2268/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen
und Kollegen haben am
10. November 2004
unter der Nr. 2299/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Millionen-Desaster der Wörthersee-Bühne in Klagenfurt"
gerich-
tet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein Finanzierungsbedarf in Zusammenhang mit der
Bespielung der Wörthersee-
Bühne Klagenfurt ist seit längerem bekannt. Auf der Grundlage einer
Sonderfinan-
zierung konnte den Interessen des Landes Kärnten an einem programmatischen
Neustart
unter der Führung eines neu eingesetzten Leitungsteams unter der Leitung
von Renato Zanella entgegengekommen werden.
Zu Frage 2:
Die Sonderzahlung von 1,6 Mio. Euro wurde
"für das Projekt Wörtherseefestspiele"
für den Zeitraum "2004 - 2008"
durch den Geschäftsführer der Cine Culture Carin-
thia GmbH, Dr. Bernhard Sapetschnig, mit Schreiben vom 23. Jänner 2004
und mit
Förderungsantrag vom 26. Jänner 2004
beantragt.
Der Antrag ist am 28.
Jänner 2004 in Abt. II/2 des Bundeskanzleramtes einge-
gangen.
Die Zuerkennung durch Staatssekretär Franz Morak erfolgte mit 16. März 2004.
Zu Frage 3:
Die Sonderzahlung
war entsprechend dem Antrag mit folgender Voraussetzung ver-
bunden:
"Die Förderung des Bundeskanzleramts in Höhe von Euro 1,6 Mio. soll in
den
Jahren 2004 bis 2008 dazu verwendet werden, dem Festival Internationalität
und
Qualität zu verleihen und dadurch die Attraktivität insgesamt zu erhöhen."
Zu-
sätzlich zu den
Allgemeinen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen wurde mit
dieser einmaligen Hilfe zur künstlerischen
Neuorientierung (und "zur teilweisen
Deckung eines bei ordentlicher und
zweckmäßiger Durchführung der geförderten
Tätigkeit entstehenden Abgangs") verfügt, daß die Tätigkeit und der
Produktions-
umfang auf die absehbaren Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen sind.
Zu Frage 4:
Die Sonderzahlung wurde am 15. April
2004 durch die Buchhaltung des Bundes-
kanzleramts
angewiesen.
Zu den Fragen 5. und 6:
Die Abwicklung der Sonderzahlung
erfolgte durch Abteilung II/2 des Bundeskanz-
leramts,
die Nachweisprüfung ist durch Abt. M/4 in Verbindung mit M/2 vorgesehen.
Nachweisfristen
zu den Jahresergebnissen wurden mit 1. Oktober des jeweiligen
Folgejahres,
somit zuletzt mit 1. Oktober 2009 festgesetzt. Prüfungsergebnisse zu
der
jeweiligen Dokumentation des künstlerischen Erfolges in Verbindung mit voll-
ständigen,
detaillierten, von einem Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater erstell-
ten und entsprechend gefertigten Bilanzen
stehen daher noch aus. Darüber hinaus
wurde der Antragsteller (Cine Culture Carinthia GmbH) verpflichtet, das Bundes-
kanzleramt von allen Feststellungen von Kontrolleinrichtungen der regionalen
Ge-
bietskörperschaften (wie Landesrechnungshof) zur Geschäftsgebarung und
dessen
Rückäußerungen umgehend in Kenntnis zu
setzen. Die Geschäftsführung hat be-
züglich der Erbringung von Nachweisunterlagen bereits ersten Kontakt zu
Abteilung
M/4 aufgenommen.
Zu den Fragen 7. und 8:
Die üblicherweise erforderlichen Unterlagen zu einer
gegenüber dem Bund als Ver-
tragspartner auftretenden Rechtsperson wurden ordnungsgemäß erbracht.
Zu Frage 9:
Die erforderlichen Kontrollmaßnahmen wurden bereits mit Vertragsabschluß, wie
unter Punkt 5. und 6. erläutert, gesetzt.
Zu Frage 10:
Die Beantwortung dieser Frage
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bun-
deskanzlers.