2247/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

DVR:0000051

 

 

 

GZ: 4013/30/2-II/BVT/1/04

 

 

Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 9. November 2004 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „massiver Vorwürfe des Präsidenten des Dachverbandes der türkischen Vereine gegen islamische Religionslehrer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3

 

Der islamische Religionsunterricht erfolgt – wie auch bei den anderen in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften – unter Aufsicht der Schulbehörden und ressortiert zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Eine Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ergibt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei sicherheitspolizeilich oder strafrechtlich relevanten Inhalten.

 

Im Verfassungsschutzbericht 2004 wird auf den Seiten 58 bis 61 nach einer Beschreibung der internationalen Tendenzen allgemein darauf verwiesen, dass die Entwicklung in Österreich die internationale in gemilderter und reduzierter Form widerspiegelt. Es wird auch ausgeführt, dass im Rahmen der angesprochenen Entwicklung Aktivisten extremistischer Ideologien eine fundamentalistische Subkultur innerhalb der Mehrheitskultur anstreben und auf die sich daraus ergebende Gefahr von  Wechselwirkungen mit terroristischen Tendenzen

 

verwiesen. Eine über die allgemeine Problematik hinausgehende Verknüpfung dieser Probleme mit dem Religionsunterricht ist jedoch derzeit nicht gegeben und wurde daher auch im Verfassungsschutzbericht nicht vorgenommen. 

 

Zur Frage 4

 

Betreffend den Religionsunterricht und die Auswahl der Lehrer darf auf den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verwiesen werden.