2298/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Frau Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
16. November 2004 unter der Nr. 2323/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Anregungen und Forderungen durch den Bericht des OECD-
Entwicklungsausschusses (DAC) und deren Umsetzung bzw. Behandlung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird die Empfehlungen des Development
Assistance Committee (DAC) der OECD
analysieren, die sich daraus ergebenden konkreten
Schritte festlegen und einen Fahrplan für ihre zeitgerechte Umsetzung erstellen. Einzelne
Empfehlungen werden auch von anderen Ministerien (wie dem BMF) oder der Austrian
Development Agency (ADA) umzusetzen sein.

Zu Frage 2:

Der EZA-Beirat hat sich in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 mit dem Prüfbericht befasst, im
Dezember 2004 wurde er auch dem Aufsichtsrat der ADA zur Kenntnis gebracht. Im März oder
April 2005 wird eine mit der Österreichischen Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe (ÖFSE)
organisierte öffentliche Veranstaltung zu den Ergebnissen des DAC-Berichtes stattfinden.


Daran werden auch Vertreter des DAC teilnehmen. Der Bericht ist weiters seit seinem Erscheinen
auf der Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten abrufbar.

Zu Frage 3:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 4:

Ja.

Zu Frage 5:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit wird auch im Jahr 2006 eine weitere Erhöhung
der Projektmittel erfahren. Zur Erreichung des 0,33%-Zieles werden auch andere Maßnahmen, etwa
im Bereich der Schuldenreduktion, beitragen.

Zu Frage 6:

Die Entschuldung armer Länder gehört zu den zentralen Anliegen der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit. Der Anteil der Entschuldungen am 0,33% Ziel wird von der
tatsächlichen Umsetzung der für 2006 geplanten Entschuldungsmaßnahmen und von den anderen
Leistungen Österreichs abhängen und kann noch nicht genau festgelegt werden.

Dazu ist anzumerken, dass extrem hohe Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer häufig dazu
führt, dass finanzielle Mittel der Geberländer von den Empfängern zur Schuldentilgung verwendet
werden. Das Ziel einer effizienten und nachhaltigen Entwicklung kann aus diesem Grund in
zahlreichen stark überschuldeten Ländern nicht erreicht werden. Erst wenn es gelungen ist, die
Verschuldung als ernstes Entwicklungshindernis zu beseitigen, wird es vielen Ländern ermöglicht,


stärker in ihre Zukunft zu investieren. Durch Beseitigung des Entwicklungshindernisses
„Schuldentilgung" können finanzielle Mittel in der Folge noch wirksamer und nachhaltiger
eingesetzt werden.

Zu Frage 7:

Die Entscheidungen darüber, welche Länder in welchem Ausmaß entschuldet werden, werden im
Pariser Klub getroffen, in welchem Österreich durch das Bundesministerium für Finanzen vertreten
ist.

Zu Frage 8:

Österreich hat sich dem Erreichen des 0,33% - Ziels verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt über
das Jahr 2006 hinaus aufrecht, die jeweils konkreten österreichischen Leistungen werden in den
Budgetverhandlungen für das Jahr 2007 und die folgenden Jahre festzulegen sein.

Zu Frage 9:

Ein genauer Zeitpunkt für die Erreichung des 0,7%-Ziels kann derzeit noch nicht genannt werden.

Zu Frage 10:

Mit dem Bundesministerium für Finanzen wurden bereits Konsultationen zu einem mittelfristigen
Stufenplan aufgenommen.


Zu Frage 11:

Die Erhöhungen kommen Programmen und Projekten der bilateralen und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit zugute. Regional werden Programme der Ostzusammenarbeit etwas
stärker angehoben.

Zu Frage 12:

Die besondere Rolle der „Millennium Development Goals" (MDGs) ist sowohl für den Bereich der
gemeinschaftlichen EZA als auch für die EZA der EU-MS insgesamt in ihrer überragenden Rolle
auf EU-Ebene mehrfach anerkannt worden (sh. etwa die Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom Dezember 2004).

Wie der „Jahresbericht der Europäischen Gemeinschaft zur Entwicklungspolitik und Außenhilfe"
(August 2004) deutlich veranschaulicht, wird den MDGs auch bei der Umsetzung eine zentrale
Rolle zuerkannt. Ausständig ist sicherlich noch die Verankerung in der „entwicklungspolitischen
Erklärung des Rates und der Kommission", deren Revision für das Jahr 2005 geplant ist.

Die EU hat den koordinierten Vorbereitungsprozess für das für September 2005 geplante High
Level Event im UN Rahmen schon im Frühjahr 2004 begonnen. Auf diesem Gipfeltreffen soll es
unter anderem zu einer Art Zwischenbilanz hinsichtlich der Erreichung der MDGs kommen. Ein
kompilierter Bericht der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten) dafür ist in Vorbereitung.
Außerdem besteht die Absicht, im Frühjahr 2005 ein Maßnahmenpaket der EU zu schnüren. Dabei
sollen die Bereiche Finanzierung, Afrika und Kohärenz im Vordergrund stehen. An der
Ausarbeitung dieses Maßnahmenpakets werden wir uns aktiv beteiligen.

Zu Frage 13:

Diese Frage kann wegen des fehlenden Kontexts zur vorangegangenen/nachfolgenden Frage nicht
beantwortet werden.


Zu Frage 14:

Gemäß EZA-Gesetz 2002 obliegt dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die
Koordination der internationalen Entwicklungspolitik, worunter insbesondere auch Fragen der
Kohärenz, Koordinierung und Komplementarität fallen. Um diese Aspekte sicherzustellen, finden
innerösterreichisch auf Beamtenebene regelmäßige Konsultationen mit dem BMF, BMWA,
BMBWK, BMI und Einrichtungen wie der Akademie der Wissenschaften statt. Darüber hinaus
wurde eine Wirtschaftsplattform mit Vertretern des BMaA, der ADA und der WKÖ eingerichtet.

Zur Sicherstellung der Kohärenz der österreichischen Maßnahmen auch auf internationaler Ebene
nehmen Vertreter des BMaA und der ADA regelmäßig an Konsultationen der VN, der EU, des
DAC der OECD sowie anderer multilateraler Gremien teil. Einen wesentlichen Beitrag leisten auch
die Koordinationsbüros der OEZA, die eng in den Koordinationsprozess der Geber untereinander
wie auch mit den Partnerländern eingebunden sind.

Zu Frage 15:

Eine genaue Übersicht über die Herkunft der getätigten ODA-Ausgaben nach
Finanzierungsquelle/Ressort und nach Verwendungszweck (in der gültigen DAC-Systematik der
"main purposes of aid") wird alljährlich - im Nachhinein - vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten gemeinsam mit der ADA (siehe auch Frage 18) erstellt.

Zu Frage 16:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.


Zu Frage 17:

Vorausschauend im Sinne budgetierter Ausgaben könnte ein Instrument wie die Beilage S allenfalls
aufzeigen, in welchen Budgets ODA-Anteile enthalten sein können, aber nicht in welcher Höhe.
Daher ist es in der Praxis nur zielführend, die Aufwendungen alljährlich im Nachhinein bei den
zuständigen Ressorts zu erheben und zu einer entsprechenden ODA-Statistik zu kompilieren. Die
ODA-Statistiken für die vergangenen Jahre wurden an die Sektion
VII des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten übermittelt.

Zu Frage 18:

Zuständig für die ODA-Statistik ist die Abteilung VII.4 des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.

Zu Frage 19:

Die neueste Aufstellung betrifft das Jahr 2003 und findet sich im Anhang zu dieser
Anfragebeantwortung.

Zu Frage 20:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 21:

Die Meldungen an die OECD erfolgen gemäß den - sehr komplexen - DAC-Melderichtlinien.
Schätzungen können dem jeweils aktuellen Prognoseszenario entnommen werden, genaue
Aufschlüsselungen lassen sich - wie bereits erwähnt - erst nachträglich erstellen.


Zu Frage 22:

Laut aktuellem Prognoseszenario wird Österreich im Jahr 2005 0,25% des
Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung stellen.

Zu Frage 23:

Die Beschlussfassung des Budgets fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

Da die Verantwortung für die operationeile Umsetzung des jeweiligen Dreijahresprogramms bei der
Austrian Development Agency GmbH liegt, leistet der Bund (nicht nach Sachgebieten
aufgegliederte) Zuwendungen nach Maßgabe der im BFG für die Erfüllung des jährlichen
Arbeitsprogramms der ADA vorgesehenen Mittel.

Zu Frage 24:

Das jeweils aktuelle Prognoseszenario gibt einen Überblick über zu erwartende EZA-Leistungen.
Detaillierte Aufschlüsselungen der Vorjahres-Ergebnisse liegen in der Abteilung
VII. 4 des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten auf.

Zu Frage 25:

Ausschlaggebend für die Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit ist gemäß EZA-G §8(2) das
Instrument des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik. Damit wird die
Programmgestaltung wie in der Vergangenheit transparent und nachvollziehbar.

 


Zu Frage 26:

Eine Änderung der Aufteilung zwischen EZA und OZA ist derzeit nicht vorgesehen.

Zu Frage 27:

Die mittelfristige Dotierung der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit ist abhängig von der
Entwicklung des dazu zur Verfügung stehenden Budget gemäß Bundesfinanzgesetz.

Zu Frage 28:

Die geographische Prioritätensetzung orientiert sich an den bisher im Dreijahresprogramm
vorgesehenen Regionen und Ländern. Es ist beabsichtigt die Partnerländer Nicaragua, Kap Verde,
Burkina Faso, Äthiopien, Uganda, Mosambik, Bhutan, Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Mazedonien, Serbien und Montenegro, und Moldau durch Konzentration der Mittel und
Instrumente verstärkt zu fördern und im Falle der Erhöhung von Budgetmitteln verstärkt zu
berücksichtigen.

Zu Frage 29:

Ja.

Zu Frage 30:

Zu den Schwerpunktländern verweise ich auf die Antwort zu Frage 28. Die thematischen
Schwerpunkte orientieren sich an den Strategien der Partnerländer, insbesondere im Bezug auf
Armutsreduktionsstrategien (zum Beispiel poverty reduction strategy papers - PRSP).


Österreichische Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen einer klar definierten
Zielbevölkerung. Eine erhöhte Relevanz wird durch die Auseinandersetzung mit der
(Sektor-)Entwicklungspolitik der Partnerseite erzielt. Aufgrund der Erfahrungen der vergangener
10 bis 15 Jahre können derzeit für folgende Themen komparative Vorteile der OEZA ausgemach
werden:

           Wasser- und Siedlungshygiene

           Ländliche Entwicklung

           Energie

           Wirtschaft und Beschäftigung, Klein- und Mittelbetriebsentwicklung

           Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung im Dienste der Entwicklung

           Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, verantwortungsvolle
Regierungsführung

           Konfliktverhütung.

 


                                                          /Finanzierungsquelle
Verwendungszweck/

GESAMT-ODA
2003

BMaA

BMF

BKA

BM:BWK

 

 

 

 

BMaAVIl

 

 

 

 

 

 

 

 

Programm- und
Projekthilfe

davon; ERP-
Fonds in PPH

BMA Vll/2e (OZA

BMA andere

 

 

 

GESAMT-ODA

446.781.262

58.489.723

 

8.629.972

39.960.892

255.601.330

301.235

54.747.537

Bilaterale EZA

202.220.122

58.489.723

 

8.629.972

27.339.350

32.954.187

301.235

54.731.442

Bilaterale Zuschüsse

235.238.185

58.489.723

5.205.965

8.629.972

31.797.740

35.420.580

301.235

54.731.442

Investitionsprojekte

6.867.801

3.160.756

930.489

2.056.703

 

 

 

7.860

Programmhilfe

2.436.196

2.436.196

 

 

 

 

 

 

Technische Hilfe

100.391.393

37.203.161

4,000.733

4.276.678

 

927.900

301.235

54.539.169

davon: indirekte Studienplatzkosten

41.327.927

 

 

 

 

 

 

41.327.927

Andere Mittelbereitstellungen

125.542.794

15.689.610

274.743

2.296.592

31.797.740

34.492.680

0

184.413

Zuschüsse für Kreditfinanzierungen (AF)

0

 

 

 

 

 

 

 

Nahrungsmittelhilfe (52010)

1.490.000

 

 

 

 

 

 

 

Katastrophen-und Flüchtlingshilfe

32.369.227

552.580

0

34.640

0

0

0

0

Nahrungsmittelhilfe bei Katastrophen (71010)

0

 

 

 

 

 

 

 

Asylwerber

30.185.872

 

 

 

 

 

 

 

defacto Flüchtlinge

0

 

 

 

 

 

 

 

andere (72010,72020,72030)

2.183.354

552.580

 

34.640

 

 

 

 

Schuldenreduktionen (600)

36.215.024

0

0

0

0

34.252.680

0

0

Zinssatzreduktionen

29.370.680

 

 

 

 

29.370.680

 

 

Andere Aktivitäten betr. Schuldenreduktionen

6.844.344

 

 

 

 

4.882.000

 

 

Förderung von NGOs

1.209.583

742.495

0

0

340.048

0

0

37.353

Finanzierung von nationalen NGOs (92010)

122.040

 

 

 

 

 

 

37.353

Finanzierung von internat. NGOs (92020)

980.512

640.463

 

 

340.048

 

 

 

Finanzierung von lokalen NGOs (92030)

107.032

102.032

 

 

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit (99820)

4.379.934

4.116.631

 

57.540

 

 

 

21.182

Verwaltungsausgaben (91010)

22.762.500

5.314.698

 

682.259

16.525.543

240.000

 

 

Andere Zuschüsse (99810 & restl.) (auch 15061)

27.116.526

4.963.206

274.743

1.522.152

14.932.149

 

 

125.878

Bilaterale Kredite

-33.018.062

0

-26.093.280

 

-4.458.390

-2.466.393

 

 

Finanzhilfedarlehen BMA/ERP

-30.551.670

 

-26.093.280

 

-4.458.390

 

 

 

Rahmen II Kredite

0

 

 

 

 

 

 

 

Weltbankkofinanzierungen

-2.466.393

 

 

 

 

-2.466.393

 

 

Starthilfekredite

0

 

 

 

 

 

 

 

Multilaterale EZA

244.561.140

 

 

0

12.621.542

222.647.142

0

16.095

Vereinte Nationen

18.567.014

 

 

 

12.621.542

 

 

16.095

EU

149.580.468

 

 

 

 

149.580.468

 

 

IBRD/IDA

37.396.000

 

 

 

 

37.396.000

 

 

Regionale Entwicklungsbanken

24.267.582

 

 

 

 

24.267.582

 

 

Andere

14.750.076

 

 

 

 

11.403.092

 

 

davon PRGF (vormals ESAF)

604.966

 

 

 

 

 

 

 

ODA in % des BNE                                            221.603.000.000                      0,20%

                                                        /Finanzierungsquelle
Verwendungszweck/

 

BMI

BMLFUW

BMLFUW-U

BMLV

Sonstige Bund

Summe bundes-
budgetfinanzierte
Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT-ODA

 

33.591.607

4.288.235

2.446.828

4.479.518

6.098.975

442.542.571

 

Bilaterale EZA

 

33.119.914

1.490.000

29.360

4.479.518

2.510.008

197.981.431

 

Bilaterale Zuschüsse

 

33.119.914

1.490.000

29.360

4.479.518

2.510.008

230.999.493

 

Investitionsprojekte

 

 

 

 

 

200.000

5.425.319

 

Programmhilfe

 

 

 

 

 

 

2.436.196

 

Technische Hilfe

 

1.877.119

 

 

 

327.664

99.452.926

 

davon: indirekte Studienplatzkosten

 

 

 

 

 

 

41.327.927

 

Andere Mittelbereitstellungen

 

31.242.796

1.490.000

29.360

4.479.518

1.982.344

123.685.052

 

Zuschüsse für Kreditfinanzierungen (AF)

 

 

 

 

 

 

0

 

Nahrungsmittelhilfe (52010)

 

 

1.490.000

 

 

 

1.490.000

 

Katastrophen-und Flüchtlingshilfe

 

31.242.796

0

0

144.000

0

31.974.015

 

Nahrungsmittelhilfe bei Katastrophen (71010)

 

 

 

 

 

 

0

 

Asylwerber

 

30.185.872

 

 

 

 

30.185.872

 

defacto Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

0

 

andere (72010, 72020, 72030)

 

1.056.923

 

 

144.000

 

1.788.143

 

Schuldenreduktionen (600)

 

0

0

0

0

1.962.344

36.215.024

 

Zinssatzreduktionen

 

 

 

 

 

 

29.370.680

 

Andere Aktivitäten betr. Schuldenreduktionen

 

 

 

 

 

1.962.344

6.844.344

 

Förderung von NGOs

 

0

0

0

0

0

1.119.896

 

Finanzierung von nationalen NGOs (92010)

 

 

 

 

 

 

37.353

 

Finanzierung von internat. NGOs (92020)

 

 

 

 

 

 

980.512

 

Finanzierung von lokalen NGOs (92030)

 

 

 

 

 

 

102.032

 

Öffentlichkeitsarbeit (99820)

 

 

 

 

 

 

4.195.353

 

Verwaltungsausgaben (91010)

 

 

 

 

 

 

22.762.500

 

Andere Zuschüsse (99810 & restl.) (auch 15061)

 

 

 

29.360

4.335.518

20.000

25.928.263

 

Bilaterale Kredite

 

 

 

 

 

 

-33.018.062

 

Finanzhilfedarlehen BMA/ERP

 

 

 

 

 

 

 

 

-30.551.670

 

Rahmen II Kredite

 

 

 

 

 

 

0

 

Weltbankkofinanzierungen

 

 

 

 

 

 

-2.466.393

 

Starthilfekredite

 

 

 

 

 

 

0

 

Multilaterale EZA

 

471.692

2.798.235

2.417.467

0

3.588.966

244.561.140

 

Vereinte Nationen

 

 

2.770.740

374.637

 

2.784.000

18.567.014

 

EU

 

 

 

 

 

 

149.580.468

 

IBRD/IDA

 

 

 

 

 

 

37.396.000

 

Regionale Entwicklungsbanken

 

 

 

 

 

 

24.267.582

 

Andere

 

471.692

27.495

2.042.830

 

804.966

14.750.076

 

davon PRGF (vormals ESAF)

 

 

 

 

 

604.966

604.966

 

ODA in % des BNE                                               221.603.000.000

 

 


/Finanzierungsquelle

 

 

 

Länder

Gemeinden

 

Kammern

Summe andere
öffentliche
Körperschaften

 

 

 

 

 

 

 

Verwendungszweck/

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT-ODA

 

3.410.097

 

 

723.528

 

105.066

4.238.691

Bilaterale EZA

 

3.410.097

 

723.528

 

105.066

4.238.691

Bilaterale Zuschüsse

 

3.410.097

 

723.528

 

105.066

4.238.691

Investitionsprojekte

 

1.204.406

 

238.076

 

 

1.442.482

Programmhilfe

 

 

 

 

 

 

0

Technische Hilfe

 

535.125

 

306.777

 

96.566

938.467

davon: indirekte Studienplatzkosten

 

 

 

 

 

 

0

Andere Mittelbereitstellungen

 

1.670.566

 

178.676

 

8.500

1.857.742

Zuschüsse für Kreditfinanzierungen (AF)

 

 

 

 

 

 

0

Nahrungsmittelhilfe (52010)

 

 

 

 

 

 

0

Katastrophen-und Flüchtlingshilfe

 

371.611

 

23.600

 

0

395.211

Nahrungsmittelhilfe bei Katastrophen (71010)

 

 

 

 

 

 

0

Asylwerber

 

 

 

 

 

 

0

defacto Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

0

andere (72010,72020,72030)

 

371.611

 

23.600

 

 

395.211

Schuldenreduktionen (600)

 

0

 

0

 

0

0

Zinssatzreduktionen

 

 

 

 

 

 

0

Andere Aktivitäten betr. Schuldenreduktionen

 

 

 

 

 

 

0

Förderung von NGOs

 

88.137

 

1.550

 

0

89.687

Finanzierung von nationalen NGOs (92010)

 

83.137

 

1.550

 

 

84.687

Finanzierung von internat. NGOs (92020)

 

 

 

 

 

 

0

Finanzierung von lokalen NGOs (92030)

 

5.000

 

 

 

 

5.000

Öffentlichkeitsarbeit (99820)

 

169.414

 

9.667

 

5.500

184.581

Verwaltungsausgaben (91010)

 

 

 

 

 

 

0

Andere Zuschüsse (99810 & restl.) (auch 15061)

 

1.041.404

 

143.859

 

3.000

1.188.262

Bilaterale Kredite

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhilfedarlehen BMA/ERP

 

 

 

 

 

 

 

Rahmen II Kredite

 

 

 

 

 

 

 

Weltbankkofinanzierungen

 

 

 

 

 

 

 

Starthilfekredite

 

 

 

 

 

 

 

Multilaterale EZA

 

0

 

0

 

0

0

Vereinte Nationen

 

 

 

 

 

 

0

EU

 

 

 

 

 

 

0

IBRD/IDA

 

 

 

 

 

 

0

Regionale Entwicklungsbanken

 

 

 

 

 

 

0

Andere

 

 

 

 

 

 

0

davon PRGF (vormals ESAF)

 

 

 

 

 

 

0

ODA in % des BNE                                             221.603.000.000