2300/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0018-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 13. Jänner  2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2340/J-NR/2004 betreffend Schließung von Postämtern im Lungau, Pinzgau und Pongau, die die Abgeordneten Scharer und GenossInnen am 17. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 5 und 6:

Welche Postämter sind in den Salzburger Bezirken

a.   Lungau

b.   Pinzgau

c.   Pongau im Detail betroffen?

 

Wie viele Frühpensionierungen wird es im Zuge der geplanten Postamtschließungen geben?

 

Wird ein Sozialplan ausgearbeitet?

a.   Wenn ja, welcher und in welchem Ausmaß wird der Lungau, Pinzgau und Pongau miteinbezogen werden?

b.   Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die Listen der betroffenen Gemeinden  in den genannten Regionen, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor. Im Übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.

 

Frage 2:

Wie viele MitarbeiterInnen werden durch die Umstrukturierungen Ihrer Ansicht nach

a.   im Lungau

b.   im Pinzgau

c.   im Pongau betroffen sein?

Antwort:

Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Frage 3:

Warum werden nach 2002 wieder Postamtschließungen in Betracht gezogen?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann.

 

Frage 4:

Wann sind für Sie Postämter als "unrentabel" zu beurteilen?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.

 

Frage 7:

Wie können Ihrer Ansicht nach bei fortschreitender Ausdünnung des ländlichen Raumes durch Schließung von Postämtern, Bezirksgerichten, Gendarmerieposten und dergleichen die Nahversorgung vor allem für ältere und weniger mobile Menschen sichern?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4.

 

Frage 8:

Sind in den Regierungsplänen Alternativkonzepte zur Post vorgesehen, welche die Dienstleistungen und so die Nahversorgung im Falle von Postamtschließungen übernehmen können?

a. Welche Alternativkonzepte sind jeweils für den Lungau, Pinzgau und Pongau im Detail

    vorgesehen?

b. Wenn nein warum nicht?

 

Antwort:

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sog. „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich BürgerInnen, insbesondere BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden im Lungau, Pinzgau und Pongau wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Mit freundlichen Grüßen