2264/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0007-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

                                                                                                       Wien, am

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2377/J-NR/2004 betreffend Lärmschutz an der A 21, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 7. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass folgende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 21 in naher Zukunft realisiert werden:

 

Beginnend im Jahr 2005 werden in mehreren Bauabschnitten Lärmschutzwände im Bereich Siedlung Brunner Berg (Länge der neuen Lärmschutzwand 2400 m), Sittenberg (Länge der neuen Lärmschutzwand 2800 m), Weißenbach (Länge der neuen Lärmschutzwand 5590 m) und Sparbach (Länge der neuen Lärmschutzwand 8600 m) errichtet, um die derzeit herrschende Situation zu verbessern.

 

Zusätzlich wird, nach Abschluss der Arbeiten an den oben genannten Lärmschutzmaßnahmen, Mitte 2006 mit der Errichtung der Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), welche in Abschnitten als Multifunktionale Lärmschutzanlage (MLA) ausgelegt ist, begonnen. Diese wird noch im selben Jahr in Betrieb gehen; zusätzlich ist diese Anlage auch radarüberwacht, was eine stationäre Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine „Section-Controll" überflüssig werden lässt.

 

Frage 1:

Unterstützen Sie als Sofortmaßnahme Tempolimits entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss in der gesamten Hinterbrühl aus Gründen der Lärmreduktion?

 

Antwort:

Starr verordnete Tempolimits auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz widersprechen dem eigentlichen Ziel und Zweck dieses Straßennetzes, erhebliche Verkehrsmengen auf dem zur Verfügung stehenden Querschnitt über die gesamte Länge des Netzes ohne größere Verzögerungen zu bewältigen. Daher wird auf starr verordnete Tempolimits, so weit es möglich ist, verzichtet.

Tempolimits werden aber punktuell im Zusammenhang mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBAs) oder in lärmbelasteten Bereichen im Zusammenhang mit Multifunktionalen Lärmschutzanlagen (MLAs) mit entsprechender Überwachung (Radar) eingesetzt und werden daher seitens des bmvit auch in dem von Ihnen genannten Bereich an der A 21 unterstützt.

 

Frage 2:

Wie werden Sie mit einem entsprechenden Antrag an Ihr Ressort umgehen?

 

Antwort:

Ein allfälliger Antrag bezüglich eines verordneten Tempolimits (80km/h) entlang der A 21 würde mit dem zuständigen Straßenerhalter (ASFiNAG) diskutiert werden. Der mögliche Antragsgegenstand würde mit den oben genannten geplanten Maßnahmen entlang der A 21 auf seine mögliche Wirkung hin überprüft werden.

 

Frage 3:

Werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Forderungen der Gemeinde, insbesondere der Unabhängigen Bürgerliste nochmals geprüft und möglichst bald realisiert werden?

 

Antwort:

Nachdem dem Straßenerhalter (ASFiNAG) an einer relativ raschen Realisierung einer Verkehrbeeinflussungsanlage, einer Multifunktionalen Lärmschutzanlage sowie begleitender Lärmschutzmaßnahmen gelegen ist, werden die Forderungen der Gemeinde sowie insbesondere der Unabhängigen Bürgerliste darin umgesetzt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hubert Gorbach