2300/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0018-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, 13. Jänner 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2340/J-NR/2004 betreffend Schließung von
Postämtern im Lungau, Pinzgau und Pongau, die die Abgeordneten Scharer und
GenossInnen am 17. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1, 5 und 6:
Welche Postämter sind in den Salzburger
Bezirken
a. Lungau
b. Pinzgau
c. Pongau
im Detail betroffen?
Wie viele Frühpensionierungen wird es im
Zuge der geplanten Postamtschließungen geben?
Wird ein Sozialplan ausgearbeitet?
a. Wenn
ja, welcher und in welchem Ausmaß wird der Lungau, Pinzgau und Pongau
miteinbezogen werden?
b. Wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Die Listen der betroffenen Gemeinden in den genannten Regionen, mit denen
die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in
den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher
davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen
Listen vor. Im Übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von
Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme
bestätigt.
Frage 2:
Wie viele MitarbeiterInnen werden durch die
Umstrukturierungen Ihrer Ansicht nach
a. im Lungau
b. im Pinzgau
c. im
Pongau betroffen sein?
Antwort:
Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der
Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.
Frage 3:
Warum werden nach 2002 wieder Postamtschließungen
in Betracht gezogen?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden
laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern
statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen
eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen
unmittelbaren Einfluss nehmen kann.
Frage 4:
Wann sind für Sie Postämter als
"unrentabel" zu beurteilen?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau,
wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein
Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes
auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn
darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner
bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.
Frage 7:
Wie können Ihrer Ansicht nach bei fortschreitender
Ausdünnung des ländlichen Raumes durch Schließung von Postämtern,
Bezirksgerichten, Gendarmerieposten und dergleichen die Nahversorgung vor allem
für ältere und weniger mobile Menschen sichern?
Antwort:
Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss
den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten
werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder
durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die
Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die
Antwort zu Frage 4.
Frage 8:
Sind in den Regierungsplänen Alternativkonzepte zur
Post vorgesehen, welche die Dienstleistungen und so die Nahversorgung im Falle
von Postamtschließungen übernehmen können?
a. Welche Alternativkonzepte sind jeweils für den
Lungau, Pinzgau und Pongau im Detail
vorgesehen?
b. Wenn nein warum nicht?
Antwort:
Die Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum
sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die
wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist
selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG
jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu
orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe
sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die
Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung
vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen
verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten
beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.
Außerdem soll wieder wie 2002 eine sog.
„Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich
BürgerInnen, insbesondere BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen
Gemeinden im Lungau, Pinzgau und Pongau wenden können. Sie wird jeden
Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin
zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der
betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen