2256/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.01.2005
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Der Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

Auf die unter 2298/J-NR/2004 gestellte Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk
und GenossInnen vom 10. November 2004 betreffend Millionen-Desaster der
Wörthersee-Bühne in Klagenfurt darf ich, unbeschadet ihres Spannungsverhältnisses zu
den Gegenständen des Fragerechts gemäß § 91a des Geschäftsordnungsgesetzes, wie
folgt antworten:

Im Interesse einer effizienten Finanzkontrolle stimmen der Rechnungshof und die
Landesrechnungshöfe ihre Prüfungstätigkeit aufeinander ab. In Bezug auf die
Wörthersee Bühne in Klagenfurt ist auch mir bekannt, dass ein Prüfbericht des Kärntner
Landesrechnungshofes betreffend die Seebühne vorliegt und ein diesbezügliches
weiteres Prüfungsverlangen an den Kärntner Landesrechnungshof vom
12. Oktober 2004 gestellt wurde, welches der Landesrechnungshof in seinem
Prüfungsprogramm 2005 berücksichtigen wird.

Dessen ungeachtet wird der Rechnungshof die Angelegenheit weiter beobachten.