2249/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2004
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

 

 

LIESE PROKOP

Herrengasse 7

A-1014 Wien

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GZ: 95.000/4469-III/1/b/04

 

 

 

Wien, am          . Dezember 2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Erwin Spindelberger und GenossInnen haben am         9. November 2004 unter der Nummer 2271/J-NR/2004 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufstockung der Exekutivbeamten in der Steiermark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Bundesland Steiermark steht dem systemisierten Stand von 3.489 Planstellen ein tat-sächlicher Personalstand von 3.334 gegenüber. Zur Kompensation dieser Differenz wurden folgende Maßnahmen eingeleitet:

 

Zum 1.1.2005 und 1.11.2005 werden bei der BPD Graz  jeweils 15 ExekutivbeamtInnen (ge-samt 30) nach Absolvierung des Grundausbildungslehrganges der Verwendungsgruppe E2c ausgemustert.

 

Seit 1.9.2004 befinden sich weitere 20 und seit 1.12.2004 weitere 25 E2c-BeamtInnen in Ausbildung.

 

Zusätzlich sind 70 Neuaufnahmen für den Exekutivdienst im Jahr 2005 für das Bundesland Steiermark vorgesehen. Darüber hinaus sind auch Versetzungen aus anderen Bundes-ländern geplant.

 

Zum 1. Mai 2004 wurde die Exekutive im Bundesland Steiermark mit 128 Zollwache-bediensteten verstärkt.

 

 

Zu Frage 2:

Seit dem Jahr 2000 wurden insbesondere in der Steiermark im Bereich der Bundes-gendarmerie zahlreiche Strukturadaptierungen (Zusammenlegungen von Gendarmerie-posten und Grenzdienststellen) vorgenommen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der sicherheitspolizeilichen Effektivität und Effizienz sowie zu einer partiellen Neuordnung des Streifendienstes führten. Im Rahmen der Reform des EKO Cobra wurde auch ein Stützpunkt in Graz errichtet, der ebenso wie die Installierung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS Süd) eine wesentliche Entlastung für die dortige Sicherheits-exekutive darstellt.

 

Den steirischen Sicherheitsdienststellen standen im Jahr 2004 mehr Überstunden bzw. Mehrdienstleistungen als 2003 zur Verfügung.

 

 

Zu Frage 3:

Nein – die erforderlichen Überstunden sind weiterhin entsprechend des tatsächlichen Bedarfes zu leisten. Die vorveranschlagten Kontingente für die Steiermark im Jahr 2005 sind wiederum höher als die des Jahres 2004.

 

 

Zu Frage 4:

Bereits in diesem Jahr wurde speziell auf die Entwicklung der zum 1.5.2004 vollzogenen EU-Osterweiterung Vorsorge betreffend personeller Aufstockung der Sicherheitsexekutive ge-troffen. 

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung wurden bereits 49 zusätzliche Planposten für die Exekutive im Bundesland Steiermark zusystemisiert. Die Personalsituation wird jedoch weiterhin genauestens beobachtet werden, um auf allfällige Belastungsverschiebungen rasch reagieren zu können.

 

 

Zu Frage 7:

Die konkrete Zahl kann zur Zeit noch nicht angegeben werden. Diesbezüglich werden im ersten Quartal 2005 Verhandlungen mit den Personalvertretungsorganen geführt.

 

 

Zu Frage 8:

Aufgrund der regelmäßigen Auswertung der Kriminalstatistik und des Sicherheitsmonitors werden vom Bundeskriminalamt Österreich in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Bundesländern  Strategien zur Bekämpfung der Kriminalität entwickelt.

 

In einem permanenten Steuerungsprozess erarbeiten die regionalen Sicherheitsbehörden Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung, die vom Bundeskriminalamt evaluiert, vernetzt und danach umgesetzt werden.

 

In einem begleitenden Monitoringprozess werden die Ergebnisse der Strategien überprüft, bei Bedarf sofort entsprechend adaptiert und die Effektivität und/oder Effizienz der Maßnahmen gesteigert.

 

Die Umsetzung der Strategie erfolgt österreichweit nach folgenden Vorgaben:

 

Dadurch werden:

 

Zusätzlich zu diesen gesamtstrategischen Ansätzen werden aufgrund der Rückmeldungen und Bewertungen aus dem Steuerungsprozess, gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Bundesländern lageangepasste, operative Schwerpunktmaßnahmen forciert.

 

Gleichzeitig wird auf die Qualitätssicherung bei der Tatortarbeit – Sachbeweissicherung auf hohem Niveau-  und eine Verstärkung der Präventionsarbeit gesetzt.

 

Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes werden die taktischen Einsatzmittel der Videoüberwachung sowie die Einrichtung von Schutzzonen als zusätzliche Möglichkeiten der Verbrechensprävention eingeführt.

 

Zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Kriminalität wurden 2004 bundesweit zusätzlich 150 Exekutivbedienstete eingesetzt. Die Beamten dieser Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) verstärken die kriminalpolizeiliche Effektivität wesentlich und der im internationalen Vergleich hohe Sicherheitsstandard wird dadurch verbessert.

 

 

Zu Frage 9:

Die Aufklärungsquoten der gerichtlich strafbaren Handlungen in der Steiermark für die Monate Januar bis Oktober 2004 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Aufklärungsquoten Steiermark

Januar bis Oktober 2004

Aufklärungsquote

I

II

III

IV

V

VI

VII

VIII

IX

X

BPD Graz

36,2%

42,2%

39,7%

40,3%

41,5%

33,0%

33,4%

36,9%

39,6%

33,9%

BPD Leoben

50,8%

44,8%

50,9%

36,6%

31,1%

38,2%

43,6%

26,9%

39,4%

44,2%

BH Bruck/Mur

50,0%

54,4%

49,1%

37,7%

39,2%

39,3%

33,2%

38,9%

41,7%

41,0%

BH Deutschlandsberg

49,1%

59,0%

56,3%

58,7%

76,1%

47,9%

38,3%

47,7%

50,9%

63,0%

BH Feldbach

57,9%

56,5%

50,2%

64,7%

61,0%

43,5%

61,1%

48,3%

49,5%

54,5%

BH Fürstenfeld

54,8%

58,5%

71,8%

51,6%

34,6%

50,9%

49,4%

40,4%

38,2%

41,3%

BH Graz-U

47,3%

47,7%

50,1%

42,8%

39,0%

41,0%

43,3%

43,0%

39,4%

47,8%

BH Hartberg

46,0%

52,6%

47,4%

47,0%

47,6%

36,3%

29,3%

41,8%

41,6%

35,5%

BH Judenburg

53,4%

58,2%

49,2%

41,5%

30,2%

45,6%

43,3%

40,6%

43,2%

40,6%

BH Knittelfeld

52,9%

74,8%

50,3%

40.0%

38,7%

32,4%

61,2%

49,0%

80,0%

66,3%

BH Leibnitz

42,3%

58,5%

58,3%

55,7%

56,2%

49,6%

51,8%

58,4%

56,6%

50,5%

BH Leoben

51,2%

56,0%

68,2%

61,1%

65,4%

63,0%

64,4%

47,6%

73,0%

50,0%

BH Liezen

41,9%

37,2%

42,1%

47,6%

49,3%

46,7%

37,5%

47,3%

55,6%

39,6%

BH Mürzzuschlag

51,1%

34,3%

39,3%

50,0%

40,9%

39,5%

42,2%

34,9%

42,4%

39,7%

BH Murau

47,7%

46,3%

45,0%

49,2%

69,1%

55,1%

44,0%

50,6%

43,8%

46,8%

BH Radkersburg

68,0%

70,0%

58,8%

92,6%

52,1%

46,5%

70,6%

62,9%

57,4%

57,4%

BH Voitsberg

46,1%

50,0%

42,9%

48,0%

55,2%

53,1%

45,2%

48,9%

47,2%

58,3%

BH Weiz

52,0%

51,8%

55,6%

50,5%

41,5%

55,7%

40,1%

43,4%

46,8%

46,5%

Steiermark gesamt

43,4%

48,0%

47,0%

47,2%

46,9%

41,3%

40,7%

41,9%

45,3%

43,4%

 

 

Zu Frage 10:

Für die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Aufgaben und Durchführung ent-sprechender Schwerpunktaktionen stehen ausreichend Personalressourcen zur Verfügung.