2291/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0013-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

 

 

Wien, 11. Jänner 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2284/J-NR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Kärnten, die die Abgeordneten Mag. Muttonen und GenossInnen am 10. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Postämter in Kärnten sollen geschlossen bzw. zusammengelegt werden? (bitte nach Bezirk gegliedert anführen)

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles Postamt) gefunden werden.

 

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.

 

Frage 2:

Ab welchem Zeitraum sollen die Schließungen/Zusammenlegungen jeweils erfolgen?


Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen zu suchen hat, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Frage 3:

Was sind die Gründe für die geplanten Schließungen/Zusammenlegungen von Postämtern in Kärnten?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Postpartner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.

 

Frage 4:

Welche Auswirkungen hätten die geplanten Schließungen/Zusammenlegungen von Postämtern in Kärnten für die betroffenen MitarbeiterInnen?

 

Antwort:

Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Frage 5:

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Kärnten zu keinen weiteren Postämter-Schließungen kommt und wenn ja, welche Aktivitäten werden Sie diesbezüglich entwickeln?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.

 

Frage 6:

Welche Rahmenbedingungen planen Sie zu schaffen, damit in jeder Kärntner Gemeinde zumindest ein Postamt mit Ganztagsbetrieb bestehen bleibt?

 

Antwort:

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission kann sich jede/r BürgerIn, insbesondere BürgermeisterInnen und  betroffene Gemeinden wenden. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Gorbach