2328/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.01.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0185-I/A/3/2004

Wien, am    20 . Jänner 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2387/J der Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Der Fall aus Leoben ist mir nur aus den Medien bekannt.

 

Fragen 2, 4 bis 6, 12 und 13 sowie 20 bis 22:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

Fragen 3, 7 bis 11, 14 bis 19:

Die Haltung giftiger und gefährlicher Tiere kann nicht aufgrund tierschutzrechtlicher, sondern nur durch sicherheitspolizeiliche Bestimmungen verboten werden.

 

Es ist den Ländern unbenommen, durch entsprechende Gesetze und Verordnungen die Haltung giftiger und gefährlicher Tiere zu verbieten oder zu beschränken, wie dies zum Beispiel in Wien oder in Kärnten der Fall ist.

Innerhalb des Kompetenztatbestandes Tierschutz wird keine Möglichkeit zur Regelung dieses Sachverhaltes gesehen.

Eine Anzeigepflicht für die Haltung von Wildtierarten, einschließlich aller Reptilien, ist im Bundestierschutzgesetz und in der 2. Tierhaltungsverordnung vorgesehen (§ 25 TSchG ).

 

Frage 23:

Das Bundesgesetz zum Schutz der Tiere soll zwar die tierschutzrechtlichen Vorschriften der Länder ersetzen, da das Bundesgesetz aber dem Schutz von Tieren dient, bleiben Bestimmungen in den Landesgesetzen, die den Schutz des Menschen zum Gegenstand haben, davon unberührt.

 

Die Haltung gefährlicher Tiere wird in den

·         §§ 11 und 15 des Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetzes,

·         im § 7a des Niederösterreichischen Tierschutzgesetzes,

·         im §16 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes und

·         im § 2 des Vorarlberger Gesetzes über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren

geregelt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin