2320/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.01.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0062-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher und GenossInnen, Nr. 2341/J‑NR/2004,
vom 18. November 2004, betreffend Hofierung des Hayek-Instituts,
beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich zum wiederholten
Male festhalten, dass die „Österreichische Schule der Nationalökonomie“, die so
klingende Namen wie Carl Menger, Friedrich Wieser, Eugen von Böhm-Bawerk, Josef
A. Schumpeter, Ludwig v. Mieses, Friedrich A. v. Hayek usw. hervorgebracht hat,
auch heute weltweit klare theoretische und wirtschaftspolitische Vorstellungen
erzeugt. Im Heimatland Österreich hingegen ruft dieser Begriff selbst unter
studierten Ökonomen kaum irgendwelche Assoziationen hervor.
Da jedoch gerade die „Österreichische
Schule der Nationalökonomie“ weltweit in der Wirtschaftspolitik wieder an
Bedeutung gewinnt, ist es meiner Meinung nach besonders wichtig, dass das
Gedankengut dieser „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ auch an den
österreichischen Universitäten initiiert wird.
Auch die Schumpeter Gesellschaft, als
deren Gründer und Präsident der sozialdemokratische Bundeskanzler a.D. Dr.
Franz Vranitzky fungiert, hat die Bedeutung dieser Schule erkannt. Schumpeter
war einer der führenden Köpfe der dritten Generation der "Österreichischen
Schule der Nationalökonomie". So wirkt diese Gesellschaft etwa an der
Verleihung des Schumpeter Preises mit, der seit 1991 alljährlich vergeben und
vom Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl überreicht wird. Mit dieser
Auszeichnung soll an den lange Zeit an der Universität Harvard lehrenden,
österreichischen Ökonomen Joseph A. Schumpeter erinnert werden, dessen Werk
gleichermaßen von der wirtschaftlichen Theorie, der Politik und der Praxis
gekennzeichnet ist.
Das private und politisch unabhängige
Friedrich August von Hayek-Institut beschäftigt sich ebenfalls mit der Tradition
der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“. Dabei lehnt es sich in
seiner Organisationsform und Ausrichtung sowohl an die Hoover Institution,
Stanford University, an das Institute for Economic Affairs in London wie auch
an das ICER in Turin an und kooperiert auf internationaler Basis mit ähnlichen
wissenschaftlichen Institutionen. Das IIAE schafft ein Forum für einen
redlichen akademischen Diskurs zu Themen von wirtschafts- und finanzpolitischer
Relevanz, an welchem sich führende Wissenschafter aus Europa, aus den USA und
anderen Ländern aktiv beteiligen.
Bedenkt man, dass "in die Ordnung
einer Marktwirtschaft viel mehr Wissen von Tatsachen eingeht, als irgendein
einzelner Mensch oder selbst irgendeine Organisation wissen kann"
(Freiburger Studien, Tübingen 1969, S. 11), so erkennt man auch, wie wichtig
eine breite Betrachtung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen
Gegebenheiten und Herausforderungen ist. Dass es daher im Interesse des
Bundesministeriums für Finanzen als Förderungsgeber liegt, dass Studien zu
Fragen des Steuersystems und zur Finanzierung des europäischen
Wohlfahrtsstaates auf hohem Niveau angestellt werden, liegt auf der Hand.
Veranstaltungen, wie jene, auf welche
sich die gegenständliche Anfrage bezieht, werden vom Bundesministerium für
Finanzen – mit meiner Unterstützung – durchgeführt, da dies eine Gelegenheit
darstellt, einen geistigen Austausch verschiedener wirtschaftspolitischer
Richtungen zu pflegen. Es wird dabei Offenheit im Diskurs als Signal für ein
offenes Klima verstanden, welches nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch
gesellschaftspolitisch anzustreben ist.
Auch die Oesterreichische Nationalbank
und das WIFO schöpfen aus dem transparenten Potenzial einer öffentlichen
Diskussion aktueller wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Fragestellungen
unter Einbindung internationalen Know-hows und einer breitestmöglichen
Einflechtung verschiedener Zugänge zur jeweiligen Thematik. Hier möchte ich
etwa auf die jüngst stattgefundene Konferenz der OeNB, des WIFO und der
Universität Wien zum Thema "Capital Taxation after EU Enlargement",
auf die Volkswirtschaftliche Veranstaltungsreihe der OeNB (z.B.
"Conference on European Economic Integration 2004") oder diverse
jährlich stattfindende Tagungen der OeNB wie die "Volkswirtschaftliche
Tagung" hinweisen.
Es ist daher ausschließlich auf sozial-
und wirtschaftswissenschaftliches Interesse des Bundesministeriums für Finanzen
zurückzuführen, dass dem IIAE für die Analysen und Anregungen, die auf Basis
der Lehren der "Österreichischen Schule der Nationalökonomie"
durchgeführt werden, Förderungen gewährt wurden.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Zunächst ist an dieser Stelle
festzustellen, dass die Ermöglichung eines Gedankenaustausches mit Experten zu
den in das Aufgabengebiet des Bundesministeriums für Finanzen fallenden
Themenkreisen selbstverständlich auch in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden
kann. Im gegenständlichen Fall kamen im Rahmen der internationalen Konferenz
"Austrian Economic Today" renommierte ausländische Wissenschafter
nach Wien. Die Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen wurden dabei
für Vorträge, Diskussionen und Kontaktpflege zwischen der Wissenschaft und dem
interessierten Publikum zur Verfügung gestellt. Neben dem inhaltlichen Nutzen
einer Auseinandersetzung mit den Überlegungen rund um das Thema eines
Steuerwettbewerbes aus wissenschaftlicher Betrachtungsweise konnte insbesondere
auch Österreich als Wissenschafts- und Forschungsstandort präsentiert werden.
Die Abhaltung einer solchen hochkarätig besetzten Veranstaltung nutzt somit
insgesamt den österreichischen Interessen und seiner Stellung in der
internationalen Wissenschaftslandschaft. Außerdem waren Bedienstete des
Bundesministeriums für Finanzen zu dieser Veranstaltung eingeladen, sodass hier
ein ganz konkretes wirtschaftswissenschaftliches Weiterbildungsangebot genutzt
werden konnte.
Zu
2. und 3.:
Die Energiekosten für das
Bundesministerium für Finanzen belaufen sich wegen der Dauer der Veranstaltung
in einem marginalen Bereich.
Zu
4. und 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat
für Ordner- und Garderobedienst zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt.
Infolge der Abwicklung der Zeiten der Anwesenheit über eine Zeitgutschrift sind
dadurch keine zuordenbaren Personalkosten angefallen.
Zu
6.:
Es gibt im internationalen
wirtschaftswissenschaftlichen Diskurs zahlreiche Argumente für und gegen den
Steuerwettbewerb von Standorten. Jede akademische Debatte dient dazu, die
Argumente pro und contra darzulegen. Steuerwettbewerb ist nicht grundsätzlich
schädlich. Ich bin aber dafür, dass es gewisse Spielregeln geben soll, um etwa
schädliche Auswirkungen hintanzuhalten.
Dass eine aktive Auseinandersetzung mit
dieser Frage geboten ist, zeigt die dynamische internationale Entwicklung. So
beklagte etwa die Wirtschaft seit Jahren, dass die Organschaftsregelungen im
Körperschaftsteuerrecht veraltet, bürokratisch und damit nicht mehr den
modernen internationalen Standards entsprechen. Nun ist es aber bekannt, dass
Unternehmen dort investieren, wo die Kostenbelastung gering ist.
Hochqualifizierte, mobile Arbeitskräfte suchen dort Beschäftigung, wo ihre
Leistungen und Verdienstmöglichkeiten nicht durch hohe Grenzsteuersätze
beeinträchtigt werden. Österreich drohte somit Gefahr zu laufen, durch modernere
Gruppenbesteuerungsregelungen anderer Länder einen großen Standortnachteil zu
erleiden. Die im Zuge der größten Steuerreform der zweiten Republik
beschlossenen Maßnahmen, wozu auch die Neuordnung der nicht mehr zeitgemäßen
Besteuerung von Unternehmensverbänden zählt, haben hier rechtzeitig die
richtigen Signale für den Standort Österreich gesendet.
Zu
7. bis 9.:
Derzeit sind keine weiteren
Veranstaltungen des IIAE im Bundesministerium für Finanzen geplant.
Zu
10.:
Die Räumlichkeiten des
Bundesministeriums für Finanzen stehen grundsätzlich für Vorträge, Diskussionen
und Veranstaltungen zur Verfügung, die in einem Zusammenhang zum
Aufgabenbereich des Ressorts stehen. Ich verweise dazu beispielsweise auf
Aktivitäten des WIFO, IHS etc.
Über derartige Veranstaltungen werden
keine eigenen Aufzeichnungen geführt. Ich ersuche daher um Verständnis dafür,
dass ich auch im Hinblick auf den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand,
den eine derartige Erhebung erfordern würde, diese Frage nicht konkret
beantworten kann.
Zu
11.:
Für die angesprochenen Veranstaltungen
beschränken sich die Kosten in der Regel auf Energiekosten des
Bundesministeriums für Finanzen. Hinsichtlich zusätzlicher Personalkosten
verweise ich auf meine Beantwortung zu den Fragen 4 und 5. Hinsichtlich
fallweise anfallender weiterer Kosten, wie etwa Bewirtung, verweise ich auf
meine diversen Anfragebeantwortungen betreffend den Repräsentationsaufwand.
Auch hier ist aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Zuordnung der Kosten zu
den einzelnen Veranstaltungen nicht möglich.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber
darauf hinweisen, dass – wie ich dies bereits mehrmals bei einschlägigen
Anfragebeantwortungen darlegen durfte - diese Bundesregierung hinsichtlich der
Repräsentationsauf-wendungen äußerst sparsam mit den Mitteln der
SteuerzahlerInnen umgeht. Ich verweise hierzu darauf, dass mein Amtsvorgänger
Finanzminister Edlinger in den Jahren 1998/1999 für Repräsentationen €
174.091,-- aufwendete, während ich für derartige Aktivitäten in den Jahren 2001
bis 2003 nur € 166.109,-- benötigte. Dies bedeutet: 2 Jahre Edlinger
entsprechen 3 Jahren Grasser.
Zu
12. bis 14.:
Eine Förderung des IIAE erfolgt
selbstverständlich nur dann, wenn im Bundesministerium für Finanzen ein entsprechendes
Förderansuchen einlangt. Dieses ist dabei weiters darauf zu prüfen, ob die zu
fördernden Projekte auch im Interesse des Bundesministeriums für Finanzen
liegen.
Tatsächlich wurde für die Veranstaltung
am 18. November 2004, zu welcher ich das in der Einladung enthaltene Programm
anschließe, eine Förderung in der Höhe von € 65.000,-- gewährt. Dies entspricht
einem Großteil der mit der Abhaltung der Veranstaltung verbundenen Kosten für
Organisation, Referentenbetreuung und –vergütungen sowie Publikationen. Zu den
Gründen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen und meine Beantwortung
zu Frage 1.
Für die Zukunft gibt es derzeit keine
konkreten Vorhaben.
Zu
15. und 16.:
Wie mir berichtet wird, wurden dem IIAE
seitens des Bundesministeriums für Finanzen darüber hinaus 2004 keine
öffentlichen Einrichtungen beziehungsweise Mittel zur Verfügung gestellt. Für
2005 existieren derzeit keine diesbezüglichen Vorhaben.
Vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur erhielt das IIAE für 2004 Förderungsmittel in Höhe von
€ 200.000,--. Hinsichtlich allfälliger sonstiger 2004 getätigter
beziehungsweise für 2005 geplanter Zuwendungen von Seiten anderer Ressorts war
das Bundesministerium für Finanzen unter Berücksichtigung der budgetrechtlichen
Wertgrenzen nicht zu befassen, weshalb ich dazu keine Aussage tätigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.