2232/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.12.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/166-I/A/3/2004
Wien, am 23. Dezember
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2234/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Mir ist nichts von
geänderten Fakten bekannt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten des BMI und
des BMJ verwiesen.
Fragen 3. bis 3.3.:
Die erwähnten Verfahren in
der BRD waren mir nicht bekannt. Ich habe Ihre Anfrage aber zum Anlass
genommen, mit den zuständigen Stellen der BRD Kontakt aufzunehmen.
Frage 3.4.:
Es bedarf zum
Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Österreich keiner Zulassung, sodass
die nachgefragten österr. Medizinproduktezulassungen 2000 – 2004 eines
südhessischen Medizinprodukteherstellers NICHT eruierbar sind.
Frage 3.5.:
Ohne Kenntnis des Namens
des Herstellers kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zum Bereich der
Krankenanstalten darf ich aber auf die Zuständigkeit der Länder für den Bereich
der öffentlichen Spitalsversorgung sowie auf die Tatsache verweisen, dass die
in privaten Krankenanstalten aufgewendeten Mittel für Medizinprodukte sich
meiner Kenntnis generell entziehen.
Fragen 3.6. bis 3.9.:
Die für die Beantwortung
dieser Fragen zuständigen Bundesminister werden in Frage 3.6. ohnehin genannt.
Mir ist über derartige Unterfangen (Amtshilfeersuchen, Ermittlungen u.a.m.)
nichts bekannt.
Fragen 4. bis 4.3.:
Ich verweise auf meine
Antwort zu den Fragen 3. bis 3.3.
Frage 4.4.:
Mit Stichtag 17.11.2004 waren in Österreich 77 Arzneispezialitäten auf Fujisawa- Wien zugelassen (4 Neuzulassungen seit 1.1.2000), weiters 7 Arzneispezialitäten auf Fujisawa-München (davon 5 Neuzulassungen seit 1.1.2000 – siehe Beilage).
Frage 4.5. und 4.6.:
Hiezu hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Werte bekannt gegeben, wobei die Daten nur Präparate umfassen, welche direkt auf Kosten der gesetzlichen Krankversicherung abgegeben worden sind. Sie umfassen weder den privaten noch den Krankenhausbereich. Weiters sind in den Zahlen der Jahre 2000 bis 2002 kein Daten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft enthalten, weil sich diese Anstalt erst ab 2003 an der maschinellen Heilmittelabrechnung beteiligt hat.
2000: €
3.599.349,55
2001: € 4.950.473,00
2002: € 9.531.887,00
2003: € 21.930.198,00
2004 1. Quart.: € 5.259.630,00
2000: Prograf KPS 1 mg Prograf KPS 5 mg Prograf KPS 0,5 mg |
2001: Prograf KPS 1 mg Prograf KPS 5 mg Prograf KPS 0,5 mg |
2002: Venosin Ret Kps 50 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Prograf KPS 1 mg Aeromuc Tbl LSL 600 mg Dedolor Drs Kps 100 mg Aerocef Ftabl 400 mg Dolocod Tbl Amphodyn Ret Kps Deflamat Gel 2 % |
2003: Venosin Ret Kps 50 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Aeromuc Tbl
LSL 600 mg
Dedolor Drs Kps 100 mg Aerocef Ftabl 400
mg Deflamat Gel 2 % Amphodyn Ret Kps Agilan Ret Kps Deflamat Kps 50 mg |
2004 1. Qu: Venosin Ret Kps 50 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Deflamat Drs Kps 75 mg Aeromuc Tbl LSL 600 mg Dedolor Drs Kps 100 mg Aerocef Ftabl 400
mg Deflamat Gel 2 % Amphodyn Ret Kps Aerocef TRSFT 31,8 g Agilan Ret Kps |
|
Fragen 4.7. bis 4.10.:
Ich verweise erneut auf
die Zuständigkeit der in Frage 3.6. von Ihnen selbst erwähnten Ressorts.
Fragen 5. bis 5.3.:
Ich verweise auf meine
Antwort zu den Fragen 3. bis 3.3.
Fragen 5.4. und 5.6.:
Mit Stichtag 17.11.2004 waren in Österreich 100 Arzneispezialitäten auf Bristol-Myers Squibb - Wien zugelassen (davon 12 Neuzulassungen seit 1.1.2000), weiters 19 Arzneispezialitäten auf Bristol-Myers Squibb – Hounslow (GB) (davon 16 Neuzulassungen seit 1.1.2000 – siehe Beilage).
Frage 5.5. und 5.7.:
Hiezu hat der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Werte bekannt gegeben,
wobei die Daten nur Präparate umfassen, welche direkt auf Kosten der
gesetzlichen Krankversicherung abgegeben worden sind. Sie umfassen weder den
privaten noch den Krankenhausbereich. Weiters sind in den Zahlen der Jahre 2000
bis 2002 kein Daten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
enthalten, weil sich diese Anstalt erst ab 2003 an der maschinellen
Heilmittelabrechnung beteiligt hat.
2000: €
33.815.917,05
2001: € 33.808.990,00
2002: € 33.394.399,00
2003: € 33,194,802,00
2004 1. Quart.: € 6.780.042,00
2000: Pravachol Tbl. 20 mg Fosicom Tbl Capozide Tbl. FTE Capozide Tbl. Sotacor Tbl. 80 mg Fositens Tbl. 10 mg Fositens Tbl. 20 mg Lopirin Tbl. 25 mg Sotacor Tbl. 160 mg Mycostatin Zinkoxid PST |
2001: Pravachol Tbl. 20 mg Fosicom Tbl Capozide Tbl. FTE Capozide Tbl. Fositens Tbl. 10 mg Sotacor Tbl. 80 mg Fositens Tbl. 20 mg Sotacor Tbl. 160 mg Lopirin Tbl. 25 mg Mycostatin Zinkoxid
PST |
2002: Pravachol Tbl. 20 mg Fosicom Tbl Fositens Tbl. 10 mg Capozide Tbl. FTE Fositens Tbl. 20 mg Sotacor Tbl. 80 mg Capozide Tbl. Sotacor Tbl. 160 mg Fosicomb Tbl MTE Duracef Tbl 1g |
2003: Pravachol Tbl. 20 mg Fosicom Tbl Fositens Tbl. 10 mg Fositens Tbl. 20 mg Capozide Tbl. FTE Sotacor Tbl. 80 mg Capozide Tbl. Sotacor Tbl. 160 mg Fosicomb Tbl MTE Duracef Tbl 1g |
2004
1. Qu: Pravachol Tbl. 20 mg Fosicom Tbl Fositens Tbl. 10 mg Fositens Tbl. 20 mg Capozide Tbl. FTE Sotacor Tbl. 80 mg Capozide Tbl. Sotacor Tbl. 160 mg Fosicomb
Tbl MTE Duracef Tbl 1g |
|
Fragen 5.8. bis 8.:
Ich verweise erneut auf
die Zuständigkeit der in Frage 3.6. von Ihnen selbst erwähnten Ressorts, wobei
zum nunmehr auch angesprochenen Themenkreis allfälliger Steuerhinterziehungen
auch die Kompetenz des BMF zu erwähnen ist.
Frage 9.:
Mir liegen diesbezügliche Angaben nicht vor, ich bin aus Anlass dieser Anfrage an die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständigen Landeshauptfrauen bzw. die zuständigen Landeshauptmänner mit dem Ersuchen um entsprechende Berichte herangetreten.
Frage 10.:
Unter Hinweis auf meine
Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Zuständigkeiten der bereits
erwähnten anderen Ressorts ist mir eine Beantwortung dieser Frage nicht
möglich.
Frage 11.:
Ich werde beim
Bekanntwerden von Verdachtsmomenten diesen selbstverständlich nachgehen und
gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Dies gilt auch
für den Bereich des Disziplinarrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Beilage
Anmerkung
der Parlamentsdirektion:
Die vom
Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.