereits getätigten Aussagen zu den Ergebnissen des WBF. Der WBF wird im übrigen seine Arbeit fortsetzen, sodass auch in Zukunft neue Studien einer neuerlichen Evaluierung durch den WBF unterliegen.

 

Frage 17:

Halten Sie eine Gegenrechnung von "durch das Handy geretteten Menschenleben" mit den auch entsprechend den Ausführungen des WBF nicht auszuschließenden Gesundheitsrisiken des Mobilfunks für a) seriös, b) wissenschaftlich und c) unterstützen Sie eine solche Aufrechnung?

 

Antwort:

Eine Gegenrechnung von Menschenleben findet in der vorliegenden Diskussion, soweit ich daran beteiligt bin, nicht statt. Es wird neben der Kritik am Mobilfunk lediglich auch auf die Vorteile dieser Technologie hingewiesen. 

 

Frage 18:

Welche Maßnahmen werden Sie bis wann im einzelnen setzen, um die erschreckende Zahl an Toten und Verletzten, die infolge Mobiltelefonie am Steuer im Straßenverkehr zu beklagen sind, zu reduzieren?

 

 

Antwort:

Das Telefonieren während der Fahrt ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung ist in Österreich schon seit Juli 1999 verboten. Seinerzeit wurde vom Gesetzgeber für eine solche Übertretung eine Organstrafverfügung in der Höhe von 300.- Schilling festgelegt und im Zuge der Euro-Umstellung auf 21 Euro geändert.

Mit der 25. KFG-Novelle, die derzeit gerade in parlamentarischer Behandlung ist, wird dieser Betrag auf 25 Euro angehoben.

Die Vollziehung und somit auch die Kontrolle der Einhaltung dieser kraftfahrrechtlichen Bestimmung fällt in den Bereich der Länder (mittelbare Bundesverwaltung).

 

Frage 19:

Stehen Sie zur Aussage "der Wissenschaftliche Beirat Funk verkörpert die medizinisch-technische Kompetenz rund um das Thema Funkanwendungen", d.h. dass es außerhalb des Beirats keine medizinische oder technische Kompetenz zu diesem Thema (in Österreich) gibt?

 

Antwort:

Durch das angeführte Zitat wird nicht ausgesagt, dass es außerhalb des WBF keine weitere Kompetenz gibt. Die Kompetenz des WBF ist jedoch die Summe des Wissens seiner Mitglieder aus den verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen und daher als Gesamtkompetenz von besonderer Bedeutung. Ein Umkehrschluss auf fehlende Kompetenzen anderer nicht im WBF vertretener Wissenschafter ist nicht zulässig.

 

Frage 20:

Wie passt das Fazit der Arbeiten des Wissenschaftlichen Beirats Funk zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit", wonach es "keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch Mobilfunk" gäbe, zu den Ergebnissen a) der REFLEX-Studie, b) der TNO-Studie?

 

Antwort:

Ich möchte auf meine Beantwortung zu den Fragepunkten 4 und 5 verweisen.

 

Fragen 21 bis 23 und 25:

Durch die Ergebnisse der REFLEX-Studie wird offensichtlich eine Gefahr für die Gesundheit breiter Bevölkerungsschichten aufgezeigt. Welche Maßnahmen a) wurden bereits, b) werden von nun an ergriffen, um diese Gefahr abzuwehren?

 

Die bisherigen Grenzwerte werden nur durch eine 6-minütige Bestrahlung an Kopfmodellen ermittelt, wobei auch nur die Erwärmung als Effekt gemessen wird. Die Effekte, die in der REFLEX-Studie nachgewiesen wurden, verstärken sich aber mit der Dauer der Einwirkung, wobei z.B. Maxima der Wirkung nach 24 Stunden oder in gewissen Fällen bei intermittierender Bestrahlung gemessen wurden.

Offensichtlich sind die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte völlig ungeeignet, um vor Wirkungen auf den menschlichen Körper zu schützen, da sie auf völlig falschen Grundannahmen beruhen.

Wieso wird immer noch an diesen Grenzwerten festgehalten? Wir ersuchen Sie um Begründung im einzelnen.

 

Die ICNIRP-Grenzwerte gehen auch von einer linearen Beziehung zwischen Energie der Strahlung und der Wirkung aus. Die REFLEX-Studie zeigt eindeutig einen nichtlinearen Zusammenhang zwischen SAR-Wert und Wirkung. Es treten z.B. Maxima der Wirkung bei 1,3 W/kg auf, die Wirkungen bei 1,0 und 1,6 W/kg sind jeweils geringer.

Wieso wird am linearen Wirkungsmodell festgehalten? Wir ersuchen Sie um Begründung im einzelnen.

 

Die Erkenntnise der REFLEX-Studie sind als wissenschaftlich mindestens so gesichert wie die Arbeiten zu humanmedizinischen Konsequenzen von BSE zu betrachten.

Wieso wird beim Mobilfunk nicht mit derselben Vorsicht vorgegangen wie im Fall BSE, im Sinne nicht zuletzt des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf Gesundheit?

Gilt das Vorsorgeprinzip im Fall Mobilfunk nicht?

 

Antwort:

Ich darf auf meine Beantwortung zu Fragepunkt 4 verweisen.

 

Frage 24:

Wie stellen Sie sicher, dass die Parameter Expositionszeit, Frequenz, Modulation (z.B. Pulsung), Überlagerung von Feldern verschiedener Quellen und andere beim Schutz der Bevölkerung vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder in Zukunft berücksichtigt werden?

 

Antwort:

Diese Parameter sind bereits bei den angewendeten Normen berücksichtigt.

 

Frage 26:

Werden Sie die Bevölkerung a) über die Ergebnisse der REFLEX-Studie, b) über die Ergebnisse der TNO-Studie informieren? Wenn ja, wann, an welchen Orten, und welche fianziellen Mittel sollen dafür eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Nach Vorliegen der wissenschaftlich anzuerkennenden Ergebnisse nach Abschluss der Studien (siehe auch meine Beantwortung zu den Fragen 4 und 5) wird der WBF sich mit diesen Studien befassen und über die Ergebnisse dieser Evaluierung die Öffentlichkeit informieren.

 

Mit freundlichen Grüße