2269/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

 

 

Liese  PROKOP

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Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: 4400/599-II/BK34/04 

 

Wien, am … .Jänner 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und GenossInnen haben am                      9. November 2004 unter der Nummer 2278/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Korruptionsverdacht gegen Ärzte und Pharmafirmen in Deutschland – oder auch in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Es gibt seit 2000 immer wieder Amts- bzw. Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Korruption und Untreue. Ein konkreter Zusammenhang mit der Fa. GlaxoSmithKline oder mit Verantwortlichen im österreichischen Gesundheitswesen kann nicht hergestellt werden, da dies statistisch nicht gesondert erfasst wird. Aktuell gibt es Erhebungen gegen Personen, die im Gesundheitswesen beruflich tätig sind. Es wird um Verständnis ersucht, dass ich zu laufenden Ermittlungen, seien es solche in Deutschland, Österreich oder sonst wo, keine Auskünfte geben kann.

 

Zu den Fragen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 3, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 4, 4.1, 4.2, 4.3, 4.6, 4.7:

Es wird um Verständnis ersucht, dass ich zu laufenden Ermittlungen und allfälligen Rechts-hilfeersuchen, seien es solche in Deutschland, Österreich oder sonst wo, keine Auskünfte geben kann.

 

 

Zu den Fragen 3.4, 3.5:

Es gibt immer wieder Erhebungen und Ermittlungen wegen Verdacht auf Korruption und Untreue. Ein konkreter Zusammenhang mit der Fa. Fujisawa oder mit Verantwortlichen im österreichischen Gesundheitswesen kann nicht hergestellt werden, da dies statistisch nicht gesondert erfasst wird. Es wird um Verständnis ersucht, dass ich zu laufenden Ermittlungen, seien es solche in Deutschland, Österreich oder sonst wo, ansonsten keine Auskünfte geben kann.

 

Zu den Fragen 4.4, 4.5:

Es gibt immer wieder Erhebungen und Ermittlungen wegen Verdacht auf Korruption und Untreue. Ein konkreter Zusammenhang mit der Fa. Bristol-Myers Smith oder mit Verantwortlichen im österreichischen Gesundheitswesen kann nicht hergestellt werden, da dies statistisch nicht gesondert erfasst wird. Es wird um Verständnis ersucht, dass ich zu laufenden Ermittlungen, seien es solche in Deutschland, Österreich oder sonst wo, keine Auskünfte geben kann. Hinsichtlich des Frageinhaltes, welcher das BM für Justiz anspricht, kann zuständigkeitshalber keine Angaben gemacht werden.

 

Zur Frage 5:

Es gab seit 2000 immer wieder Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Bestechung und Geschenkannahme. Ein konkreter Zusammenhang mit Verantwortlichen im österreichischen Gesundheitswesen kann nicht hergestellt werden, da dies statistisch nicht gesondert erfasst wird. Hinsichtlich des Frageinhaltes, welcher das BM für Finanzen anspricht, kann ich zuständigkeitshalber keine Angaben machen.

 

 

 

Zur Frage 6:

Die Ermittlungsergebnisse wurden an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet und zur Anzeige gebracht. Mangels statistischer Erfassung des Zusammenhanges mit der Pharmaindustrie bzw dem Gesundheitswesen, kann eine konkrete Anzahl der Fälle nicht bekannt gegeben werden.

 

Zur Frage 7:

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kennt nur Privatanklagedelikte und werden die Sicherheitsbehörden deshalb nur über Auftrag der Gerichte tätig. Die Bekanntgabe einer konkreten Anzahl von Verfahren nach § 10 UWG ist nicht möglich, da das UWG in der Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst wird. Die jeweiligen Verfahrensausgänge fallen in den Verantwortungsbereich des BMJ. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass ich zu-ständigkeitshalber dazu keine Angaben machen kann.

 

Zur Frage 8:

Der § 55 Arzneimittelgesetz (AMG) stellt lediglich eine Verwaltungsübertretung dar und besteht keine Zuständigkeit des BM für Inneres. Die Vollziehung dieser Bestimmung liegt im Verantwortungsbereich des BM für Gesundheit und Frauen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich zuständigkeitshalber dazu keine Angaben machen kann.

 

Zu den Fragen 9, 10:

In Europa gehen nach Schätzung namhafter Experten und Organisationen jährlich zwischen 100 und 300 Milliarden Euro durch Korruption und Betrug im Gesundheitswesen verloren. Einzelne Staaten werden dabei nicht aufgelistet.

 

Zur Frage 11:

Zur wirksamen Bekämpfung der Korruption bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, und dabei ist das Gesundheitswesen nur ein Teilbereich dieser Problematik. Im Bundesministerium für Inneres wurden bereits mit der Einrichtung der BIA, dem Bundeskriminalamt sowie der Implementierung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema für die Bediensteten des Ressorts wichtige Akzente gesetzt. Darüber hinaus fand vom 24.-26. November auf Initiative des BM.I eine erfolgreiche internationale Fachkonferenz zum Thema Korruptionsbekämpfung unter Teilnahme der Dienststellenleiter der nationalen Police Monitoring and Inspection Bodies bzw. der nationalen Anti-Korruptionsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie hochrangiger Experten aus der ganzen Welt in Wien statt.

In diesem Sinne wird die Bekämpfung der Korruption in all ihren Erscheinungsformen auch ein Schwergewichtsthema des BM.I in der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006.