2294/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2318/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „TOP 4.3 der Tagesordnung der Ministerratssitzung vom 16. November 2004“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Über den Verlauf des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister am 30. September und 1. Oktober 2004 in Den Haag wurde vom Bundesminister für Inneres und mir ein gemeinsamer Vortrag an den Ministerrat gerichtet. Ich habe dem Ministerrat berichtet, dass der Vorsitz auf dem Gebiet des internationalen Familien- und Erbrechts für die kommenden Jahre folgende Projekte vorschlug:

-          Verbesserungen bei der Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

-          Regelungen zum Internationalen Erbrecht, Schaffung eines europäischen Erbscheins

-          Vorarbeiten für Regelungen zum internationalen Ehegüterrecht und zu international-privatrechtlichen Fragen der Auflösung einer Lebensgemeinschaft

Regelungsgegenstand sind die spezifisch internationalen Fragestellungen (internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht) bei Sachverhalten mit Auslandsberührung.

Ich habe dem Ministerrat berichtet, dass ich das Programm der Präsidentschaft grundsätzlich begrüßte, dabei jedoch betonte, dass im Bereich der Regelungen zum Ehegüterrecht Lebensgemeinschaften nicht umfasst sein sollten. Die Schaffung eines europäischen Erbscheins wurde von mir befürwortet.

Bei allen Instrumenten müsse aber auf die bestehende Rechtslage Rücksicht genommen werden.

Schließlich habe ich dem Ministerrat mitgeteilt, dass der Vorsitz erklärte, dass in weiten Teilen des Bereichs Zivilrecht Einigkeit über die zukünftigen Arbeiten bestehe. Unterschiedliche Haltungen ergäben sich lediglich im Bereich Ehegüterrecht. Geplant sei in diesen Bereichen eine Verbesserung der Anerkennung und eine Erleichterung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, keinesfalls aber eine Harmonisierung der Definitionen wie etwa für Ehe und Familie.

Die anderen Tagesordnungspunkte des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister in Den Haag betrafen den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inneres, an den zur Zahl 2317/J-NR/2004 eine gleichlautende Anfrage gerichtet wurde.

Der Ministerrat hat am 16. November diesen Bericht zur Kenntnis genommen.

 

. Jänner 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)