2218/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, am  20 . Dezember 2004

DVR: 0000051

 

GZ: 4400/596-II/BK/3/04

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. POSCH, Mag. WURM und GenossInnen haben am 28.10.2004 unter der Nr. 2231/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gegen engagierte Asylanwälte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundeskriminalamt lagen Aussagen von russischen (tschetschenischen) Asylwerbern vor, die angaben, auf tschechischem Hoheitsgebiet vom österreichischen Rechtsanwalt Mag. Georg BÜRSTMAYR über das österreichische Asylrecht  informiert worden zu sein.

Mag. BÜRSTMAYR habe seine Visitenkarten verteilt und seine rechtliche Hilfe im Rahmen eines etwaigen späteren Asylverfahrens in Österreich angeboten.

Ein solches Asylverfahren setzte hinsichtlich jener befragten Personen die rechtswidrige Einreise nach Österreich voraus.

 

Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Rechtsberatung Mag. BÜRSTMAYRs einen wesentlichen Faktor für den Entschluss einiger Asylwerber darstellte, die kurz vor dem EU –Beitritt stehende und als „sicheres Drittland“ geltende Tschechische Republik zu verlassen und in Österreich um Asyl anzusuchen und da weiter nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Mag. BÜRSTMAYR die rechtliche Beratung auch in der Erwartung durchführte, diese in einem späteren österreichischen Verfahren auf entgeltlicher Basis fortführen zu können, wurden die bezughabenden Fakten der für die Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz eines Sachverhaltes zuständigen Behörde, im konkreten Fall  der Staatsanwaltschaft Wien, in Form einer Sachverhaltsdarstellung zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

 

Zu Frage 2:

Durch einen Text  im Internet erlangte das Bundeskriminalamt Kenntnis, dass Frau Mag. Nadja LORENZ als Obfrau des Vereins SOS Mitmensch Wien „private Wohnungsinhaber, die bereit sind, Flüchtlinge für ein paar Wochen vor den Behörden zu verbergen“ suchte.

 

Eine rechtliche Prüfung durch das Bundeskriminalamt ergab, dass es sich um solche Personen handeln könnte, bei denen feststeht, dass sie sich unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, da sie zum Asylverfahren nicht zugelassen wurden oder aus anderen Gründen entgegen § 31 FrG im Bundesgebiet aufhältig sind. Zutreffendenfalls hätte die Befolgung des Aufrufes eine strafbare Verwaltungsübertretung im Rahmen des FrG bedeuten können.

 

Das Bundeskriminalamt gelangte daher zur Auffassung, dass beim Aufruf, Personen, die sich unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, „vor den Behörden zu verbergen“ um sie letztlich dem Vollzug der Fremdenpolizei in Form der Ausweisung zu entziehen, zumindest der Versuch des Vergehens der Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze im Sinne von § 15 iVm § 12 iVm § 281 StGB vorgelegen haben könnte.

 

Die vorhandenen Unterlagen wurden ohne Durchführung weiterer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in Form einer Sachverhaltsdarstellung zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt, die nach rechtlicher Prüfung feststellte, dass kein Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegt.

 

Zu Frage 3:

Nein

 

Zu Frage 4:

Nein

 

Zu Frage 5:

Nein

 

Zu Frage 6:

Nein

 

Zu Frage 7:

Nein

 

Zu Frage 8:

Nein

 

Zu Frage 9:

Zur Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz des unter Punkt 1. beschriebenen Sachverhaltes durch die dafür in Österreich allein entscheidungsbefugte Justiz.

 

Zu Frage 10:

Zur Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz des unter Punkt 2. beschriebenen Sachverhaltes durch die dafür in Österreich allein entscheidungsbefugte Justiz.

 

 

Zu Frage 11:

Ende 2003 wurde das KBM im Rahmen der wöchentlichen ISIM –Besprechung (Informationssystem Illegale Migration) hinsichtlich der Rechtsberatung auf tschechischem Hoheitsgebiet informiert.

 

Zu Frage 12:

Ja, im Rahmen der wöchentlichen ISIM –Besprechung zum Zwecke des Informationsaustausches in den Bereichen Asyl- und Fremdenwesen. Weiter wurde das Kabinett von der Übermittlung der Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien informiert.

 

Zu Frage 13:

Nein

 

Zu Frage 14:

Weder Herr Mag. BÜRSTMAYR noch Frau Mag. LORENZ wurden jemals überwacht. Der Sachverhalt im Hinblick auf die Tätigkeit von Herrn Mag. BÜRSTMAYR wurde durch die Aussagen von Asylwerbern bekannt, mit denen er gesprochen hat. Im Hinblick auf Fr. Mag. LORENZ erlangte die Sicherheitsbehörde Kenntnis des Sachverhaltes durch eine für jedermann zugängliche Pressemitteilung.

 

Ermittlungen sind von den Sicherheitsbehörden unabhängig von der Person und/oder der Funktion zu führen.