2221/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. Dezember 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2239/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Zur
Umsetzung von Gender Budgeting ist die Zusammenarbeit verschiedener Stellen
notwendig. Angestrebt wird, anhand eines gezielten Methodenkatalogs die
flächendeckende Einführung in allen Ressorts umzusetzen. Gender Budgeting soll
als Verfahren gewährleisten, dass die Geschlechterperspektive auch im
budgetären Prozess zum Einsatz kommt.
Frage
2:
Bei der Umsetzung von Gender Budgeting werden internationale Vorbilder wie Großbritannien, die Schweiz, Kanada und Südafrika insofern berücksichtigt, als die in diesen Ländern bereits umgesetzten Projekte als Anregung und Input zur Ideenentwicklung herangezogen werden. Da in jedem Land schon aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen und Budgetierungsbestimmungen verschiedene Herangehensweisen an Gender Budgeting bestehen und auch der Grad der Beratung durch Einbindung von privaten Initiativen unterschiedlich ist, ist eine Übertragung dort gewonnener Ergebnisse natürlich nur eingeschränkt möglich. Mein Ziel ist es jedenfalls, Gender Budgeting in der Regierungspolitik permanent zu verankern und nicht lediglich einige Projekte ohne anhaltende Konsequenzen durchzuführen.
Frage
3:
Durch
Gender Budgeting soll die Geld- und Ressourcenverteilung analysiert und der
Einfluss der Budgetpolitik auf diese und die sich daraus ergebenden
ökonomischen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern thematisiert werden.
Nur über derartige Analysen lassen sich Konsequenzen zu einer Änderung dieser
Strukturen umsetzen und frauenpolitische Ziele erreichen.
Frage
4:
Eine
erste Studie zu diesem Thema wurde vom Bundesministerium für Finanzen unter dem
Titel „Ist das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral?“ erstellt.
Diese beinhaltet zwar noch keine genaue Analyse der sozialen Kosten, ist jedoch
ein Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten in diese Richtung.
Frage
5:
Als
frauenpolitisch relevante Folgewirkungen der Staatseinnahmenseite sind auf der
Staatsausgabenseite zu erwarten, dass sich die Einnahmen- und Ausgabenströme im
Hinblick auf ihre Treffsicherheit besser lenken lassen und so seitens der
öffentlichen Hand ein Beitrag zur finanziellen Gleichstellung von Männern und
Frauen geleistet wird.
Frage
6:
Ich
habe in meinem Ressort bereits beispielgebende Schritte zur Umsetzung von
Gender Budgeting gesetzt, indem ich derzeit ein methodisches Instrumentarium
zur Umsetzung von Gender Budgeting entwickeln lasse. Sobald dieses
Instrumentarium vorliegt (geplant ist Ende 2005), wird eine Analyse des
jeweiligen Budgets nach Genderkriterien sowie eine gendergerechte Gestaltung
der Budgets möglich sein. Da ein solcher Prozess Zeit braucht – obwohl Gender
Mainstreaming bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, wurden erst unter
Bundeskanzler Schüssel zielgerichtete Schritte zu dessen Implementierung
gesetzt – ist eine Angabe dazu, wann Gender Budgeting auf alle Budgets
angewendet werden wird, derzeit noch nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin