2338/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.01.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ
10.000/183-III/4a/2004
Wien, 26. Jänner 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2359/J-NR/2004 betreffend monarchistische Tendenzen im KHM II, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 29. November 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 7.:
Bei der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2174/J-NR/2004 wurde bereits mitgeteilt, dass der
Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums ausdrücklich auf die
Notwendigkeit der Einhaltung der Bestimmungen des Habsburgergesetzes sowie des
Gesetzes über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden
und gewisser Titel hingewiesen wurde. Es entspricht allerdings einer nicht zu
leugnenden gesellschaftlichen Wirklichkeit, dass nach wie vor entgegen den
Bestimmungen der erwähnten Gesetze unzulässigerweise Titel verwendet werden.
Wie auch aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Beate Schasching (1772/AB, XXII GP) ersichtlich, bin ich dieser Praxis
nachdrücklich entgegengetreten. Im Rahmen des Geschichtsunterrichtes werden
alle Schüler darüber informiert, dass die Herrscherrechte und sonstigen
Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie alle sonstigen ehemaligen
Adelsvorrechte erloschen sind.
Ad 8.:
Generaldirektor Dr. Seipel wurde
telefonisch und durch Übermittlung der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2174/J-NR/2004 auf die Notwendigkeit der Einhaltung der
Bestimmungen des Habsburgergesetzes sowie des Adelsaufhebungsgesetzes
hingewiesen.
Ad 9.:
Die Antwort zu der zitierten
parlamentarischen Anfrage wurde am 18. November 2004 an das Parlament
übermittelt. Auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beantwortungen auf der
Homepage des Parlaments hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur keinen Einfluss.
Ad 10.:
Ein in der Sache bestehender
Unterschied zur Beantwortung der seinerzeitigen parlamentarischen Anfrage der
Nr. 1861/J-NR/2004 (1772/AB) kann nicht festgestellt werden.
Die Bundesministerin:
GEHRER eh.