2243/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger,
Freundinnen und Freunde, Nr. 2237/J-NR/ 2004, vom
29.
Oktober 2004, betreffend Gender Mainstreaming im Steuersystem und
Gender
Budgeting, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich
darauf hinweisen, dass mir die Chancengleichheit von
Frauen
und Männern in allen Politikbereichen und politischen Maßnahmen
auf
allen Ebenen ein wichtiges Anliegen ist. Dazu gilt es, Ungleichheiten
zwischen
Frauen und Männern in allen Bereichen und allen Planungs- und
Entscheidungsschritten
bewusst wahrzunehmen und zu berücksichtigen.
Die
Strategie des Gender Mainstreaming auf Bundesebene ist mir damit
willkommene
Gelegenheit, gemeinsam mit den anderen Ressorts im Rahmen
der
eigens beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
eingerichteten
interministeriellen Arbeitsgruppe entsprechende Meilensteine
zu
einem laufenden Prozess auszuarbeiten und aktive Beiträge zu einer
entsprechenden Berücksichtigung einer modernen Gesellschaftspolitik zu
leisten.
Nur dadurch kann der Begriff des Gender Mainstreaming von einer
konzeptionellen
Grundidee schrittweise zur gelebten Selbstverständlichkeit
werden,
um tatsächlichen Wert für die Gesellschaft realisieren zu können.
Besonders hervorheben möchte ich dabei
das Projekt Gender Budgeting als
weiteren
Schritt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming. Gender
Budgeting
ist eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre
Auswirkungen
auf Männer und Frauen und soll die Budgets und den
Budgetprozess
um die Geschlechterperspektive erweitern. Dadurch soll die
Prioritätensetzung
der Ausgaben und Einnahmen sichtbar gemacht werden,
um
Informationen über einen entsprechenden Änderungsbedarf der
Budgetpolitik
im Sinne einer Gender Ausrichtung gewinnen zu können.
Selbstverständlich werden ob der
Weiterentwicklung dieses neu eröffneten
Teilaspektes
die übrigen Gesichtspunkte nicht vernachlässigt: neben der
aktiven
Teilnahme hochrangiger Bediensteter meines Ressorts an
ressortinternen
und interministeriellen Arbeitsgruppen wurde etwa das
Steuersystem
in den jüngsten Reformen dazu verwendet, ausgleichend auf
die
bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
in
Österreich Einfluss zu nehmen. Bereits die mit 1. Jänner 2004 in Kraft
getretene
erste Etappe der größten Steuerreform der 2. Republik ergab
zunächst
für den niedrigeren Einkommensbereich greifbare Effekte bei der
Absenkung
des Einkommensteuertarifes. Die Tarifsenkung in Form einer
Erhöhung
des allgemeinen Absetzbetrages mit geänderter
Einschleifbestimmung
sowie die Erhöhung der Freigrenze für den 13. und
14.
Monatsbezug kommt real vor allem weiblichen Lohn- und
Einkommensteuerpflichtigen
zugute. Beträgt die jährliche Pro-Kopf-
Entlastung
etwa € 55 - 60 für Männer, so kann für Frauen von etwa € 70
ausgegangen
werden.
Durch das Steuerreformgesetz 2005 werden
dann auch höhere Einkommen
durch die Tarifreform steuerlich entlastet. Die Effekte der Tarifmaßnahmen
beider Etappen der
großen Steuerreform ergeben in Bezug auf die vom
neuen
Einkommensteuertarif entlasteten Steuerpflichtigen bei weiblichen
Steuerpflichtigen
einen Einkommenszuwachs von annähernd 2%, bei
männlichen
Steuerpflichtigen von etwa 1,5%. Auch eine Betrachtung der
Steuerentlastung
bei den Medianeinkommen verschiedener
Bevölkerungsgruppen
zeigt, dass die Steuerentlastung Frauen in einem
höheren
Maße zu Gute kommt als Männern. Die Steuerreform konnte somit
erfolgreich
eingesetzt werden, um ausgleichend auf die
Einkommensunterschiede
zwischen Mann und Frau einzuwirken.
Zu 1.:
Die erste Etappe der Steuerreform wurde
mit dem Budgetbegleitgesetz 2003
beschlossen.
Im Vorblatt der bezughabenden Regierungsvorlage wurde
bereits
ausgeführt, dass es im Zuge der Steuerreform zu einer begleitenden
Überprüfung
der Auswirkungen der Reformmaßnahmen auf Frauen und
Männer
gekommen ist. Wie auch dort dargestellt, bringen die Tarifsenkung
sowie
die Erhöhung der Freigrenze für den 13. und 14. Monatsbezug mit
einem
Steuerausfall von etwa € 380 Mio den weiblichen Lohn- und
Einkommensteuerpflichtigen
eine Entlastung von annähernd € 180 Mio.
Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Entlastung von etwa 70 € beziehungsweise
3,5
%, während jene für Männer 55-60 € pro Kopf beziehungsweise 1-1,5%
beträgt.
Dementsprechend profitieren Frauen von den beschlossenen
Maßnahmen
mehr als Männer.
Zu 2. und 3.:
Es gibt derzeit etwa 630.000-640.000 Alleinverdiener und rund 150.000
Alleinverdienerinnen.
Zu 4. bis 6.:
Wie auch bei der ersten Etappe der Steuerreform im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2004, kam bei der Erstellung der Regierungsvorlage
zum Steuerreformgesetz 2005 das Gender Mainstreaming
Prüfverfahren zur
Anwendung.
Es ist jeweils offen gelegt, dass bewusst die Gelegenheit genutzt
wurde,
korrigierend in die Einkommensverhältnisse der ÖsterreicherInnen
einzugreifen, um die bestehenden geschlechterspezifischen Einkommens-
unterschiede
zu verringern. Aus dem Vorblatt der Regierungsvorlage ist
jeweils
ersichtlich, welche Auswirkungen die größte Steuerreform der 2.
Republik
durch die einkommensteuerlichen Änderungen auf Männer und
Frauen
hat. Die Materialien zu diesen beiden Gesetzen sind der
Öffentlichkeit
zugänglich, sodass jederzeit Einsicht genommen werden kann.
Die Umsetzung der
Gender Mainstreaming Strategie im Bundesministerium
für
Finanzen erfolgt somit in einem kontinuierlichen Prozess. Es wird auch
ständig
an einer Verbesserung des in meinem Ressort entwickelten Gender
Mainstreaming-Prüfverfahrens
gearbeitet. Auf diese Weise ist es möglich,
anlassbezogen
und rasch zu reagieren.
Zu 7.:
Immer dann, wenn eine sinnvolle
Zuordnung steuergesetzlicher Maßnahmen
zu
Männern und Frauen nach objektiven Kriterien möglich ist, werden die
im
Gender Mainstreaming Prüfverfahren anzustellenden Überlegungen
vorgenommen. Wie etwa auch in den Erläuterungen zum Steuerreformgesetz
2005
angeführt, lassen jedoch die meisten Steuergesetze eine sinnvolle
Zuordnung
zu Männern und Frauen nicht zu. Dies auch deshalb, weil in
vielen
Bereichen (z.B. Körperschaftsteuer, Gruppenbesteuerung) eine
objektive
Zuordnung nach Geschlechtern nicht möglich beziehungsweise der
eigentliche
Steuerpflichtige geschlechtsspezifisch nicht klar erkennbar ist.
Zu 8.:
Es gibt im Bundesministerium für Finanzen keine eigenen finanziellen
Ressourcen für die Durchführung von Gender Mainstreaming. Gender
Mainstreaming ist als
verwaltungsinterne Maßnahme von den Bediensteten
im
Rahmen ihrer Dienstpflichten umzusetzen.
Sollten externe
Kosten anfallen, würden sie aus dem laufenden Budget
bedeckt,
wobei jedoch vor jedem derartigen Projekt geprüft wird, ob die
budgetäre
Bedeckung vorhanden ist. Ist eine Budgetierung erforderlich,
erfolgt
sie jeweils nur im Einzelfall.
Zu 9.:
Die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming
besteht aus 14 MitarbeiterInnen,
wobei
auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern sowie
die
im Bundesministerium für Finanzen wahrzunehmenden Fachkom-
petenzen
Bedacht genommen wird.
Zu 10. und 11.:
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 9.
März 2004 wurde Gender Budgeting
als weiterer Schritt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming vorgesehen.
Auf
dieser Basis wurde beim Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen
eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die erste Sitzung,
an
der auch 2 VertreterInnen des Bundesministeriums für Finanzen
teilnahmen,
fand am 28. April 2004 statt. Bereits im Vorfeld hat sich das
Bundesministerium für Finanzen mit dem Thema Gender Budgeting
auseinandergesetzt
und internationale Beispiele untersucht. Auch nahmen
Bedienstete
des Bundesministeriums für Finanzen an diesbezüglichen
Fortbildungsveranstaltungen
teil.
Im Rahmen der oben angeführten
Arbeitsgruppe wurde vereinbart, dass vom
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen ein Pilotprojekt gestartet
wird.
Bei diesem werden insbesondere Kriterien für die Durchführung der
Überprüfung
eines Budgetansatzes unter dem Gesichtspunkt Gender
Budgeting
entwickelt.
Parallel dazu wurde
vom Bundesministerium für Finanzen im Arbeitsbehelf,
Erläuterungen
zum Bundesvoranschlag 2005, erstmals allen Ressorts die
Möglichkeit
gegeben, ihre Initiativen im Bereich des Gender Budgeting
darzustellen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei allen Ressorts das
Bewusstsein
für Gender Budgeting gestärkt wird; es sollen jeweils
entsprechende
Analysen durchgeführt werden. Für das Budget 2005 sollten
die
Gender Auswirkungen zumindest für ein Beispiel pro Ressort dargestellt
werden.
Als Hilfestellung für die Ressorts
wurden vom Bundesministerium für
Finanzen
in einer Informationsveranstaltung am 27. Mai 2004 schriftliche
Anregungen
für die Gestaltung des genannten Abschnittes über Gender
Budgeting
gegeben.
In diesem Zusammenhang ist zu
berücksichtigen, dass die
Bundesverwaltung
sich erst am Anfang einer Entwicklung befindet. Ein
zentraler
Faktor für die weiteren Bemühungen der Bundesverwaltung im
Bereich
des Gender Budgeting ist eine Verbesserung des Wissensstandes der
Bediensteten.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Finanzen
am
2. Dezember 2004 eine Informationsveranstaltung zum Thema Gender
Budgeting
durchgeführt. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung
wurde
nochmals das Konzept des Gender Budgeting dargestellt und ein
Praxisbeispiel
aus Berlin vorgestellt. Adressaten dieser Veranstaltung waren
insbesondere
VertreterInnen der Ressorts, aber auch VertreterInnen der
Parlamentsklubs
wurden dazu eingeladen.
Zu 12. bis 14.:
Gender Budgeting ist eine Aufteilung
der Ausgaben und Einnahmen nach
Geschlecht
oder ein Kommentar zu den budgetierten Ausgaben und
Einnahmen,
wie sie sich auf Männer und Frauen auswirken. Dies scheint
aus
derzeitiger Sicht nur bei einem Bruchteil der Budgetpositionen möglich
und
sinnvoll.
Generelle Aussagen
über die Verfolgung frauenpolitischer Ziele mit den
Staatseinnahmen,
"soziale Kosten" für Frauen, die durch das Steuer- und
Abgabensystem
verursacht werden sowie frauenpolitisch relevante
Folgewirkungen
der Staatseinnahmenseite auf der Staatsausgabenseite
würden
eine Verallgemeinerung darstellen. Dies würde damit den
Bestrebungen
des Gender Budgeting grundlegend zuwiderlaufen.
Es gilt vielmehr, der Berücksichtigung
des Gebotes der Chancengleichheit in
sämtlichen
Lebensbereichen einen weiteren Schritt näher zu kommen.
Damit
wird auch dem Verständnis einer modernen Gesellschaft entsprochen.
Um
eine ernsthafte Realisierung dieses Vorhabens nicht zu gefährden,
bedarf
es zunächst konkreter Eckpunkte. Diese sollen eine objektive
Beurteilung
der eindeutig geschlechterbezogen zuordenbaren Auswirkungen
von
Maßnahmen sicherstellen. Verallgemeinernde Analysen gibt es somit
keine.
Wie ich bereits dargelegt habe, wird vielmehr an einer stufenweisen
Aufarbeitung
gearbeitet.
Zu 15.:
Das Bundesministerium
für Finanzen hat anhand von internationalen
Beispielen
untersucht, wie in anderen Staaten Gender Budgeting betrieben
wurde.
In diesem Zusammenhang wurden Erfahrungen der Länder
Australien,
Großbritannien, Frankreich, Schweiz und Südafrika beleuchtet.
Auch
aus Berlin konnten praktische Beiträge studiert werden. Die
internationalen
Beispiele zeigen eine unterschiedliche Gestaltung des Gender
Budgeting. Die entsprechenden Initiativen werden teilweise von externen
Gruppen
und teilweise von der Regierung getragen und beziehen sich meist
auf Teile des Budgets, zum Teil aber auch auf das Gesamtbudget. Zumeist
werden
Pilotprojekte gestartet. Inwieweit die Ergebnisse schließlich in die
Budgeterstellung
einfließen, ist jedoch nicht immer nachvollziehbar.
Zufolge den internationalen
Erfahrungen ist ein klares Bekenntnis auf
politischer
Ebene ein wichtiger Faktor für das Gelingen des Gender
Budgeting.
Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung im Ministerrat
vom
9. März 2004 klar zum Gender Budgeting bekannt.
Weiters ist zu
beachten, dass bei der Entwicklung von Gender Budgeting der
Aufbau
von Know-How erforderlich ist. Es ist mir daher besonders in diesem
frühen
Stadium ein wichtiges Anliegen, den Wissensstand und das
Verständnis
der Bediensteten in den Ministerien über Gender Budgeting zu
verbessern.
Dabei sollen auch Erfahrungen aus dem Ausland einfließen.
Zu 16. und 17.:
Die MitarbeiterInnen
meines Hauses werden zunehmend sensibilisiert für
die
Notwendigkeit einer geschlechtsneutralen Formulierung von Texten.
Dabei
ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass dies nicht zu Lasten der
Systematik
gehen darf. Vor allem bei umfangreicheren Gesetzen, die einer
Novellierung
unterzogen werden, muss hier mit Bedacht vorgegangen
werden.
Es gilt nämlich auch, die Verständlichkeit von Rechtstexten zu
wahren.
So müssen Brüche in der verwendeten Terminologie unbedingt
vermieden
werden. Eine systematische Herangehensweise ist daher dringend
angezeigt.
Zu 18.:
Zur Umsetzung von
Gender Mainstreaming im Bundesministerium für
Finanzen
habe ich unter anderem die Ressortarbeitsgruppe Gender
Mainstreaming
eingesetzt, welcher hochrangige ExpertInnen des Ressorts
angehören.
Die Gender Mainstreaming Beauftragte sorgt für eine
Verbreitung
der Gender Mainstreaming Strategie im Ressort, initiiert und
leitet diesbezügliche ressortinterne Projekte, nimmt die koordinierende
Funktion
im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming
(IMAG GM) wahr und koordiniert die Tätigkeiten der
Ressortarbeitsgruppe
Gender Mainstreaming.
Die Tätigkeit dieser
Arbeitsgruppe habe ich stets ausdrücklich begrüßt. So
hat sie auch mit meiner Zustimmung das Projekt "Steuerreform" in ihr
Arbeitsprogramm
aufgenommen, zu deren Ergebnissen ich bereits
obenstehend
informiert habe.
Überblicksmäßig dargestellt,
konzentrierte sich die Tätigkeit der Ressort-
Arbeitsgruppe
Gender Mainstreaming bisher auf
-
das Projekt Steuerreform,
-
die Studie "Ist das
österreichische
Steuersystem
tatsächlich
geschlechtsneutral?",
-
die
Einführung
eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im
Bundesministerium
für Finanzen,
- die Gender Mainstreaming Schulung von Führungskräften und
- die Sensibilisierung für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
Zu 19.:
Zur Umsetzung von Gender Mainstreaming
können verschiedene Verfahren,
Methoden und Instrumente herangezogen werden. Die in meinem Ressort
umgesetzten Projekte, wie die Studie "Ist das österreichische Steuersystem
tatsächlich
geschlechtsneutral?" und das Steuerreformgesetz 2005, basieren
auf
den nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken. Nur die nach
Geschlechtern
getrennte Datenerhebung lässt die für Gender Mainstreaming
wichtigen
Aussagen und Analysen zu. Daher wird im Bundesministerium für
Finanzen
auf eine geschlechtergetrennte Erfassung der Daten geachtet.
Weiters kommen auch
bildungspolitische Instrumente zum Einsatz.
Ausbildungskurse
auf der obersten Management-Ebene oder Unterrichts-
einheiten in den Grundausbildungslehrgängen leisten hier wichtige Dienste.
In den Bereichen Beratung und
Beteiligung finden Informations-
veranstaltungen
statt, wie kürzlich zum Thema Gender Budgeting. In den zu
Personalentscheidungen befugten Gremien wird der Dienstgeber auch durch
eine Frau vertreten. Ist dies nicht der Fall, wird eine Gutachterin gemäß
§ 10
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
hinzugezogen.