2303/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.01.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0057-I/4/2004

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und GenossInnen, Nr. 2325/J‑NR/2004, vom 16. November 2004, betreffend Steueraufkommen 2004 und Intensivierung der Betriebsprüfungen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich einige Erläuterungen zur Defizitentwicklung im Jahr 2004 geben. Es werden nämlich einige Fakten übersehen, wenn kritisiert wird, dass die aktuellen Vollzugsdaten zum Bundesvoranschlag 2004 vom ursprünglichen Plan abweichen.

 

So ist etwa die höhere Budgetbelastung aus dem Titel der regen Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie durch die zu erwartenden Mehreinnahmen auf Seiten der Investitionsanbieter zu relativieren. Sie ist darüber hinaus auch bewusst in Kauf zu nehmen in Anbetracht der angeregten Investitionstätigkeit und damit verbundenen Konjunktur­belebung – man denke beispielsweise an die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsicherung. Der große Erfolg der Investitionszuwachsprämie beweist die Treffsicherheit der gesetzten Maßnahme.

 

Auch die auf das Jahr 2004 vorgezogenen Teile der größten Steuerreform der 2. Republik wirken sich auf das Budget aus. Eine Steuerreform, welche sowohl ein Mehr für die Wirtschaft, als auch ein Mehr für Arbeit­nehmerInnen und Familien bedeutet.

 

Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass die österreichische Wirt­schafts- und Budgetpolitik im europäischen Vergleich eine hervorragende Performance bietet. Um unsere Kennzahlen zu Arbeitslosigkeit, Neuver­schuldung und Prognose des weiteren Verlaufs des Wirtschaftswachstums beneiden uns zahlreiche europäische Staaten. Während Österreich ein voraussichtliches Defizit von 1,3% notifizieren und zugleich mit der größten Steuerreform der 2. Republik positive Wirtschaftsimpulse auslösen konnte, hat die Hälfte der Euro-Teilnehmerstaaten darüber nachzudenken, wie sie die Defizitobergrenze von 3% des BIP einhalten werden können. Die ÖsterreicherInnen profitieren von Reformmaßnahmen, während in anderen europäischen Staaten Sparpakete geschnürt werden müssen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend dem Regierungsprogramm fortgeführt werden.

 

Betreffend die Betriebsprüfungen sollte wohl außer Streit gestellt werden können, dass die Sicherstellung der Wahrung des Grundsatzes der Gleich­mäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Aufgabe der MitarbeiterInnen meines Ressorts darstellt. Ich habe daher im Zuge der Reform der Finanz­verwaltung besonderes Augenmerk auf die entsprechende Berücksichtigung der Notwendigkeit einer wirkungsorientierten Steuerung gelegt. Die Be­schleunigung der Erledigungszeiten bei Familienbeihilfe, Arbeitnehmer­veranlagung und betrieblicher Veranlagung, der Abbau von Abgabenrück­ständen und die verbesserte Qualitätssicherung stellen dabei ebenso wichtige Eckpfeiler dar wie eine einheitliche Prüfungsdichte, der Ausbau der Betriebsprüfung und die Intensivierung der Betrugsbekämpfung. Auch organisatorisch werden entsprechende Schritte zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung gesetzt durch

 

In diesem Sinne wird das Bundesministerium für Finanzen seine Strategie zur verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs fortführen.

 

Ausdrücklich halte ich dazu nochmals fest: diese Maßnahmen verfolgen keinen Selbstzweck. Sie dienen der Wahrung des Grundsatzes der Gleich­mäßigkeit der Besteuerung und somit allen österreichischen Steuer­zahlerInnen.

 

Nun zu den konkreten Fragen.

 

»Zu 1.:

Nach derzeitigem Wissensstand (Anfang Dezember 2004) dürfte das Bruttoaufkommen 2004 an öffentlichen Abgaben um etwa € 1,2 Mrd unter dem Bundesvoranschlag liegen. Dabei ist eine Schätzungsbandbreite von € 0,2 Mrd zu berücksichtigen. Die höchsten Mindereinnahmen sind bei der Umsatzsteuer (etwa € 0,7 Mrd), der Kapitalertragsteuer auf Zinsen (etwa € 0,3 Mrd) und bei der Einkommensteuer (etwa € 0,2 Mrd) zu erwarten. Auch bei der Lohnsteuer wird es wegen der vorgezogenen Maßnahmen der Steuerreform 2005 zu Mindereinnahmen (rund € 0,2 Mrd) kommen. Mehreinnahmen von rund € 200 Mio gibt es voraussichtlich bei der Mineralölsteuer. Bei allen anderen Abgaben liegen die Abweichungen deutlich unter € 100 Mio.

 

Zu 2.:

Unter Zugrundelegung der Steuerschätzung des Bundesministeriums für Finanzen vom November 2004 wurde ein administrativer Budgetabgang für das Finanzjahr 2004 von bis zu € 4,6 Mrd erwartet und auch der BFG-Novelle 2004 zugrunde gelegt.

 

Das Maastricht-Defizit des Bundes wird voraussichtlich niedriger sein als das administrative Defizit.

 

Zu 3.:

Zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und damit zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wurden im Jahr 2004 zahlreiche organisatorische Maßnahmen gesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Durchführung von Aktionstagen zur Betrugsbekämpfung, Prüfungsaktionen mit inhaltlichen Schwerpunkten (zum Beispiel betreffend die Investitionszuwachsprämie) oder Aktionstage zur Abgabeneinbringung. Weiters wurden im organisatorischen Bereich die Voraussetzungen für eine verbesserte Betrugsbekämpfung (etwa durch die Aufstockung der Kontrolleinheit illegale Arbeitnehmerbeschäftigung oder die Einrichtung eines Risiko-Informations- und Analysezentrums) und eine effiziente Prüfungstätigkeit (risikoorientierte Fallauswahl, Zusammenführung von Innendienst und Außendienst) geschaffen. Ich verweise dazu auch auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 4.:

Zur weiteren Verbesserung der Gleichmäßigkeit und damit Gerechtigkeit der Besteuerung wird im Zuge der Reform der Finanzverwaltung, wie in meiner Einleitung dargelegt, unter anderem die Zahl der Außenprüfer schrittweise um insgesamt 300 PrüferInnen erhöht.

 

Zu 5.:

Die Auswahl der Betriebsprüfungsfälle erfolgt zu einem weitaus über­wiegenden Teil durch die Finanzämter unter risikoorientierter Einschätzung und unter Kenntnis des Falles. Als bundesweite Maßnahme wurde im Juni 2004 ein "Aktionstag Baugewerbe" durchgeführt. Ziel dieses Aktionstages war es, Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum im Baugewerbe durch eine gezielte österreichweite Aktion zu bekämpfen. Ein weiterer Aktionstag mit ähnlicher Zielsetzung fand im November 2004 im Transportgewerbe statt. Andere bundesweite Branchen-Schwerpunkte wurden in der Betriebs­prüfung nicht gesetzt.

 

Zu 6.:

Im Bereich der Betriebsprüfung wurde den MitarbeiterInnen erstmals in einem größeren Umfang die Möglichkeit eingeräumt, Überstunden nicht durch Zeitausgleich sondern durch Bezahlung abgegolten zu erhalten. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass etwa 40.000 Überstunden im Bereich der Betriebsprüfung (Amtsbetriebsprüfung, gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben, Großbetriebsprüfung, Prüfungsabteilung Straf­sachen) durch Bezahlung abgegolten werden.

 

Zu 7.:

Die Betriebsprüfungen dienen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erfolgen im Rahmen der bestehenden Gesetze. Bei bundesweiten Aktionen wird durch entsprechende Evaluierung sichergestellt, dass Prüfungs­maßnahmen nicht unrechtmäßig und überzogen gesetzt werden. Bei Betriebsprüfungen im Allgemeinen gewährleistet eine begleitende Qualitäts­sicherung des Fachbereiches die Rechtmäßigkeit der Abgabenvor­schreibungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen