2314/AB XXII. GP
Eingelangt am
17.01.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0019-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2355/J-NR/2004 betreffend Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG), die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 19. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4 und 6 bis
8:
Welche konkreten Zustellmängel
wurden in den letzten 4 Jahren durch Absender oder Empfänger beklagt?
Hatten diese Zustellmängel
konkrete Auswirkungen? Wurden Schadenersatzansprüche gestellt?
Wenn ja, wie wurden diese
erledigt?
In welchen
Bundesländern/Verteilzentren traten diese Zustellmängel auf?
Welche konkreten Beschwerden
wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMJ vorgebracht?
Wie viele Postmängelnoten wurden
in den Monaten April 2004 bis Juni 2004 an die Post AG weitergeleitet
(Aufschlüsselung auf LG Sprengel)?
Welche konkreten Mängel wurden
dabei beklagt? Welche Nachteile erlitten dadurch Verfahrensparteien?
Antwort:
Mir wurden keine konkreten
Zustellmängel bei Rückscheinsendungen der Gerichte bekannt; offenbar wurden
solche im direkten Weg zwischen den Gerichten und der Österreichischen Post AG
geklärt, da diese Vorgangsweise durch das Bundesministerium für Justiz den
Gerichten (JMZ 7.704/107-I.6/04) empfohlen wurde.
Frage 5:
Welche konkreten Beschwerden
wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMI vorgebracht? Gab es
Zustellprobleme bei nationalen oder regionalen Wahlen (z.B. Zustellung
Wahlkarten)?
Antwort:
Bezüglich Zustellung von Wahlkarten gab es
anlässlich der Nationalratswahl im Jahr 2002 13 Beschwerden, die mir durch das
Bundesministerium für Inneres bekannt gegeben wurden, welche Missstände bei
Zustellungen aufgezeigt haben.
Frage 9:
Welche konkreten Vereinbarungen
wurden mit dem BMJ betroffen, um diese bekannt gewordenen Mängel abzustellen?
Antwort:
Seitens meines Ressorts wurden
keine diesbezüglichen Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Justiz
getroffen.
Frage 10:
Wird sich nach Einschätzung Ihres
Ressorts die Zustellung von Gerichtsschriftstücken nach der Schließung von
weiteren ca. 350 Postämtern verbessern oder verschlechtern?
Antwort:
Die Zustellung von Postsendungen –
dazu zählen natürlich auch Gerichtsschriftstücke – wird durch die
Post-Universaldienstverordnung geregelt (§§ 6 und 7), wonach Postsendungen von
Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind, soweit mit
einem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Dies hat unabhängig von den
etwaigen Schließungen von Postämtern zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen