2266/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.01.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Becher, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. November 2004 unter der Nr. 2249/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische
Anfrage betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Seit der Zeit der großen Koalition ist ein Büro des
Vizekanzlers eingerichtet. Zur
Vereinfachung der Administration wurde erstmals für die Amtszeit von
Vizekanzler
Mag.
Haupt ein vorher bestehendes faktisches Arrangement in Form einer schrift-
lichen
Ressortvereinbarung fixiert.
Zu Frage 2:
Es gibt kein „Vizekanzler-Kabinett"
im Bundeskanzleramt. In dem angeführten Ver-
waltungsübereinkommen ist festgehalten, daß die Besetzung der angesprochenen
Planstellen durch das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
(BMVIT) erfolgt. Ich verweise daher auf die Beantwortung der
gleichlautenden par-
lamentarischen Anfrage an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Tech-
nologie (2250/J).
Zu Frage 3:
Im Verwaltungsübereinkommen sind die
folgenden 6 Planstellen mit jeweils pau-
schalierten
Beträgen für die Personalaufwendungen vorgesehen:
A 1/8 |
103.000 € |
V1/5 |
105.000 € |
V2/5 |
36.000 € |
V2/5 |
36.000 € |
V3/2 |
25.000 € |
A 3/5 |
25 000 € |
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 2.
Zu Frage 4:
Alle Planstellen.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meiner Vollziehung.
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (2250/J).
Zu Frage 10:
Da das Gebäude Minoritenplatz 3 ein
sogenannter Kulturbau ist, fallen keine Mieten
an. An anteiligen Betriebskosten für die
angesprochene Bürofläche (Strom und
Fernwärme) werden im Durchschnitt pro Jahr 1.560,- EUR aufgewendet.
Zu
den Fragen 11 und 12:
Es erfolgten keine Umbauten.
Zu den Fragen 13 bis 22:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meiner Vollziehung.
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (2250/J).