2235/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl,
Kolleginnen und Kollegen vom 10.
November 2004, Nr. 2289/J, betreffend
Gefährdung von Schwangerschaften und der Frucht-
barkeit durch den Einsatz von Pestiziden, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG erfolgt derzeit eine
umfassende Bewertung des Pflan-
zenschutzmittel-Wirkstoffs Vinclozolin. Im Rahmen dieser Bewertung werden
Hinweise, die auf
eine mögliche hormonelle Wirksamkeit
hindeuten, einer umfassenden Beurteilung aus fachli-
cher Sicht unterzogen. Diese Bewertung
ist noch nicht abgeschlossen. In jedem Fall wird je-
doch - entsprechend den Bestimmungen
der genannten Richtlinie - sichergestellt, dass eine
Aufnahme dieses Wirkstoffes in den Anhang I und damit eine weitere Verwendung
als Pflan-
zenschutzmittelwirkstoff nur dann möglich ist, wenn als Ergebnis dieser
Bewertung feststeht,
dass keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf
die Gesundheit von
Mensch und Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt bestehen.
Derzeit sind drei gemäß § 12 Abs. 10
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (PMG 1997) zugelas-
sene
Pflanzenschutzmittel in Österreich zum In-Verkehr-Bringen gemäß § 3 Abs. 4 PMG
1997
angemeldet.
Zu Frage 2:
Gemäß den Entscheidungen 2002/478/EG
über die Nichtaufnahme von Fentinacetat in An-
hang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen
für Pflan-
zenschutzmittel
mit diesem Wirkstoff und 2002/479/EG über die Nichtaufnahme von Fentin-
hydroxid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der
Zulassun-
gen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurden die beiden
Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoffe Fentinazetat und Fentinhydroxid nicht in den Anhang I der Richtlinie
91/414/EWG
aufgenommen.
In der Folge waren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Maßnah-
men
zu treffen, um sicherzustellen, dass bestehende Zulassungen von
Pflanzenschutzmitteln
mit den obgenannten Wirkstoffen innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen
wurden
beziehungsweise
Zulassungen weder erteilt noch erneuert wurden. In Österreich waren keine
Pflanzenschutzmittel mit den obgenannten
Wirkstoffen zugelassen.
Zu Frage 3:
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
bzw. deren Wirkstoffe erfolgt in Österreich entspre-
chend den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997. Gemäß § 7
(allgemeine
Zulassungsvoraussetzungen) setzt die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
voraus, dass
nach
dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse
sicherge-
stellt ist, dass das
Pflanzenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung oder
als Folge einer solchen Anwendung unter
anderem „...keine unmittelbaren oder mittelbaren
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat,...".
Die Bewertung über
das Vorliegen dieser Zulassungsvoraussetzungen erfolgt anhand eines
umfangreichen
Datenpaketes und beinhaltet auch Studien, die geeignet sind, hormonelle
Wirksamkeiten
von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zu erkennen. Wie andere toxische Wir-
kungen
sind auch endokrin vermittelte Effekte dosisabhängig. In jedem Fall ist die
Ermittlung
einer Dosierung, die keine nachteiligen
Effekte hervorruft, wesentlicher Bestandteil dieser Be-
urteilung und wird in der weiteren
Risikobewertung unter Berücksichtigung bzw. Gegenüber-
stellung mit realen Expositionsgrößen
beurteilt. Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten
Grenzwerte und der im Rahmen der Zulassung vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßnahmen ist
kein gesundheitliches Risiko für Anwender und Verbraucher zu erwarten.
Zu Frage 4:
Dem Bundesministerium für Land- und
Frostwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
keine Informationen über diesbezügliche spezifische Studien vor. Für die
Durchführung einer
derartigen Studie
besteht derzeit kein Anlass.
Zu Frage 5:
Es liegen keine Informationen über
diesbezügliche spezifische Studien vor. In diesem Zusam-
menhang ist darauf hinzuweisen, dass eine exakte Durchführung derartiger
epidemiologischer
Studien mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden ist. In den
meisten Fällen ist
eine tatsächliche Exposition betroffener
Personen gegenüber bestimmten Pestiziden weder
qualifizier- noch quantifizierbar; eine zuverlässige Erfassung der
realen Exposition gegenüber
bestimmten Pestiziden wäre z.B. nur über
zeitnahe Untersuchungen von Körperflüssigkeiten
wie Blut oder Urin möglich. Der Versuch einer retrospektiven Beurteilung einer
vermuteten
Exposition ist immer problematisch und
in hohem Maße spekulativ. Unabhängig davon kann
die Beeinflussung von
Fruchtbarkeitskennzahlen verschiedenste endogene und exogene Ur-
sachen haben, sodass eine eindeutige
Zuordnung und Kausalitätsfeststellung meist nicht mög-
lich ist. Die Durchführung einer diesbezüglichen Studie ist derzeit
nicht geplant.