2335/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.01.2005
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Bezugnehmend auf die unter 2437/J-NR/2004 gestellte
Anfrage der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend die zu hohen Kosten für
die
Sicherung
der österreichischen Eisenbahnkreuzungen, ersuche ich um Verständnis, dass
ich
von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss, da sie
außerhalb
der Gegenstände des Fragerechtes gemäß § 91a des Geschäftsordnungs-
gesetzes
gelegen ist.
Ungeachtet dessen, erlaube ich mir darauf hinzuweisen,
dass sich der Rechnungshof in
seinen
Berichten durchaus zur Sicherheit des Eisenbahnbetriebes geäußert hat.
Er empfahl unter anderem:
—
Investitionen nach betrieblich-rationellen Prioritäten zu
reihen (SB 1984, S. 61
und
62, Beilage 1);
—
zeit- und kostenintensive Bauprojekte erst zu erwägen,
wenn die erwartete
Verkehrsverbesserung
nicht schon durch Maßnahmen der Betriebsabwicklung
erreichbar
ist (NTB 2000, S. 141 und 150, Beilage 2);
—
konkrete Sicherungsmaßnahmen an besonders neuralgischen
Stellen im Netz der
ÖBB
zu treffen (TB 2000, S. 279 und 281, Beilage 3);
—
neue Techniken (z.B. Lichtzeichenanlagen) in die
Eisenbahn-Kreuzungsverordnung
1961
aufzunehmen (vgl. Novelle BGBl II Nr. 209/1988, TB 1995, S. 67, Beilage 4).
Aktuelle Prüfungserfahrungen betreffend Eisenbahnkreuzungen bzw.
eisenbahn-
rechtliche
Baugenehmigungsbescheide zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen liegen
jedoch
nicht vor.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Rechnungshof übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.