2283/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2005
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/147-PMVD/2004                                                                                                 3. Jänner 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. November 2004 unter der Nr. 2269/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Frauen im Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bei der Betrauung mit einer Funktion im Bundesministerium für Landesverteidigung bevorzugt. Soldatinnen haben darüber hinaus den Vorteil, dass ihre militärischen Vorkenntnisse ins Treffen geführt werden.

Zur Erhöhung des Anteils der Soldatinnen im Bundesheer wird im Rahmen der Öffentlich­keitsarbeit versucht, möglichst viele österreichische Staatsbürgerinnen auf eine „Karriere beim Heer“ aufmerksam zu machen. Zusätzlich dazu werden alle interessierten Frauen persönlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes beraten und betreut.

Zu 3:

Nur diese zehn Soldatinnen haben um Übernahme in ein ziviles Dienstverhältnis angesucht.

Zu 4:

Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 13 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1306/J vom 13. Jänner 2004 (siehe 1321/AB zu 1306/J).

Zu 5:

Ja.

Zu 6 und 7:

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Soldatenberuf waren Gegenstand der Beratungen der Bundesheerreformkommission. Auf Grund ihrer diesbezüglichen Em­fehlungen werden nun unter anderem Möglichkeiten der Errichtung bzw. des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Sicherstellung einer angemessenen Wohnraum­versorgung für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten geprüft.

Zu 8:

Viele Frauen, die sich für den Ausbildungsdienst entscheiden, streben nicht ein länger­fristiges Dienstverhältnis als Soldatin an, sondern eine Milizlaufbahn bzw. wollen Qualifikationen erlangen, die sie befähigen, an Auslandseinsätzen des österreichischen Bundesheeres teilzunehmen.

Zu 9:

Die von Frauen genannten Gründe für das Ausscheiden aus dem Präsenzstand des österreichischen Bundesheeres sind unter anderem falsche Vorstellungen vom Soldaten­beruf, zu hohe psychische oder physische Belastung, gesundheitliche Probleme oder familiäre Veränderungen.

Zu 10:

Ja.

Zu 11 und 12:

Die Tätigkeit der im Bundesministerium für Landesverteidigung seit April 2004 einge­richteten „Gender Mainstreaming“-Arbeitsgruppe umfasst – insbesondere auch unter Nutzung moderner elektronischer Medien – vor allem die Information und Schulung von Bediensteten und Führungskräften.

Zu 13:

Hiezu verweise ich insbesondere auf die Kapitel 3.2. und 4.3. des Berichtes der Bundesheer­reformkommission vom 14. Juni 2004 (siehe „www.bmlv.gv.at/facts/bh_2010/index.shtml“).

Zu 14:

Abgesehen von zwischenmenschlichen Differenzen, die in der gesamten Arbeitswelt vorkommen und sich nie gänzlich vermeiden lassen, verläuft das Projekt „Frauen im Bundesheer“ weitgehend problemlos. Ein erst kürzlich mir vorgebrachter Verdacht einer sexuellen Belästigung wird derzeit durch die hiezu verantwortlichen Stellen eingehend untersucht.