2268/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. November 2004 unter der Nr. 2299/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Millionen-Desaster der Wörthersee-Bühne in Klagenfurt" gerich-
tet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ein Finanzierungsbedarf in Zusammenhang mit der Bespielung der Wörthersee-
Bühne Klagenfurt ist seit längerem bekannt. Auf der Grundlage einer Sonderfinan-
zierung konnte den Interessen des Landes Kärnten an einem programmatischen
Neustart unter der Führung eines neu eingesetzten Leitungsteams unter der Leitung
von Renato Zanella entgegengekommen werden.

Zu Frage 2:

Die Sonderzahlung von 1,6 Mio. Euro wurde "für das Projekt Wörtherseefestspiele"
für den Zeitraum "2004 - 2008" durch den Geschäftsführer der Cine Culture Carin-
thia GmbH, Dr. Bernhard Sapetschnig, mit Schreiben vom 23. Jänner 2004 und mit
Förderungsantrag vom 26. Jänner 2004 beantragt.

Der Antrag ist am 28. Jänner 2004 in Abt. II/2 des Bundeskanzleramtes einge-
gangen.

Die Zuerkennung durch Staatssekretär Franz Morak erfolgte mit 16. März 2004.


Zu Frage 3:

Die Sonderzahlung war entsprechend dem Antrag mit folgender Voraussetzung ver-
bunden: "Die Förderung des Bundeskanzleramts in Höhe von Euro 1,6 Mio. soll in
den Jahren 2004 bis 2008 dazu verwendet werden, dem Festival Internationalität
und Qualität zu verleihen und dadurch die Attraktivität insgesamt zu erhöhen." Zu-
sätzlich zu den Allgemeinen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen wurde mit
dieser einmaligen Hilfe zur künstlerischen Neuorientierung (und "zur teilweisen
Deckung eines bei ordentlicher und zweckmäßiger Durchführung der geförderten
Tätigkeit entstehenden Abgangs") verfügt, daß die Tätigkeit und der Produktions-
umfang auf die absehbaren Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen sind.

Zu Frage 4:

Die Sonderzahlung wurde am 15. April 2004 durch die Buchhaltung des Bundes-
kanzleramts angewiesen.

Zu den Fragen 5. und 6:

Die Abwicklung der Sonderzahlung erfolgte durch Abteilung II/2 des Bundeskanz-
leramts, die Nachweisprüfung ist durch Abt. M/4 in Verbindung mit M/2 vorgesehen.
Nachweisfristen zu den Jahresergebnissen wurden mit 1. Oktober des jeweiligen
Folgejahres, somit zuletzt mit 1. Oktober 2009 festgesetzt. Prüfungsergebnisse zu
der jeweiligen Dokumentation des künstlerischen Erfolges in Verbindung mit voll-
ständigen, detaillierten, von einem Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater erstell-
ten und entsprechend gefertigten Bilanzen stehen daher noch aus. Darüber hinaus
wurde der Antragsteller (Cine Culture Carinthia GmbH) verpflichtet, das Bundes-
kanzleramt von allen Feststellungen von Kontrolleinrichtungen der regionalen Ge-
bietskörperschaften (wie Landesrechnungshof) zur Geschäftsgebarung und dessen
Rückäußerungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Geschäftsführung hat be-
züglich der Erbringung von Nachweisunterlagen bereits ersten Kontakt zu Abteilung
M/4 aufgenommen.

Zu den Fragen 7. und 8:

Die üblicherweise erforderlichen Unterlagen zu einer gegenüber dem Bund als Ver-
tragspartner auftretenden Rechtsperson wurden ordnungsgemäß erbracht.

Zu Frage 9:

Die erforderlichen Kontrollmaßnahmen wurden bereits mit Vertragsabschluß, wie

unter Punkt 5. und 6. erläutert, gesetzt.

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bun-
deskanzlers.