2325/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidenten des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 13. Jänner 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5106-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2362/J betreffend der Umsetzung
der zwischen Europäischen Union (EU) und Welthandelsorgani-sation (WTO)
geschlossenen Vereinbarung, mit so genannten Zwangslizenzen die
Generika-Produktion für Entwicklungsländer im Kampf gegen Seuchen wie Aids oder
Malaria zu ermöglichen, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen
und Kollegen am 30.
November 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Inhaltlich existiert keine Vereinbarung zwischen der EU und der WTO,
sondern gründet sich der nunmehr den Mitgliedstaaten der EU vorgelegte
Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission auf einen Beschluss des
Allgemeinen Rates der WTO vom 30. August 2003 über die Durchführung von Ziffer
6 der Erklärung von Doha betreffend das Übereinkommen über handelsbezogene
Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) und die
öffentliche Gesundheit (WT/L/540 vom 2. September 2003).
Dieser Beschluss entbindet die WTO-Mitglieder von den Verpflichtungen
des Art. 31 f des TRIPS-Übereinkommens und erlaubt den WTO-Mitgliedern
somit die Vergabe von Zwangslizenzen für die Herstellung und den Vertrieb
patentierter Arzneimittel, die für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind,
die über keine oder unzureichende Fertigungskapazitäten im Arzneimittelsektor
verfügen.
Die federführende Zuständigkeit für die inhaltliche Behandlung des
Verordnungsentwurfes (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von
Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit bestimmt sind) liegt beim in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden
Österreichischen Patentamt, weshalb mir keine Detailinformation über den Stand der internen
Koordinierung vorliegt.
Innerstaatlich befindet sich der von der Europäischen Kommission
ausgearbeitete Verordnungsvorschlag im Konsultationsstadium (Begutachtungsfrist
bis 17. 1. 2005). Laut Auskunft des luxemburgischen EU-Vorsitzes ist mit einer
Aufnahme der Beratungen frühestens unter luxemburgischer Präsidentschaft (1.
Halbjahr 2005) zu rechnen. Fragen der inhaltlichen Positionierung stellen sich
sinnvoller Weise erst nach Abschluss des Konsultationsprozesses und ergeben
sich letztlich auch aus dem Verlauf der Verhandlungen in der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe.