2232/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/166-I/A/3/2004

Wien, am      23. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2234/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen  wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Mir ist nichts von geänderten Fakten bekannt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten des BMI und des BMJ verwiesen.

 

Fragen 3. bis 3.3.:

Die erwähnten Verfahren in der BRD waren mir nicht bekannt. Ich habe Ihre Anfrage aber zum Anlass genommen, mit den zuständigen Stellen der BRD Kontakt aufzunehmen.

 

Frage 3.4.:

Es bedarf zum Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Österreich keiner Zulassung, sodass die nachgefragten österr. Medizinproduktezulassungen 2000 – 2004 eines südhessischen Medizinprodukteherstellers NICHT eruierbar sind.

 

Frage 3.5.:

Ohne Kenntnis des Namens des Herstellers kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zum Bereich der Krankenanstalten darf ich aber auf die Zuständigkeit der Länder für den Bereich der öffentlichen Spitalsversorgung sowie auf die Tatsache verweisen, dass die in privaten Krankenanstalten aufgewendeten Mittel für Medizinprodukte sich meiner Kenntnis generell entziehen.

 

Fragen 3.6. bis 3.9.:

Die für die Beantwortung dieser Fragen zuständigen Bundesminister werden in Frage 3.6. ohnehin genannt. Mir ist über derartige Unterfangen (Amtshilfeersuchen, Ermittlungen u.a.m.) nichts bekannt.

 


Fragen 4. bis 4.3.:

Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 3. bis 3.3.

 

Frage 4.4.:

Mit Stichtag 17.11.2004 waren in Österreich 77 Arzneispezialitäten auf Fujisawa- Wien zugelassen (4 Neuzulassungen seit 1.1.2000), weiters 7 Arzneispezialitäten auf Fujisawa-München (davon 5 Neuzulassungen seit 1.1.2000 – siehe Beilage).

 

Frage 4.5. und 4.6.:

Hiezu hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Werte bekannt gegeben, wobei die Daten nur Präparate umfassen, welche direkt auf Kosten der gesetzlichen Krankversicherung abgegeben worden sind. Sie umfassen weder den privaten noch den Krankenhausbereich. Weiters sind in den Zahlen der Jahre 2000 bis 2002 kein Daten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft enthalten, weil sich diese Anstalt erst ab 2003 an der maschinellen Heilmittelabrechnung beteiligt hat.

2000:                                    3.599.349,55

2001:                                     4.950.473,00

2002:                                     9.531.887,00

2003:                                   21.930.198,00

2004 1. Quart.:             5.259.630,00

 

2000:         Prograf KPS 1 mg

         Prograf KPS 5 mg

         Prograf KPS 0,5 mg

2001:         Prograf KPS 1 mg

         Prograf KPS 5 mg

         Prograf KPS 0,5 mg

2002:         Venosin Ret Kps 50 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

         Prograf KPS 1 mg

         Aeromuc Tbl LSL 600 mg

         Dedolor Drs Kps 100 mg

         Aerocef Ftabl 400 mg

         Dolocod Tbl

         Amphodyn Ret Kps

         Deflamat Gel 2 %

2003:         Venosin Ret Kps 50 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

Aeromuc Tbl LSL 600 mg                   

Dedolor Drs Kps 100 mg

Aerocef Ftabl 400 mg

Deflamat Gel 2 %

Amphodyn Ret Kps

Agilan Ret Kps

Deflamat Kps 50 mg             

2004 1. Qu:          Venosin Ret Kps 50 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

         Deflamat Drs Kps 75 mg

Aeromuc Tbl LSL 600 mg                    Dedolor Drs Kps 100 mg

Aerocef Ftabl 400 mg

Deflamat Gel 2 %

Amphodyn Ret Kps

Aerocef TRSFT 31,8 g

Agilan Ret Kps

 

 

                  

Fragen 4.7. bis 4.10.:

Ich verweise erneut auf die Zuständigkeit der in Frage 3.6. von Ihnen selbst erwähnten Ressorts.

 

Fragen 5. bis 5.3.:

Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 3. bis 3.3.

 

Fragen 5.4. und 5.6.:

Mit Stichtag 17.11.2004 waren in Österreich 100 Arzneispezialitäten auf Bristol-Myers Squibb - Wien zugelassen (davon 12 Neuzulassungen seit 1.1.2000), weiters 19 Arzneispezialitäten auf Bristol-Myers Squibb – Hounslow (GB) (davon 16 Neuzulassungen seit 1.1.2000 – siehe Beilage).

 

Frage 5.5. und 5.7.:

Hiezu hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Werte bekannt gegeben, wobei die Daten nur Präparate umfassen, welche direkt auf Kosten der gesetzlichen Krankversicherung abgegeben worden sind. Sie umfassen weder den privaten noch den Krankenhausbereich. Weiters sind in den Zahlen der Jahre 2000 bis 2002 kein Daten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft enthalten, weil sich diese Anstalt erst ab 2003 an der maschinellen Heilmittelabrechnung beteiligt hat.

2000:                                  33.815.917,05

2001:                                   33.808.990,00

2002:                                   33.394.399,00

2003:                                   33,194,802,00

2004 1. Quart.:             6.780.042,00

 

2000:         Pravachol Tbl. 20 mg

         Fosicom Tbl

         Capozide Tbl. FTE

         Capozide Tbl.

         Sotacor Tbl. 80 mg

Fositens Tbl. 10 mg

         Fositens Tbl. 20 mg

         Lopirin Tbl. 25 mg

         Sotacor Tbl. 160 mg

         Mycostatin Zinkoxid PST

 2001: Pravachol Tbl. 20 mg

         Fosicom Tbl

         Capozide Tbl. FTE

         Capozide Tbl.

         Fositens Tbl. 10 mg

         Sotacor Tbl. 80 mg

         Fositens Tbl. 20 mg

         Sotacor Tbl. 160 mg

         Lopirin Tbl. 25 mg

Mycostatin Zinkoxid PST

2002:         Pravachol Tbl. 20 mg

         Fosicom Tbl

         Fositens Tbl. 10 mg

         Capozide Tbl. FTE

         Fositens Tbl. 20 mg

         Sotacor Tbl. 80 mg

         Capozide Tbl.

         Sotacor Tbl. 160 mg

         Fosicomb Tbl MTE

         Duracef Tbl 1g

2003:         Pravachol Tbl. 20 mg

         Fosicom Tbl

         Fositens Tbl. 10 mg

         Fositens Tbl. 20 mg

Capozide Tbl. FTE

         Sotacor Tbl. 80 mg

         Capozide Tbl.

         Sotacor Tbl. 160 mg

         Fosicomb Tbl MTE

         Duracef Tbl 1g

2004 1. Qu:          Pravachol Tbl. 20 mg

         Fosicom Tbl

         Fositens Tbl. 10 mg

         Fositens Tbl. 20 mg

Capozide Tbl. FTE

         Sotacor Tbl. 80 mg

         Capozide Tbl.

         Sotacor Tbl. 160 mg

         Fosicomb Tbl MTE

         Duracef Tbl 1g

 

 

 

Fragen 5.8. bis 8.:

Ich verweise erneut auf die Zuständigkeit der in Frage 3.6. von Ihnen selbst erwähnten Ressorts, wobei zum nunmehr auch angesprochenen Themenkreis allfälliger Steuerhinterziehungen auch die Kompetenz des BMF zu erwähnen ist.

 

Frage 9.:

Mir liegen diesbezügliche Angaben nicht vor, ich bin aus Anlass dieser Anfrage an die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständigen Landeshauptfrauen bzw. die zuständigen Landeshauptmänner mit dem Ersuchen um entsprechende Berichte herangetreten.

 

Frage 10.:

Unter Hinweis auf meine Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Zuständigkeiten der bereits erwähnten anderen Ressorts ist mir eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

 

Frage 11.:

Ich werde beim Bekanntwerden von Verdachtsmomenten diesen selbstverständlich nachgehen und gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Dies gilt auch für den Bereich des Disziplinarrechts.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

Beilage

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.