2314/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0019-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

Wien, 17. Jänner  2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2355/J-NR/2004 betreffend Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG), die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 19. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4 und 6 bis 8:

Welche konkreten Zustellmängel wurden in den letzten 4 Jahren durch Absender oder Empfänger beklagt?

 

Hatten diese Zustellmängel konkrete Auswirkungen? Wurden Schadenersatzansprüche gestellt?

 

Wenn ja, wie wurden diese erledigt?

 

In welchen Bundesländern/Verteilzentren traten diese Zustellmängel auf?

 

Welche konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMJ vorgebracht?

 

Wie viele Postmängelnoten wurden in den Monaten April 2004 bis Juni 2004 an die Post AG weitergeleitet (Aufschlüsselung auf LG Sprengel)?

 

Welche konkreten Mängel wurden dabei beklagt? Welche Nachteile erlitten dadurch Verfahrensparteien?

 

Antwort:

Mir wurden keine konkreten Zustellmängel bei Rückscheinsendungen der Gerichte bekannt; offenbar wurden solche im direkten Weg zwischen den Gerichten und der Österreichischen Post AG geklärt, da diese Vorgangsweise durch das Bundesministerium für Justiz den Gerichten (JMZ 7.704/107-I.6/04) empfohlen wurde.

 

Frage 5:

Welche konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMI vorgebracht? Gab es Zustellprobleme bei nationalen oder regionalen Wahlen (z.B. Zustellung Wahlkarten)?

 

Antwort:

Bezüglich Zustellung von Wahlkarten gab es anlässlich der Nationalratswahl im Jahr 2002 13 Beschwerden, die mir durch das Bundesministerium für Inneres bekannt gegeben wurden, welche Missstände bei Zustellungen aufgezeigt haben.

 

Frage 9:

Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit dem BMJ betroffen, um diese bekannt gewordenen Mängel abzustellen?

 

Antwort:

Seitens meines Ressorts wurden keine diesbezüglichen Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Justiz getroffen.

 

Frage 10:

Wird sich nach Einschätzung Ihres Ressorts die Zustellung von Gerichtsschriftstücken nach der Schließung von weiteren ca. 350 Postämtern verbessern oder verschlechtern?

 

Antwort:

Die Zustellung von Postsendungen – dazu zählen natürlich auch Gerichtsschriftstücke – wird durch die Post-Universaldienstverordnung geregelt (§§ 6 und 7), wonach Postsendungen von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind, soweit mit einem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

 

Dies hat unabhängig von den etwaigen Schließungen von Postämtern zu erfolgen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen