2289/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.01.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0049-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des
Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
10. November 2004 der Abgeordneten Petra Bayr und Kollegen, betreffend der aufgelassenen
Beilage S des Bundesfinanzgesetzes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3. bis 5.:
Anlässlich einer kritischen
Durchforstung der Arbeitsbehelfe zum Bundesfinanzgesetz (BFG) wurde die
Beilage S aufgelassen. Es ist jedoch in Aussicht genommen, für den Bereich
der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wieder eine inhaltlich und
graphisch verbesserte Beilage zur Verfügung zu stellen, wobei insbesondere
durch eine verstärkte analytische Aufbereitung der Daten höhere Transparenz
über ODA-anrechenbare Leistungen des Bundes im Sinne einer Optimierung des
Informationsgehaltes geschaffen werden soll. Dazu sind aber Vorerhebungen und
Vorarbeiten erforderlich, die geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Das
Bundesministerium für Finanzen ist jedoch bemüht, die verbesserte Beilage
spätestens mit dem Budget 2007 vorzulegen.
Zu 2. und 6. bis 9.:
Einen nach bilateraler und
multilateraler Entwicklungszusammenarbeit und hier wieder nach Sachgebieten
gegliederten Überblick über die ODA-relevanten Ausgaben Österreichs bietet das
Prognoseszenario des Dreijahresprogramms der österreichischen
Entwicklungspolitik. Weiters wird vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten alljährlich im Nachhinein eine genaue Übersicht über die
Herkunft der getätigten ODA-Ausgaben (nach Finanzierungsquelle/Ressort) und
nach Verwendungszweck erstellt.
Die Daten der ehemaligen Beilage S
können im Wesentlichen aus den jeweiligen Teilheften zum BFG entnommen werden.
Eine gebündelte Darstellung entsprechend der Beilage S besteht derzeit
nicht.