2270/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

 

DVR:0000051

 

GZ: 4013/31/2-II/BVT/1/04

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

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                                                                                              Wien, am 4. Jänner 2004

 

Die Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde haben am 11. November 2004 unter der Nummer 2303/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen gegen zunehmende Skinheadaktivitäten in Vorarlberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 12:

 

Bei den Sicherheitsbehörden waren im Vorfeld des am 9. Oktober 2004 in der Gemeinde Krumbach abgehaltenen Skinheadkonzert keine Informationen über den Veranstaltungsort bekannt. Aufgrund der sehr zurückhaltenden, gezielten und in Etappen erfolgenden Informationsweitergabe in Skin-Kreisen verdichteten sich die Hinweise erst am 8. Oktober 2004 dahingehend, dass am 9. Oktober 2004 ein Skinkonzert stattfinden solle. Allerdings war immer noch von der Ostschweiz als Veranstaltungsregion die Rede.

 

Vorsorglich wurden am 8. Oktober 2004 von der Sicherheitsdirektion Vorarlberg die Bezirkshauptmannschaften, Gendarmeriedienststellen, und Sicherheitswachen sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und alle Landesämter über eine mögliche Veranstaltung informiert und um Erkenntnisgewinnung ersucht. Am 9. Oktober 2004 wurde bekannt, dass sich Skinheads abends auf einem Autobahnrastplatz der A 14 sammeln sollen. Hierauf wurden Patrouillen entsendet, die Fahrzeug- und Personenkontrollen durchführten. Im Zuge der Beobachtung eines anreisenden Konvois konnte der Veranstaltungsort festgestellt werden. Nach Auskunft der deutschen Sicherheitsbehörden gab es keine Untersagung eines Skinheadkonzertes am 9. Oktober 2004 in Wangen.

 

Zu Frage 4:

 

Durch die Sicherheitsdirektion f. d. Bundesland Vorarlberg wird in solchen Anlassfällen keine offensive Medienarbeit geleistet. Medienarbeit erfolgt, wenn es bei derartigen Veranstaltungen zu strafrechtswidrigen Vorfällen kommt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Da der Vollzug des Vorarlberger Veranstaltungsgesetzes und Baugesetzes im selbstständigen Wirkungsbereich des Landes Vorarlberg liegt, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich im Hinblick auf Art. 52 Abs. 1 B-VG mangels Vollziehungskompetenzen des Bundesministers für Inneres von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.

 

Zu Frage 7:

 

Die zuständige Gendarmeriedienststelle hat zur Tatsache, dass eine Konzertteilnehmerin in Krumbach tödlich verunglückte, Erhebungen geführt und die Fakten der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Beurteilung zugeleitet.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die in der Anfrage genannten Skinheadbands sind nach Feststellung der Sicherheitsbehörden am 9. Oktober 2004 in Krumbach aufgetreten. Diese Veranstaltung wurde von Kriminalbeamten der Sicherheitsdirektion Vorarlberg überwacht. Es konnten dabei keine Songtexte festgestellt werden, die der österreichischen Rechtsordnung (insbesondere des Verbotsgesetzes) zuwiderliefen. Es wurden keine Aggressionsdelikte wahrgenommen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Die Blood&Honour-Bewegung Vorarlberg ist zahlenmäßig klein. Drei Vertreter dieser Skinhead-Gruppierung wurden von der Sicherheitsdirektion für Vorarlberg der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Anzeige gebracht. Sie stehen im Verdacht als Mitglieder einer Skinband Delikte nach dem Verbotsgesetz bzw. nach § 283 StGB (Verhetzung) begangen zu haben. Seither wurden aus dieser Gruppe keine nach außen dringenden Aktivitäten die dem Verbotsgesetz unterliegen bzw. rassistische Verhetzungen bekannt.

 

Zu Frage 13:

 

Die Sicherheitsbehörden wirken den Aktivitäten der rechtsextremen Skinheadszene sowohl national als auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der Nachbarländer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entgegen. Das Bundesministerium für Inneres forciert insbesondere präventive Maßnahmen, die im Vorfeld das Anmieten von Örtlichkeiten durch die Szene betreffen. So befindet sich derzeit ein an potentielle Vermieter gerichteter Aufklärungs- bzw. Sensibilisierungsfolder in Ausarbeitung. Bei sicherheitspolizeilich oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten schreiten die Sicherheitsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unverzüglich ein.