2222/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

A-1017 Wien

 

LIESE PROKOP

HERRENGASSE 7

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Wien, am     . Dezember 2004

DVR: 0000051

 

GZ 4020/38-III/2/04

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter POSCH und GenossInnen haben am 28. Oktober 2004 unter der Nummer 2232/J-NR/2004 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden der Kommission OLG Wien 1 des Menschenrechtsbeirates“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mag. Georg BÜRSTMAYR übt diese Funktion seit 1.7.2000 aus.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Bisher wurden keine Vorschläge zur Bestellung oder Wiederbestellung verweigert.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Bei der Befragung von Asylwerbern waren bereits vor einiger Zeit überprüfungsbedürftige Informationen zu Tage getreten, die der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorgelegt wurden. Nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Beurteilung hat mein Amtsvorgänger die Bestellung gemeinsam mit allen anderen Kommissionsmitgliedern mit 29.11.2004 vorgenommen.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.

 

Zu Frage 12:

Dazu kann ich als am 21.12.2004 angelobte Bundesministerin für Inneres keine Angaben machen.