2260/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0015-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2297/J-NR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Niederösterreich, die die Abgeordneten Marizzi und GenossInnen am 10. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Gibt es Pläne, in Niederösterreich weitere Postämter zu schließen?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles Postamt, Landzusteller) gefunden werden.

 

Frage 2:

Wenn ja, welche Postämter wären davon betroffen (aufgelistet nach Bezirken)?

 

 

 

 

Antwort:

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.

 

Frage 3:

Wann sollen die Schließungen/Zusammenlegungen erfolgen?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Frage 4:

Was sind die Gründe für die Schließungen?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüberhinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet Ist.

 

Frage 5:

Welches Einsparungspotential ergäbe sich daraus?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG ist auch zu wirtschaftlichem Handeln im Rahmen des Aktiengesetzes verpflichtet. Ein Einsparungspotential kann sich daraus ergeben, wenn Postämter mangels Kostendeckung nicht mehr weitergeführt werden; konkrete Zahlen sind mir jedoch nicht bekannt.

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen sind für die MitarbeiterInnen der geschlossenen Standorte geplant?

a) Wird es zu Frühpensionierungen kommen und wenn ja, in welchem Ausmaß?

b) Wird ein Sozialplan erarbeitet werden, wenn ja, mit welchen Maßnahmen und wenn nein,                  

    weshalb nicht?

 

Antwort:

Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Frage 7:

Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn durch eine neuerliche Schließung von Postämtern eine weitere Ausdünnung der Nahversorgung für ältere und wenig mobile Menschen droht?

 

 

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4.

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich Bürger und Bürgerinnen, insbesondere aber BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Mit freundlichen Grüßen