2265/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0014-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2285/J-NR/2004 betreffend Schließungen von
Postämtern in Kärnten, die die Abgeordneten Trunk und GenossInnen am 10.
November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Gibt es Pläne in Kärnten weitere Postämter zu
schließen bzw. Postämter zusammenzulegen?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden
laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern
statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen
eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen
unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir
berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass
bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.
Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung
vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden
informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist
es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist,
muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles
Postamt) gefunden werden.
Frage 2:
Falls ja, welche Postämter wären davon betroffen
(bitte um detaillierte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort:
Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die
Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den
Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon
aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.
Frage 3:
Wann sollen die Schließungen/Zusammenlegungen
erfolgen?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor,
dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den
Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst
frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.
Frage 4:
Was sind die Gründe für die Schließungen?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau,
wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt
nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund
mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus
die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine
Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind für die MitarbeiterInnen der
geschlossenen Standorte geplant?
a. Wird es zu Frühpensionierungen kommen und wenn
ja, in welchem Ausmaß?
b. Wird ein Sozialplan erarbeitet werden, wenn ja,
mit welchen Maßnahmen und wenn nein,
weshalb nicht?
Antwort:
Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der
Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.
Frage 6:
Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für
BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn
durch eine neuerliche Schließung von Postämtern eine weitere Ausdünnung der
Nahversorgung für ältere und wenig mobile Menschen droht?
Antwort:
Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss
den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten
werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder
durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die
Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die
Antwort zu Frage 4.
Die Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum
sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die
wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist
selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG
jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu
orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe
sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die
Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung
vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen
verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten
beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.
Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte
„Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich Bürger
und Bürgerinnen, insbesondere aber BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der
betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und
entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese
Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen