2309/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0063-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2338/J vom 17. November 2004 der Abgeordneten Franz Riepl und
KollegInnen, betreffend
Die geplante Investition von insgesamt
4,5 Milliarden Euro in den Arbeitsmarkt im Jahr 2005 zeigt deutlich, wie
wichtig es der Bundesregierung ist, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die
Arbeitslosigkeit gezielt zu bekämpfen. Durch Wachstums-und Standortpakete,
Einführung einer 1.000-Euro-Lehrlingsprämie und nicht zuletzt durch die
Lehrlingsoffensive wird ein deutliches Signal gesetzt, nicht nur die Beschäftigung
zu erhöhen, sondern die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat als Teil der
Offensive für Lehrlingsausbildung
und Jugendbeschäftigung im 64. Ministerrat am 21. September 2004
beschlossen, auch in den Bundesministerien und in den ausgegliederten
Einrichtungen des Bundes besonders die Lehrlingsausbildung zu fördern, um den
Jugendlichen einen reibungslosen und qualifizierten Einstieg in das Berufsleben
und eine bestmögliche Perspektive zu ermöglichen. Nicht zuletzt aufgrund dieses
MR-Beschlusses wird der Bund mit seinen ausgegliederten Einrichtungen ab dem
Jahr 2005 etwa 2.600 Lehrstellen – dies ist der höchste Stand in den letzten 10
Jahren- zählen; davon werden ca. 800 neu geschaffen. Alleine seitens der
ausgegliederten Einheiten (z. B. Bundesforste, Statistik Austria, Bundestheater
oder AMS) gibt es nunmehr die Zusage, zu den bestehenden Ausbildungsplätzen 140
weitere zu schaffen.
Im Bestreben, die prekäre Situation am
Lehrlingsmarkt zu entschärfen, sind im Auftrag des Herrn Bundeskanzlers diesem
Beschluss intensive Gespräche mit den betroffenen Stellen vorangegangen. Um
zusätzliche Lehrlingsstellen anbieten zu können und den Lehrlingen eine
zeitgemäße Ausbildung zu ermöglichen, wurden im Bundesbereich neben den
klassischen Ausbildungsangeboten für Verwaltungsassistenten weitere spezifische
Stellen für IT und Kommunikationsberufe, für Berufe im Bereich der Elektronik
und Elektrik, für Techniker, Mechaniker und Laboranten, im Bereich der
Umwelttechnologien etc. definiert.
Die Einrichtung der zusätzlichen
Lehrstellen erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Ressorts, wobei die
Wirtschaftstauglichkeit der angebotenen Lehrstellen- dh. gute Chancen für einen
späteren Wechsel in die verschiedensten Bereiche der Wirtschaft- jedenfalls
eine wesentliche Rolle spielen soll.
Die Voraussetzung für die Durchführung
der Lehrlingsoffensive wurde im Artikel II der 5. BFG-Novelle 2004 geschaffen.
Durch die legistische Gestaltung der
Bestimmung im Rahmen des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes ist die bestmögliche
Ausschöpfung der Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Bund über
Planstellenbereiche und Kapitelgrenzen hinweg gewährleistet. Den einzelnen
Ressorts wurde im Rahmen der budgetären Mittel größtmögliche
Flexibilität eingeräumt. Im halbjährlichen Personalcontrollingbericht ist dem
Ministerrat über den jeweiligen Stand der Lehrlingsoffensive zu berichten.
Eine Bindung von Planstellen ist
nunmehr nicht erforderlich, die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes
muss jedoch jederzeit gewährleistet sein.
Zu 1.:
Ich darf darauf hinweisen, dass die
Aufnahme von Lehrlingen immer nur dem jeweiligen Bedarf entsprechend erfolgen
kann. Aufgrund der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen sind derzeit im
Bundesministerium für Finanzen Lehrlinge funktionsgerecht nur äußerst schwer
einsetzbar. Die besonders moderat gestalteten Neuaufnahmen werden deshalb auf
die Entlohnungsgruppen v1 und v2 mit langfristiger Verwendung konzentriert, um
auch die umfassende Ausbildung entsprechend nutzen zu können.
In welchen Ministerien Lehrlinge
aufgenommen werden, wäre vom Bundeskanzleramt bzw. von den einzelnen
Ministerien zu beantworten.
Zu 2. bis 6.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in
den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes bzw. der
einzelnen Ministerien.
Zu 7.:
Durch die in der Einleitung
angesprochene Änderung des Stellenplanes in der 5. BFG-Novelle 2004 kommt es
durch die Aufnahme von Lehrlingen zu keinen budgetären Mehrbelastungen; diese
steht daher in keinem Widerspruch zu den angesprochenen
Budgetkonsolidierungsmaßnahmen.
Mit
freundlichen Grüßen