2228/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.12.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/0171-I/A/3/2004
Wien, am 23. Dezember 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2288/J der Abgeordneten Heinzl und
GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Bestimmungen betreffend das Zulassen,
Inverkehrbringen, Besitzen und Anwenden von Pestiziden fallen in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft ,
Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. der Länder.
Fragen 4 und 5:
Studien über Fruchtbarkeitszahlen bzw. über den Vergleich der Häufigkeit von Fehlgeburten in Österreich sind nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in Österreich nur Pestizide in den Verkauf gelangen, bei denen bei fachgerechter Anwendung kein Hinweis auf eine gesundheitsschädliche Wirkung bei der Bevölkerung besteht. Österreichspezifische Studien zur Thematik stehen derzeit nicht zur Verfügung. Auf Grund des hohen technischen Aufwandes und der erforderlichen Fallzahlen erscheint es eher zielführend, die Erforschung von hormonähnlichen Wirkungen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Auf EU-Ebene setzt sich die „Community Strategy for Endocrine Disrupters“ mit der Erfassung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich hormonell wirksamer Substanzen auseinander.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin