2289/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.01.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0049-I/4/2004

 

»Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2287/J vom
10. November  2004 der Abgeordneten »Petra Bayr und Kollegen, betreffend »der aufgelassenen Beilage S des Bundesfinanzgesetzes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3. bis 5.:

Anlässlich einer kritischen Durchforstung der Arbeitsbehelfe zum Bundesfinanzgesetz (BFG) wurde die Beilage S aufgelassen. Es ist jedoch in Aussicht genommen, für den Bereich der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wieder eine inhaltlich und graphisch verbesserte Beilage zur Verfügung zu stellen, wobei insbesondere durch eine verstärkte analytische Aufbereitung der Daten höhere Transparenz über ODA-anrechenbare Leistungen des Bundes im Sinne einer Optimierung des Informationsgehaltes geschaffen werden soll. Dazu sind aber Vorerhebungen und Vorarbeiten erforderlich, die geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Das Bundesministerium für Finanzen ist jedoch bemüht, die verbesserte Beilage spätestens mit dem Budget 2007 vorzulegen.

 

Zu 2. und 6. bis 9.:

Einen nach bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit und hier wieder nach Sachgebieten gegliederten Überblick über die ODA-relevanten Ausgaben Österreichs bietet das Prognoseszenario des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik. Weiters wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten alljährlich im Nachhinein eine genaue Übersicht über die Herkunft der getätigten ODA-Ausgaben (nach Finanzierungsquelle/Ressort) und nach Verwendungszweck erstellt.

 

Die Daten der ehemaligen Beilage S können im Wesentlichen aus den jeweiligen Teilheften zum BFG entnommen werden. Eine gebündelte Darstellung entsprechend der Beilage S besteht derzeit nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.