2335/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

 

Anfragebeantwortung

Bezugnehmend auf die unter 2437/J-NR/2004 gestellte Anfrage der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend die zu hohen Kosten für die
Sicherung der österreichischen Eisenbahnkreuzungen, ersuche ich um Verständnis, dass
ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss, da sie
außerhalb der Gegenstände des Fragerechtes gemäß § 91a des Geschäftsordnungs-
gesetzes gelegen ist.

Ungeachtet dessen, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass sich der Rechnungshof in
seinen Berichten durchaus zur Sicherheit des Eisenbahnbetriebes geäußert hat.

Er empfahl unter anderem:

          Investitionen nach betrieblich-rationellen Prioritäten zu reihen (SB 1984, S. 61
und 62, Beilage 1);

          zeit- und kostenintensive Bauprojekte erst zu erwägen, wenn die erwartete
Verkehrsverbesserung nicht schon durch Maßnahmen der Betriebsabwicklung
erreichbar ist (NTB 2000, S. 141 und 150, Beilage 2);

          konkrete Sicherungsmaßnahmen an besonders neuralgischen Stellen im Netz der
ÖBB zu treffen (TB 2000, S. 279 und 281, Beilage 3);

          neue Techniken (z.B. Lichtzeichenanlagen) in die Eisenbahn-Kreuzungsverordnung
1961 aufzunehmen (vgl. Novelle BGBl II Nr. 209/1988, TB 1995, S. 67, Beilage 4).


 

Aktuelle Prüfungserfahrungen betreffend Eisenbahnkreuzungen bzw. eisenbahn-
rechtliche Baugenehmigungsbescheide zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen liegen
jedoch nicht vor.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Rechnungshof übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.