2303/AB XXII. GP
Eingelangt am
14.01.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0057-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und GenossInnen,
Nr. 2325/J‑NR/2004, vom 16. November 2004, betreffend
Steueraufkommen 2004 und Intensivierung der Betriebsprüfungen, beehre ich mich,
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich einige
Erläuterungen zur Defizitentwicklung im Jahr 2004 geben. Es werden nämlich
einige Fakten übersehen, wenn kritisiert wird, dass die aktuellen Vollzugsdaten
zum Bundesvoranschlag 2004 vom ursprünglichen Plan abweichen.
So ist etwa die höhere Budgetbelastung
aus dem Titel der regen Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie durch die
zu erwartenden Mehreinnahmen auf Seiten der Investitionsanbieter zu
relativieren. Sie ist darüber hinaus auch bewusst in Kauf zu nehmen in
Anbetracht der angeregten Investitionstätigkeit und damit verbundenen
Konjunkturbelebung – man denke beispielsweise an die positiven Auswirkungen
auf die Arbeitsplatzsicherung. Der große Erfolg der Investitionszuwachsprämie
beweist die Treffsicherheit der gesetzten Maßnahme.
Auch die auf das Jahr 2004 vorgezogenen
Teile der größten Steuerreform der 2. Republik wirken sich auf das Budget aus.
Eine Steuerreform, welche sowohl ein Mehr für die Wirtschaft, als auch ein Mehr
für ArbeitnehmerInnen und Familien bedeutet.
Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf
hin, dass die österreichische Wirtschafts- und Budgetpolitik im europäischen
Vergleich eine hervorragende Performance bietet. Um unsere Kennzahlen zu
Arbeitslosigkeit, Neuverschuldung und Prognose des weiteren Verlaufs des
Wirtschaftswachstums beneiden uns zahlreiche europäische Staaten. Während
Österreich ein voraussichtliches Defizit von 1,3% notifizieren und zugleich mit
der größten Steuerreform der 2. Republik positive Wirtschaftsimpulse auslösen konnte,
hat die Hälfte der Euro-Teilnehmerstaaten darüber nachzudenken, wie sie die
Defizitobergrenze von 3% des BIP einhalten werden können. Die ÖsterreicherInnen
profitieren von Reformmaßnahmen, während in anderen europäischen Staaten
Sparpakete geschnürt werden müssen. Dies ist nicht zuletzt darauf
zurückzuführen, dass die Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend dem
Regierungsprogramm fortgeführt werden.
Betreffend die Betriebsprüfungen sollte
wohl außer Streit gestellt werden können, dass die Sicherstellung der Wahrung
des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Aufgabe der
MitarbeiterInnen meines Ressorts darstellt. Ich habe daher im Zuge der Reform
der Finanzverwaltung besonderes Augenmerk auf die entsprechende
Berücksichtigung der Notwendigkeit einer wirkungsorientierten Steuerung gelegt.
Die Beschleunigung der Erledigungszeiten bei Familienbeihilfe, Arbeitnehmerveranlagung
und betrieblicher Veranlagung, der Abbau von Abgabenrückständen und die
verbesserte Qualitätssicherung stellen dabei ebenso wichtige Eckpfeiler dar wie
eine einheitliche Prüfungsdichte, der Ausbau der Betriebsprüfung und die
Intensivierung der Betrugsbekämpfung. Auch organisatorisch werden entsprechende
Schritte zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung gesetzt durch
In diesem Sinne wird das
Bundesministerium für Finanzen seine Strategie zur verstärkten Bekämpfung des
Steuerbetrugs fortführen.
Ausdrücklich halte ich dazu nochmals
fest: diese Maßnahmen verfolgen keinen Selbstzweck. Sie dienen der Wahrung des
Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und somit allen
österreichischen SteuerzahlerInnen.
Nun zu den konkreten Fragen.
Zu 1.:
Nach derzeitigem Wissensstand (Anfang
Dezember 2004) dürfte das Bruttoaufkommen 2004 an öffentlichen Abgaben um etwa
€ 1,2 Mrd unter dem Bundesvoranschlag liegen. Dabei ist eine
Schätzungsbandbreite von € 0,2 Mrd zu berücksichtigen. Die höchsten
Mindereinnahmen sind bei der Umsatzsteuer (etwa € 0,7 Mrd), der
Kapitalertragsteuer auf Zinsen (etwa € 0,3 Mrd) und bei der
Einkommensteuer (etwa € 0,2 Mrd) zu erwarten. Auch bei der Lohnsteuer wird
es wegen der vorgezogenen Maßnahmen der Steuerreform 2005 zu Mindereinnahmen
(rund € 0,2 Mrd) kommen. Mehreinnahmen von rund € 200 Mio gibt
es voraussichtlich bei der Mineralölsteuer. Bei allen anderen Abgaben liegen
die Abweichungen deutlich unter € 100 Mio.
Zu
2.:
Unter Zugrundelegung der
Steuerschätzung des Bundesministeriums für Finanzen vom November 2004 wurde ein
administrativer Budgetabgang für das Finanzjahr 2004 von bis zu € 4,6 Mrd
erwartet und auch der BFG-Novelle 2004 zugrunde gelegt.
Das Maastricht-Defizit des Bundes wird
voraussichtlich niedriger sein als das administrative Defizit.
Zu
3.:
Zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft
und damit zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wurden im Jahr
2004 zahlreiche organisatorische Maßnahmen gesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen
unter anderem die Durchführung von Aktionstagen zur Betrugsbekämpfung,
Prüfungsaktionen mit inhaltlichen Schwerpunkten (zum Beispiel betreffend die
Investitionszuwachsprämie) oder Aktionstage zur Abgabeneinbringung. Weiters
wurden im organisatorischen Bereich die Voraussetzungen für eine verbesserte
Betrugsbekämpfung (etwa durch die Aufstockung der Kontrolleinheit illegale
Arbeitnehmerbeschäftigung oder die Einrichtung eines Risiko-Informations- und
Analysezentrums) und eine effiziente Prüfungstätigkeit (risikoorientierte
Fallauswahl, Zusammenführung von Innendienst und Außendienst) geschaffen. Ich
verweise dazu auch auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu
4.:
Zur weiteren Verbesserung der
Gleichmäßigkeit und damit Gerechtigkeit der Besteuerung wird im Zuge der Reform
der Finanzverwaltung, wie in meiner Einleitung dargelegt, unter anderem die
Zahl der Außenprüfer schrittweise um insgesamt 300 PrüferInnen erhöht.
Zu
5.:
Die Auswahl der Betriebsprüfungsfälle
erfolgt zu einem weitaus überwiegenden Teil durch die Finanzämter unter
risikoorientierter Einschätzung und unter Kenntnis des Falles. Als bundesweite
Maßnahme wurde im Juni 2004 ein "Aktionstag Baugewerbe" durchgeführt.
Ziel dieses Aktionstages war es, Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum im
Baugewerbe durch eine gezielte österreichweite Aktion zu bekämpfen. Ein
weiterer Aktionstag mit ähnlicher Zielsetzung fand im November 2004 im
Transportgewerbe statt. Andere bundesweite Branchen-Schwerpunkte wurden in der
Betriebsprüfung nicht gesetzt.
Zu
6.:
Im Bereich der Betriebsprüfung wurde
den MitarbeiterInnen erstmals in einem größeren Umfang die Möglichkeit
eingeräumt, Überstunden nicht durch Zeitausgleich sondern durch Bezahlung
abgegolten zu erhalten. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass etwa
40.000 Überstunden im Bereich der Betriebsprüfung (Amtsbetriebsprüfung,
gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben, Großbetriebsprüfung,
Prüfungsabteilung Strafsachen) durch Bezahlung abgegolten werden.
Zu
7.:
Die Betriebsprüfungen dienen der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erfolgen im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Bei bundesweiten Aktionen wird durch entsprechende Evaluierung sichergestellt,
dass Prüfungsmaßnahmen nicht unrechtmäßig und überzogen gesetzt werden. Bei Betriebsprüfungen
im Allgemeinen gewährleistet eine begleitende Qualitätssicherung des
Fachbereiches die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibungen.
Mit freundlichen Grüßen