2222/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.12.2004
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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An den Präsidenten des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament A-1017 Wien |
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LIESE PROKOP HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN Postfach 100 Tel.:
+43 1 53126 2352 Fax.:
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Wien, am . Dezember 2004
DVR: 0000051
GZ 4020/38-III/2/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Walter POSCH und GenossInnen haben am 28. Oktober 2004 unter
der Nummer 2232/J-NR/2004 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden der
Kommission OLG Wien 1 des Menschenrechtsbeirates“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mag. Georg BÜRSTMAYR
übt diese Funktion seit 1.7.2000 aus.
Zu den Fragen 2
bis 5:
Bisher wurden keine
Vorschläge zur Bestellung oder Wiederbestellung verweigert.
Zu den Fragen 6
bis 9:
Bei der Befragung von
Asylwerbern waren bereits vor einiger Zeit überprüfungsbedürftige Informationen
zu Tage getreten, die der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung
vorgelegt wurden. Nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Beurteilung hat mein
Amtsvorgänger die Bestellung gemeinsam mit allen anderen Kommissionsmitgliedern
mit 29.11.2004 vorgenommen.
Zu Frage 10:
Nein.
Zu Frage 11:
Es wird auf die
Beantwortung zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.
Zu Frage 12:
Dazu kann ich als am
21.12.2004 angelobte Bundesministerin für Inneres keine Angaben machen.