2235/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen vom 10.
November 2004, Nr. 2289/J, betreffend Gefährdung von Schwangerschaften und der Frucht-
barkeit durch den Einsatz von Pestiziden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG erfolgt derzeit eine umfassende Bewertung des Pflan-
zenschutzmittel-Wirkstoffs Vinclozolin. Im Rahmen dieser Bewertung werden Hinweise, die auf
eine mögliche hormonelle Wirksamkeit hindeuten, einer umfassenden Beurteilung aus fachli-
cher Sicht unterzogen. Diese Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. In jedem Fall wird je-
doch - entsprechend den Bestimmungen der genannten Richtlinie - sichergestellt, dass eine
Aufnahme dieses Wirkstoffes in den Anhang I und damit eine weitere Verwendung als Pflan-
zenschutzmittelwirkstoff nur dann möglich ist, wenn als Ergebnis dieser Bewertung feststeht,
dass keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch und Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt bestehen.


Derzeit sind drei gemäß § 12 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (PMG 1997) zugelas-
sene Pflanzenschutzmittel in Österreich zum In-Verkehr-Bringen gemäß § 3 Abs. 4 PMG 1997
angemeldet.

Zu Frage 2:

Gemäß den Entscheidungen 2002/478/EG über die Nichtaufnahme von Fentinacetat in An-
hang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflan-
zenschutzmittel mit diesem Wirkstoff und 2002/479/EG über die Nichtaufnahme von Fentin-
hydroxid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassun-
gen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurden die beiden Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoffe Fentinazetat und Fentinhydroxid nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG
aufgenommen. In der Folge waren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Maßnah-
men zu treffen, um sicherzustellen, dass bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln
mit den obgenannten Wirkstoffen innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen wurden
beziehungsweise Zulassungen weder erteilt noch erneuert wurden. In Österreich waren keine
Pflanzenschutzmittel mit den obgenannten Wirkstoffen zugelassen.

Zu Frage 3:

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Wirkstoffe erfolgt in Österreich entspre-
chend den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997. Gemäß § 7 (allgemeine
Zulassungsvoraussetzungen) setzt die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels voraus, dass
nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sicherge-
stellt ist, dass das Pflanzenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung oder
als Folge einer solchen Anwendung unter anderem „...keine unmittelbaren oder mittelbaren
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat,...".

Die Bewertung über das Vorliegen dieser Zulassungsvoraussetzungen erfolgt anhand eines
umfangreichen Datenpaketes und beinhaltet auch Studien, die geeignet sind, hormonelle
Wirksamkeiten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zu erkennen. Wie andere toxische Wir-
kungen sind auch endokrin vermittelte Effekte dosisabhängig. In jedem Fall ist die Ermittlung


einer Dosierung, die keine nachteiligen Effekte hervorruft, wesentlicher Bestandteil dieser Be-
urteilung und wird in der weiteren Risikobewertung unter Berücksichtigung bzw. Gegenüber-
stellung mit realen Expositionsgrößen beurteilt. Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten
Grenzwerte und der im Rahmen der Zulassung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ist
kein gesundheitliches Risiko für Anwender und Verbraucher zu erwarten.

Zu Frage 4:

Dem Bundesministerium für Land- und Frostwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
keine Informationen über diesbezügliche spezifische Studien vor. Für die Durchführung einer
derartigen Studie besteht derzeit kein Anlass.

Zu Frage 5:

Es liegen keine Informationen über diesbezügliche spezifische Studien vor. In diesem Zusam-
menhang ist darauf hinzuweisen, dass eine exakte Durchführung derartiger epidemiologischer
Studien mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden ist. In den meisten Fällen ist
eine tatsächliche Exposition betroffener Personen gegenüber bestimmten Pestiziden weder
qualifizier- noch quantifizierbar; eine zuverlässige Erfassung der realen Exposition gegenüber
bestimmten Pestiziden wäre z.B. nur über zeitnahe Untersuchungen von Körperflüssigkeiten
wie Blut oder Urin möglich. Der Versuch einer retrospektiven Beurteilung einer vermuteten
Exposition ist immer problematisch und in hohem Maße spekulativ. Unabhängig davon kann
die Beeinflussung von Fruchtbarkeitskennzahlen verschiedenste endogene und exogene Ur-
sachen haben, sodass eine eindeutige Zuordnung und Kausalitätsfeststellung meist nicht mög-
lich ist. Die Durchführung einer diesbezüglichen Studie ist derzeit nicht geplant.