2250/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

LIESE PROKOP

HERRENGASSE 7

A – 1014  WIEN

Postfach 100

Tel.: +43 1 53126 2352

Fax.: +43 1 53126 2191

liese.prokop@bmi.gv.at

 

 

DVR: 0000051

GZ 0117/1962-II/1/b/04

 

Wien, am           . Dezember 2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter PILZ, Freundinnen und Freunde haben am                 10. November 2004 unter der Nummer 2292/J an den Herrn Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überfall auf Ignaz Kirchner“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Sicherheits-polizeigesetzes, welches in § 16 die Gefahrenerforschung im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff sowie in § 21 leg. cit. die Abwehr eines gefährlichen Angriffes sowie im § 22 die Nachklärung zwingend vorsieht, war die Beamtin zum Einschreiten verpflichtet. Auch aus § 24 der StPO lässt sich eine solche Verpflichtung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ableiten.

 

Zu Frage 3 :

Die Beamtin hat am 27.10.2004 unmittelbar nach dem Vorfall eine Meldung erstattet.

 

Zu Frage 4 :

Der Vorfall wurde beim Kriminalkommissariates „Zentrum-Ost“ unter der Aktenzahl 6K/3631179/04 protokolliert und der Gewaltgruppe zur Bearbeitung zugeteilt. Bislang sind alle Versuche des Kriminalkommissariates mit Ignaz KIRCHNER zwecks näherer Erhebung des Sachverhaltes in Kontakt zu treten, fehlgeschlagen. Im „Zentralen Melderegister“ scheint kein Datensatz auf, auch eine Kontaktaufnahme über das Burgtheater war bislang nicht erfolgreich. Ignaz KIRCHNER wurde per Adresse Burgtheater mit Ladungsbrief für den 24.11.2004 zum Zweck der Einvernahme als Zeuge geladen. Dieser Ladung hat er nicht entsprochen.

 

Zu Frage 5, 7 und 9 :

Eine abschließende Beurteilung, inwiefern die genannte Beamtin ihren dienstlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, kann definitiv erst nach Vorliegen einer Zeugenaussage des Ignaz KIRCHNER erfolgen.

 

Zu Frage 6 :

Die Beamtin absolvierte den Grundausbildungslehrgang der Gendarmerieschule und den Lehrgang für dienstführende Exekutivbeamte. Die im Jahre 2004 zur Bundespolizeidirektion Wien versetzte Beamtin verfügt grundsätzlich über jenen Ausbildungsstand, welcher auch anderen im exekutiven Außendienst eingesetzten und in vergleichbarer dienstlicher Position befindlichen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zukommt.

 

Zu Frage 8 :

Es ist ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden.