2228/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/0171-I/A/3/2004

Wien, am   23. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2288/J der Abgeordneten Heinzl und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Bestimmungen betreffend das Zulassen, Inverkehrbringen, Besitzen und Anwenden von Pestiziden fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft , Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. der Länder.

Fragen 4 und 5:

Studien über Fruchtbarkeitszahlen bzw. über den Vergleich der Häufigkeit von Fehlgeburten in Österreich sind nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in Österreich nur Pestizide in den Verkauf gelangen, bei denen bei fachgerechter Anwendung kein Hinweis auf eine gesundheitsschädliche Wirkung bei der Bevölkerung besteht. Österreichspezifische Studien zur Thematik stehen derzeit nicht zur Verfügung. Auf Grund des hohen technischen Aufwandes und der erforderlichen  Fallzahlen erscheint es eher zielführend, die Erforschung von hormonähnlichen Wirkungen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Auf EU-Ebene setzt sich die „Community Strategy for Endocrine Disrupters“ mit der Erfassung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich hormonell wirksamer Substanzen auseinander.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin