2325/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 13. Jänner 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5106-IK/1a/2004

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2362/J betreffend der Umsetzung der zwischen Europäischen Union (EU) und Welthandelsorgani-sation (WTO) geschlossenen Vereinbarung, mit so genannten Zwangslizenzen die
Generika-Produktion für Entwicklungsländer im Kampf gegen Seuchen wie Aids oder Malaria zu ermöglichen, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und    Kollegen am 30. November 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Inhaltlich existiert keine Vereinbarung zwischen der EU und der WTO, sondern gründet sich der nunmehr den Mitgliedstaaten der EU vorgelegte Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission auf einen Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 30. August 2003 über die Durchführung von Ziffer 6 der Erklärung von Doha betreffend das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) und die öffentliche Gesundheit (WT/L/540 vom 2. September 2003).

 

 

Dieser Beschluss entbindet die WTO-Mitglieder von den Verpflichtungen des Art. 31 f des TRIPS-Übereinkommens und erlaubt den WTO-Mitgliedern somit die Vergabe von Zwangslizenzen für die Herstellung und den Vertrieb patentierter Arzneimittel, die für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, die über keine oder unzureichende Fertigungskapazitäten im Arzneimittelsektor verfügen.

 

Die federführende Zuständigkeit für die inhaltliche Behandlung des Verordnungsentwurfes (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind) liegt beim in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Österreichischen Patentamt, weshalb mir   keine Detailinformation über den Stand der internen Koordinierung vorliegt.

 

Innerstaatlich befindet sich der von der Europäischen Kommission ausgearbeitete Verordnungsvorschlag im Konsultationsstadium (Begutachtungsfrist bis 17. 1. 2005). Laut Auskunft des luxemburgischen EU-Vorsitzes ist mit einer Aufnahme der Beratungen frühestens unter luxemburgischer Präsidentschaft (1. Halbjahr 2005) zu rechnen. Fragen der inhaltlichen Positionierung stellen sich sinnvoller Weise erst nach Abschluss des Konsultationsprozesses und ergeben sich letztlich auch aus dem Verlauf der Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe.