2330/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.01.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 19. Jänner 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5112-IK/1a/2004

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J betreffend Informationen kurz vor Wahlen, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 9. Dezember 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden keine gesonderten Informationsaktivitäten im Bundesland Vorarlberg gesetzt.

 

Lediglich im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in       Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, dem ORF und den Hilfsorganisationen Caritas, Rotes Kreuz, Hilfswerk, Diakonie und Volkshilfe von Juli bis September 2004 durchgeführten Kampagne „Pflegeberufe – Der Job des Lebens“ wurden im gegenständlichen Zeitraum drei Inserate in den Vorarlberger Nachrichten geschaltet. Dafür entstanden Kosten in der Gesamthöhe von € 3.212,-.

 

Die Kampagne wurde Österreich weit durchgeführt, es wurden neben Spots im ORF und in den größten österreichischen Kinos, Plakaten und einer Homepage auch   Inserate in österreichischen Zeitungen (Presse, Standard, Kurier, Krone, Kleine Zeitung, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, Neues Volksblatt) und anderen Printmedien geschaltet.

 

Für gleichartige Informationstätigkeiten (Einschaltungen in Tageszeitungen, Maga-zinen und Fachzeitschriften aus dem Pflegebereich im Rahmen der genannten Kampagne) sind Österreich weit im gegenständlichen Zeitraum Kosten in der Höhe von € 102.715,- angefallen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bei allen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit handelt es sich weder um Werbung noch um persönliche Imagekampagnen, sondern immer um Informationsarbeit, wie sie in Teil I, Pkt. 10  der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 als Teil des Wirkungsbereiches der Bundesministerien genannt ist. Derartige Informationstätigkeiten erfolgen laufend und sind daher von politischen Terminen unabhängig.