2309/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.01.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ BMF-310205/0063-I/4/2004

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2338/J vom 17. November 2004 der Abgeordneten »Franz Riepl und KollegInnen, betreffend »Schaffung von Lehrstellen im öffentlichen Dienst, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die geplante Investition von insgesamt 4,5 Milliarden Euro in den Arbeitsmarkt im Jahr 2005 zeigt deutlich, wie wichtig es der Bundesregierung ist, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit gezielt zu bekämpfen. Durch Wachstums-und Standortpakete, Einführung einer 1.000-Euro-Lehrlingsprämie und nicht zuletzt durch die Lehrlingsoffensive wird ein deutliches Signal gesetzt, nicht nur die Beschäftigung zu erhöhen, sondern die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.

 

Die Bundesregierung hat als Teil der Offensive für Lehrlingsausbildung  und Jugendbeschäftigung im 64. Ministerrat am 21. September 2004 beschlossen, auch in den Bundesministerien und in den ausgegliederten Einrichtungen des Bundes besonders die Lehrlingsausbildung zu fördern, um den Jugendlichen einen reibungslosen und qualifizierten Einstieg in das Berufsleben und eine bestmögliche Perspektive zu ermöglichen. Nicht zuletzt aufgrund dieses MR-Beschlusses wird der Bund mit seinen ausgegliederten Einrichtungen ab dem Jahr 2005 etwa 2.600 Lehrstellen – dies ist der höchste Stand in den letzten 10 Jahren- zählen; davon werden ca. 800 neu geschaffen. Alleine seitens der ausgegliederten Einheiten (z. B. Bundesforste, Statistik Austria, Bundestheater oder AMS) gibt es nunmehr die Zusage, zu den bestehenden Ausbildungsplätzen 140 weitere zu schaffen.

Im Bestreben, die prekäre Situation am Lehrlingsmarkt zu entschärfen, sind im Auftrag des Herrn Bundeskanzlers diesem Beschluss intensive Gespräche mit den betroffenen Stellen vorangegangen. Um zusätzliche Lehrlingsstellen anbieten zu können und den Lehrlingen eine zeitgemäße Ausbildung zu ermöglichen, wurden im Bundesbereich neben den klassischen Ausbildungsangeboten für Verwaltungsassistenten weitere spezifische Stellen für IT und Kommunikationsberufe, für Berufe im Bereich der Elektronik und Elektrik, für Techniker, Mechaniker und Laboranten, im Bereich der Umwelttechnologien etc. definiert.

Die Einrichtung der zusätzlichen Lehrstellen erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Ressorts, wobei die Wirtschaftstauglichkeit der angebotenen Lehrstellen- dh. gute Chancen für einen späteren Wechsel in die verschiedensten Bereiche der Wirtschaft- jedenfalls eine wesentliche Rolle spielen soll.

Die Voraussetzung für die Durchführung der Lehrlingsoffensive wurde im Artikel II der 5. BFG-Novelle 2004 geschaffen.

Durch die legistische Gestaltung der Bestimmung im Rahmen des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes ist die bestmögliche Ausschöpfung der Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Bund über Planstellenbereiche und Kapitelgrenzen hinweg gewährleistet. Den einzelnen Ressorts wurde im Rahmen der budgetären Mittel größtmögliche Flexibilität eingeräumt. Im halbjährlichen Personalcontrollingbericht ist dem Ministerrat über den jeweiligen Stand der Lehrlingsoffensive zu berichten.

Eine Bindung von Planstellen ist nunmehr nicht erforderlich, die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss jedoch jederzeit gewährleistet sein.

 

»Zu 1.:

Ich darf darauf hinweisen, dass die Aufnahme von Lehrlingen immer nur dem jeweiligen Bedarf entsprechend erfolgen kann. Aufgrund der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen sind derzeit im Bundesministerium für Finanzen Lehrlinge funktionsgerecht nur äußerst schwer einsetzbar. Die besonders moderat gestalteten Neuaufnahmen werden deshalb auf die Entlohnungsgruppen v1 und v2 mit langfristiger Verwendung konzentriert, um auch die umfassende Ausbildung entsprechend nutzen zu können.

In welchen Ministerien Lehrlinge aufgenommen werden, wäre vom Bundeskanzleramt bzw. von den einzelnen Ministerien zu beantworten.

 

Zu 2. bis 6.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes bzw. der einzelnen Ministerien.

 

Zu 7.:

Durch die in der Einleitung angesprochene Änderung des Stellenplanes in der 5. BFG-Novelle 2004 kommt es durch die Aufnahme von Lehrlingen zu keinen budgetären Mehrbelastungen; diese steht daher in keinem Widerspruch zu den angesprochenen Budgetkonsolidierungsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen